Öffentliche Bekanntmachungen - Archiv

Hier finden Sie Öffentliche Bekanntmachungen, die nacht dem 1. Juli 2012 erschienen sind,nach Ablauf des Erscheinungszeitraums zur Recherche.
Öffentliche Bekanntmachungen, die sich durch Terminablauf erledigt haben, z. B. Einladungen zu Sitzungen, temporäre Straßensperrungen, Verlegung des Wochenmarktes etc. werden im Archiv nicht vorgehalten.

Öffentliche Bekanntmachungen Archiv

Öffentliche Bekanntmachung
02.07.2021: Aufstellungsbeschluss und Offenlegung Bebauungsplan Nr. 142 Kita an der Bleiche

Bebauungsplan Nr. 142 „Kita an der Bleiche“
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der Offenlegung des
Bebauungsplanentwurfes Nr. 142 „Kita an der Bleiche gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
 
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedrichsdorf hat in ihrer öffentlichen Sitzung
am 21.06.2021 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 142 „Kita an der Bleiche“ im
beschleunigten Verfahren nach § 13 a des Baugesetzbuches (BauGB) sowie die
Offenlegung des Bebauungsplanentwurfes nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. 

Ziel des Bebauungsplans ist die Errichtung einer Kindertagesstätte zur Deckung des
notwendigen Bedarfs an Kindergartenplätzen. 

Da der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt wird,
wird von einer Umweltprüfung mit Umweltbericht nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen. Auf
eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wird gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB
verzichtet.

Die öffentliche Auslegung erfolgt gemäß § 4 Abs. 2 BauGB gleichzeitige mit der Einholung
der Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB.

Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung und folgenden Anlagen
 
• Artenschutzrechtliche Stellungnahme, Planungsgesellschaft Natur & Umwelt (PGNU)
• Gutachten zum Schallimmissionsschutz, Grebner Bauphysik GmbH

liegt in der Zeit von
 
Dienstag, 13. Juli bis einschließlich Freitag, 13. August 2021

während der nachstehenden Dienststunden im Rathaus der Stadt Friedrichsdorf,
Hugenottenstraße 55, III. OG, Zimmer 305 aus und zwar:

montags       von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 15:30 Uhr
dienstags     von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 15:30 Uhr
mittwochs     von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
donnerstags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 18:00 Uhr
freitags         von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
 
Aufgrund der aktuellen Situation bezüglich der Corona-Pandemie ist eine telefonische
Voranmeldung zur Einsicht der Unterlagen unter der (06172) 731-1354 erforderlich. 

Die ortsübliche Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen können auch auf der
Internetseite der Stadt Friedrichsdorf 

sowie im Zentralen Internetportal für die Bauleitplanung des Landes Hessen

https://bauleitplanung.hessen.de

eingesehen werden.

Stellungnahmen zu dem offenliegenden Bebauungsplanentwurf können während der
genannten Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift bei der o. g. Auslegungsstelle
vorgebracht werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegebene
Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 6
BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und
nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes
nicht von Bedeutung ist.

Im Rahmen der Abgabe einer Stellungnahme werden personenbezogene Daten,
insbesondere Name, Anschrift, Telefonnummer, die allein zur Information über das
durchgeführte Verfahren dienen, verarbeitet. Mit dieser Verarbeitung erklären Sie sich mit
Abgabe der Stellungnahme einverstanden. Das Planungsbüro prosa Architekten +
Stadtplanung, Schleiermacher Straße 8, 64283 Darmstadt ist mit der Auswertung der
Stellungnahmen beauftragt. Sie willigen ein, dass die Stadt Friedrichsdorf und das o.g. Büro
Ihnen postalisch oder per Mail Informationen zum durchgeführten Verfahren zukommen
lässt. Sie sind gemäß Art. 15 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) jederzeit berechtigt,
gegenüber der Stadt Friedrichsdorf und dem o.g. Büro um umfangreiche Auskunftserteilung
zu den zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen. Gemäß Art. 17 DSGVO können
Sie jederzeit gegenüber der Stadt Friedrichsdorf und dem o.g. Büro die Berichtigung,
Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten Verlangen.

Räumlicher Geltungsbereich

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Grundstücke in der Gemarkung
Friedrichsdorf Flur 7 Nummern 18 (teilw.), 17 (teilw.), 29 (teilw.), 25/1, 24/1, 24/2, 20/1
(teilw.), 21/1, 21/2, 22/2 und 31/5 (teilw.).

Lageplan (unmaßstäblich):
 
 
 

 

 

 
Friedrichsdorf, 28.06.2021

Der Magistrat der
Stadt Friedrichsdorf 
 
 
Horst Burghardt
Bürgermeister

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