Öffentliche Bekanntmachungen - Archiv

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Öffentliche Bekanntmachung
30.11.2016: Dritte Satzung zur Änderung der Kindertagesstätten- und -gebührenordnung der Stadt Friedrichsdorf

Dritte Satzung zur Änderung der Kindertagesstätten-
und -gebührenordnung der Stadt Friedrichsdorf

Aufgrund der §§ 5, 20 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Dezember 2015 (GVBl. S. 618), der Bestimmungen des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzes (HKJGB) vom 18. Dezember 2006 (GVBl. I S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28. September 2015 (GVBl. S. 366) und der §§ 1 ff. des Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) in der Fassung vom 24. März 2013 (GVBl. S. 134), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Dezember 2015 (GVBl. S. 618), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedrichsdorf in ihrer Sitzung am 24. November 2016 folgende Satzung beschlossen:

                                                                Artikel I

§ 15 Abs. 2 erhält folgende Fassung:


                                                § 15 Benutzungsgebühren

2. Die Gebühr für die Betreuung eines Kindes beträgt monatlich in

    Kindergärten
    Teilzeitplatz von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr (ohne Mittagstisch)

    Tarif 1    134,00 €

    Kindergärten - Betreuungszeit bis 14:00 Uhr

    Tarif 1.1    incl. 1 x Essen/Woche    164,00 €
    Tarif 1.2    incl. 2 x Essen/Woche    192,00 €
    Tarif 1.3    incl. 3 x Essen/Woche    221,00 €
    Tarif 1.4    incl. 4 x Essen/Woche    250,00 €
    Tarif 1.5    incl. 5 x Essen/Woche    280,00 €

    In Einrichtungen, die bis 15:00 Uhr geöffnet haben, wird für die Betreuung eines Kindes
    in der Zeit von 14:00 Uhr bis 15:00 Uhr pro Tag 1,00 € zusätzlich erhoben.

    Kindergärten - Betreuungszeit bis 16:30 Uhr

    Tarif 2.1    incl. 1 x Essen/Woche    201,00 €
    Tarif 2.2    incl. 2 x Essen/Woche    229,00 €
    Tarif 2.3    incl. 3 x Essen/Woche    257,00 €
    Tarif 2.4    incl. 4 x Essen/Woche    287,00 €
    Tarif 2.5    incl. 5 x Essen/Woche    317,00 €

Freistellung nach dem Bambini-Programm:

Soweit das Land Hessen Zuweisungen für die Freistellung von Benutzungsgebühren für die  Benutzung von Kindergärten gewährt, erhebt die Stadt Friedrichsdorf keine Gebühren nach dieser  Satzung. Dies gilt für die letzten 12 Monate vor der Einschulung für eine tägliche Betreuungszeit  von bis zu 5 Stunden für Halbtagsplätze. Erstreckt sich die Betreuungszeit für ein Kind über die  Halbtagsbetreuung ohne Mittagstisch hinaus, so ist nur der Differenzbetrag zu Tarif 1 zu zahlen.  Personensorgeberechtige, deren Kinder vorzeitig eingeschult werden, sind die gezahlten Gebühren nach Vorlage einer Schulbescheinigung zu erstatten. Personensorgeberechtigten, deren Kinder von der Einschulung zurückgestellt werden und denen bereits Gebührenbefreiung gewährt wurde, sind bezüglich der weiteren Betreuung wieder gebührenpflichtig.

    Kinderkrippen / Alterserweiterte Gruppen, bis Vollendung 3. Lebensjahr

    Tarif 3    354,00 €

    In dem Tarif ist eine Pflegepauschale und das monatliche Verpflegungsentgelt enthalten.
    Bei Erstaufnahme eines Kindes wird im 1. Monat der Betreuung (Eingewöhnungsphase)
    der Tarif 3 um 50 % ermäßigt.

    Kinderhorte

    Tarif 4   279,00 €

    In diesem Tarif ist das monatliche Verpflegungsentgelt enthalten.

    Betreuungsgruppen Grundschule bis 13:30 Uhr (ohne Mittagstisch)

    Tarif 5    64,00 €

    Betreuungsgruppen Grundschule bis 15:00 Uhr (inkl. Mittagstisch)

    Tarif 6    176,00 €

    Betreuungsgruppen Grundschule bis 16:00 Uhr (inkl. Mittagstisch)

    Tarif 7   197,00 € 

    Die Beträge nach Tarif 5 - 7 werden jeweils in den Monaten September bis Juni erhoben und sind
    in 10 Teilbeträgen zu entrichten. Der Elternbeitrag ist bis zum 15. des jeweiligen Monats fällig.

    In den Schulferien findet in der Regel keine Betreuung statt. Richtet der Magistrat in den Ferien- 
    zeiten ein Betreuungsangebot ein, so werden hierfür gesondert Beiträge durch den Magistrat
    festgesetzt.

                                                                 Artikel II

                                                               Inkrafttreten

Die Dritte Satzung zur Änderung der Kindertagesstätten- und -gebührenordnung der Stadt Fried-richsdorf tritt zum 01.01.2017 in Kraft.

Die Satzung wird hiermit ausgefertigt.

Friedrichsdorf, 25.11.2016

Magistrat der
Stadt Friedrichsdorf

Horst Burghardt
Bürgermeister

 

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