Öffentliche Bekanntmachungen - Archiv

Hier finden Sie Öffentliche Bekanntmachungen, die nacht dem 1. Juli 2012 erschienen sind,nach Ablauf des Erscheinungszeitraums zur Recherche.
Öffentliche Bekanntmachungen, die sich durch Terminablauf erledigt haben, z. B. Einladungen zu Sitzungen, temporäre Straßensperrungen, Verlegung des Wochenmarktes etc. werden im Archiv nicht vorgehalten.

Öffentliche Bekanntmachungen Archiv

Öffentliche Bekanntmachung
03.07.2013: Satzungsbeschluss und Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 510 „Sondergebiet Max-Planck-Straße“

Der Bebauungsplanentwurf Nr. 510 "Sondergebiet Max-Planck-Straße", wurde am 20.06.2013 von der Stadtverordnetenversammlung als Satzung beschlossen, was hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) bekanntgemacht wird.

Der Bebauungsplan wird mit Erscheinen dieser Bekanntmachung zu jedermanns  Einsicht während der Dienststunden der Stadtverwaltung Friedrichsdorf:

montags                                von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr und von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr,
dienstags und mittwochs  von 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr und von 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr,
donnerstags                         von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr und
freitags                                  von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr,

im Rathaus, Hugenottenstraße 55, Stadtplanungs-, Umwelt- und Hochbauamt, Zimmer 305, bereit gehalten und über den Inhalt auf Verlangen Auskunft gegeben. Die Dauer der Bereithaltung ist zeitlich nicht begrenzt.

Verletzungen von den in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3, Abs. 2 und Abs. 3 Satz 2 sowie von § 214 Abs. 2a BauGB bezeichneten Verfahrens-, Form- und Abwägungsvorschriften können nach § 215 BauGB innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung dieses Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Stadt Friedrichsdorf geltend gemacht werden. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Nach Ablauf dieser Fristen sind derartige Verletzungen unbeachtlich.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3, Sätze 1 und 2 und Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für eingetretene Vermögensnachteile durch den Bebauungsplan und über das Erlöschen der Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.

Mit dieser Bekanntmachung, die an die Stelle der sonst für Satzungen vorgeschriebenen Veröffentlichung tritt, wird der Bebauungsplan Nr. 510 "Sondergebiet Max-Planck-Straße", rechtsverbindlich. Er ersetzt in seinem Geltungsbereich die Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 501 "Gewerbegebiet Mitte".

Geltungsbereichsdarstellung (unmaßstäblich):

 Schmuckbild

Friedrichsdorf, den 01.07.2013

Magistrat der Stadt Friedrichsdorf


Norbert Fischer
Erster Stadtrat

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