Öffentliche Bekanntmachungen - Archiv

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Öffentliche Bekanntmachung
04.03.2014: Sechste Satzung zur Änderung der Entschädigungssatzung der Stadt Friedrichsdorf im Hochtaunuskreis vom 12. Juli 1993

Aufgrund der §§ 5, 27 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27.05.2013 (GVBl. S. 218), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedrichsdorf am 27.02.2014 folgende Sechste Satzung zur Änderung der Entschädigungssatzung der Stadt Friedrichsdorf vom 12. Juli 1993 beschlossen:

Artikel I

§ 3
Aufwandsentschädigungen

§ 3 Abs. 1 und 6 erhalten folgende Fassung:

(1) Ehrenamtlich Tätige erhalten neben dem Ersatz des Verdienstausfalles und der Fahrkosten pro Sitzung der Stadtverordnetenversammlung, des Magistrates, des Ortsbeirates, des Ausländerbeirates oder des Gremiums, in dem sie als Mitglied oder kraft Gesetzes sonst mitwirken, folgende Aufwandsentschädigung:

- Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung   € 25,00
- ehrenamtliche Stadträte                                        € 25,00
- Mitglieder der Ortsbeiräte                                    € 25,00
- Mitglieder des Ausländerbeirates                       € 25,00
- Mitglieder der Jugendvertretung                          € 10,00
- Mitglieder des Seniorenbeirats in
  Vollversammlung und Vorstand                            € 25,00
- gewählte Mitglieder der Betriebskommission   € 25,00
- sachkundige Einwohnerinnen oder Einwohner
  als Mitglieder einer Kommission                        € 25,00
- zu Beratungen der Ausschüsse zugezogene
  Sachverständige                                                     € 25,00
- Mitglieder des Wahlausschusses und eines
  Wahlvorstandes bei Gemeindewahlen, Wahlen
  der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters,
  Ausländerbeiratswahlen und Bürgerentscheiden   € 25,00

(6) Schriftführerinnen oder Schriftführer erhalten für jede Sitzung eine Aufwandsentschädigung in Höhe von € 40,00. Davon ausgenommen sind die Schriftführerinnen oder Schriftführer der Jugendvertretung. Diese erhalten für jede Sitzung eine Aufwandsentschädigung in Höhe von € 16,00.


Artikel II
Inkrafttreten

Diese Änderungssatzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.


Die Satzung wird hiermit ausgefertigt.


Friedrichsdorf, 28.02.2014

Der Magistrat
der Stadt Friedrichsdorf

 

Horst Burghardt
Bürgermeister

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