Öffentliche Bekanntmachungen - Archiv

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Öffentliche Bekanntmachung
01.07.2020: Zehnte Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Stadt Friedrichsdorf für die Benutzung des städtischen Freibades

Zehnte Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Stadt Friedrichsdorf
für die Benutzung des städtischen Freibades
 
Aufgrund der §§ 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz
vom 7. Mai 2020 (GVBl. S. 318), des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (Hess. KAG)
vom 24. März 2013 (GVBl. S. 134), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28. Mai 2018 (GVBl. S. 247)
sowie der Bestimmungen des Hessischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes (HessVwVG) vom
12. Dezember 2008 (GVBI. I S 2), in der Fassung vom 12. September 2018 (GVBI. S. 570) hat
die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedrichsdorf in ihrer Sitzung am 25. Juni 2020
nachstehende Zehnte Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Stadt Friedrichsdorf für
die Benutzung des städtischen Freibades vom 2. April 1990 beschlossen:
 
Artikel I
 
§ 2
Gebühren
 
§ 2 der Gebührensatzung für die Benutzung des städtischen Freibades erhält in der Zeit vom
1. Juli 2020 bis 6. September 2020 folgende Fassung:
 
Es werden folgende Gebühren festgesetzt: 
 
1. Eintrittskarten für einmaligen Besuch des Bades:
 
    a) Erwachsene                                            3,50 €
 
    b) Kinder, Jugendliche 6 - 18 Jahre alt       2,00 €
 
 
Kinder unter 6 Jahren, in Begleitung einer Aufsichtsperson pro Kind, erhalten freien Eintritt. 
 
Jede Person benötigt eine Eintrittskarte. 
 
§ 3 der Gebührensatzung für die Benutzung des städtischen Freibades erhält vom 1. Juli 2020
bis 6. September 2020 folgende Fassung:
 
§ 3
Vergünstigungen für die Benutzung des Bades
 
Karten für Kinder und Jugendliche (6 – 18 Jahre) können erwerben:
 
1. Schwerbehinderte (ab GdB 50) gegen Vorlage eines amtlichen Ausweises. Sollte eine
    Begleitperson im amtlichen Ausweis eingetragen sein, erhält diese Begleitperson freien Eintritt. 
 
2. Inhaber eines Friedrichsdorf-Passes können gegen Vorlage der Zahlungsbelege nach
    Beendigung der Badesaison 2020 eine Ermäßigung in Höhe von 50 % im „Amt für soziale
    Angelegenheiten“ der Stadt Friedrichsdorf beantragen. 
 
§ 4 der Gebührensatzung für die Benutzung des städtischen Freibades erhält in der Zeit
vom 
1. Juli 2020 bis 6. September 2020 folgende Fassung:
 
§ 4
Gebührenzahlung
 
Die Eintrittskarten müssen vor dem Eintritt in das Schwimmbad über das bereitgestellte Online-
Portal erworben werden. 
 
Artikel II
 
Inkrafttreten
 
Diese Zehnte Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Stadt Friedrichsdorf für die
Benutzung des städtischen Freibades vom 2. April 1990 tritt am 1. Juli 2020 in Kraft und tritt mit
Ablauf des 6. September 2020 außer Kraft. 
 
Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit dem hierzu ergangenen Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit
maßgeblichen Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.
 
Friedrichsdorf, 26. Juni 2020 
 
Magistrat der
Stadt Friedrichsdorf
 
 
Horst Burghardt
Bürgermeister

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