Öffentliche Bekanntmachungen - Archiv

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Öffentliche Bekanntmachung
18.04.2016: Elfte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Friedrichsdorf im Hochtaunuskreis vom 15. April 2002

Elfte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Friedrichsdorf
im Hochtaunuskreis vom 15. April 2002

Aufgrund des § 6 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. Dezember 2015 (GVBl. S. 618), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedrichsdorf in ihrer Sitzung am 14. April 2016 folgende Elfte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Friedrichsdorf vom 15. April 2002 beschlossen:

Artikel I

Die Hauptsatzung der Stadt Friedrichsdorf vom 15. April 2002 wird wie folgt geändert:

§ 3 der Hauptsatzung vom 15. April 2002 erhält folgende Fassung:

(1) Der Magistrat besteht aus der hauptamtlichen Bürgermeisterin oder dem hauptamtlichen
      Bürgermeister und den ehrenamtlichen Stadträtinnen und Stadträten.

(2) Die Zahl der ehrenamtlichen Stadträtinnen und Stadträte beträgt acht.

(3) Die Bürgermeisterin/der Bürgermeister trägt bei besonderen Anlässen die Amtskette.

§ 3a der Hauptsatzung vom 15. April 2002 wird gestrichen.

Artikel II
Inkrafttreten

Diese Änderungssatzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Die Satzung wird hiermit ausgefertigt.

Friedrichsdorf, 15. April 2016

Der Magistrat
der Stadt Friedrichsdorf


Horst Burghardt
Bürgermeister

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