Öffentliche Bekanntmachungen - Archiv

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Öffentliche Bekanntmachungen Archiv

Öffentliche Bekanntmachung
07.06.2023: Ausführungsanordnung Flurbereinigungsverfahren Rosbach v. d. Höhe - K11

 

Schmuckbild

 
Amt für Bodenmanagement Büdingen 
- Flurbereinigungsbehörde – 
Bahnhofstraße 33 
63654 Büdingen
Tel.-Nr.: (0611) 535-7000,  Fax-Nr.: (0611) 327605-100 
E-Mail: info.afb-buedingen@hvbg.hessen.de 
 
 
                       
                                                                                                Gz.: 23.1-BD-05-18-66-01-B-0006#006
 
Flurbereinigungsverfahren Rosbach v. d. Höhe – K11
Verfahrens-Nr. UF 1866
 
                                        Öffentliche Bekanntmachung 
 
                                             Ausführungsanordnung
 
Im Flurbereinigungsverfahren Rosbach v. d. Höhe – K11, Wetteraukreis, wird nach § 61
Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) in der derzeit
geltenden Fassung die Ausführung des Flurbereinigungsplanes angeordnet.
 
Der im Flurbereinigungsplan vorgesehene neue Rechtszustand tritt am
 
                                                                        12. Juli 2023
an die Stelle des bisherigen.
 
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden zu diesem Zeitpunkt rechtlich Eigentümerinnen
und Eigentümer der ihnen durch den Flurbereinigungsplan zugewiesenen neuen Grundstücke.
Rechtswirksame Verfügungen können von diesem Zeitpunkt an nur noch über die neuen
Grundstücke getroffen werden. Der Inhalt des Grundbuches wird unrichtig und bedarf der
Berichtigung. Nach § 81 Abs. 1 FlurbG dient bis zur Berichtigung des Liegenschaftskatasters
der Flurbereinigungsplan als amtliches Verzeichnis der Grundstücke gemäß § 2 Abs. 2
Grundbuchordnung.
Die rechtliche Wirkung der vorläufigen Besitzeinweisung vom 01. Oktober 2019 endet zum oben
genannten Zeitpunkt. Die Überleitungsbestimmungen der vorläufigen Besitzeinweisung finden
nun Anwendung auf diese Ausführungsanordnung.
 
Begründung
 
Der Flurbereinigungsplan von Rosbach v. d. Höhe – K11 ist den Beteiligten am 21. Juli 2022
im Anhörungstermin nach § 59 FlurbG bekannt gegeben worden. Der Flurbereinigungsplan
wurde am 05. August 2022 unanfechtbar. 
 
Die Voraussetzungen zum Erlass der Ausführungsanordnung liegen somit vor.
 
Bekanntmachung 

Die Ausführungsanordnung wird in der Flurbereinigungsgemeinde Rosbach vor der Höhe und
n den angrenzenden Städten Bad Homburg vor der Höhe, Friedberg, Friedrichsdorf, Karben
sowie in den Gemeinden Wehrheim und Wöllstadt öffentlich bekannt gemacht.
 
Darüber hinaus ist die Ausführungsanordnung über die Internetadresse www.hvbg.hessen.de/UF1866 abrufbar. 
 
Rechtsbehelfsbelehrung
 
Gegen diese Ausführungsanordnung kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe
Widerspruch schriftlich oder zur Niederschrift bei der Flurbereinigungsbehörde, dem Amt für
Bodenmanagement Büdingen, Bahnhofstraße 33, 63654 Büdingen oder bei der Oberen
Flurbereinigungsbehörde, dem Hessischen Landesamt für Bodenmanagement und
Geoinformation Schaperstraße 16, 65195 Wiesbaden,
erhoben werden.
 
Der Lauf der Widerspruchsfrist beginnt mit dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung.
 
Datenschutz 
 
Die Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren kann im Internet unter der
Internetadresse https://hvbg.hessen.de/datenschutz eingesehen werden. 
 
 
Büdingen, den 25.05.2023
Amt für Bodenmanagement Büdingen
- Flurbereinigungsbehörde –
 
gez. Dr. Schweitzer, Amtsleiter
 

 

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