Öffentliche Bekanntmachungen - Archiv

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Öffentliche Bekanntmachung
17.04.2014: Siebte Satzung zur Änderung der Entschädigungssatzung der Stadt Friedrichsdorf im Hochtaunuskreis vom 12. Juli 1993

Aufgrund der §§ 5, 27 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27.05.2013 (GVBl. S. 218), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedrichsdorf in ihrer Sitzung am 10. April 2014 folgende Siebte Satzung zur Änderung der Entschädigungssatzung der Stadt Friedrichsdorf vom 12. Juli 1993 beschlossen:

Artikel I

§ 3
Aufwandsentschädigungen

§ 3 Abs. 3 erhält folgende Fassung:

(3) Die Aufwandsentschädigung nach Abs. 1 wird für den höheren Aufwand bei dem Wahrnehmen besonderer Funktionen um eine monatliche Pauschale erhöht. Diese beträgt für

- das vorsitzende Mitglied der
  Stadtverordnetenversammlung          € 100,00
- Ausschussvorsitzende                        €  30,00
- Fraktionsvorsitzende                           €  75,00
- die ehrenamtliche Erste Stadträtin/
  den ehrenamtlichen Ersten Stadtrat € 200,00
- ehrenamtliche Stadträte                     €  50,00
- Ortsvorsteherin/Ortsvorsteher           €  50,00
- das vorsitzende Mitglied des
  Ausländerbeirates                               €  50,00
- das vorsitzende Mitglied der
  Friedrichsdorfer Jugendvertretung    €  30,00
- das vorsitzende Mitglied des
  Seniorenbeirates Friedrichsdorf      €  50,00

Der Anspruch auf die Pauschale entsteht am Beginn des Kalendermonats, in dem die ehrenamtlich Tätigen die besondere Funktion antreten. Er erlischt mit Ablauf des Kalendermonats, in dem sie aus der Funktion scheiden.

Artikel II
Inkrafttreten

Diese Änderungssatzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Die Satzung wird hiermit ausgefertigt.


Friedrichsdorf, 15.04.2014

Der Magistrat
der Stadt Friedrichsdorf

 

 

Horst Burghardt
Bürgermeister

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