Öffentliche Bekanntmachungen - Aktuell
- Frauenvollversammlung der Bediensteten der Stadt Friedrichsdorf - Dienstzeitregelung der Dienststellen und sonstigen Einrichtungen
- Sperrung der Königsteiner Straße zwischen den Einmündungen Kurhessenstraße und Guldenpfad, der Webergasse sowie des Parkplatzes am Feuerwehrgerätehaus Burgholzhausen, Königsteiner Straße 10
- Sperrung der Rodheimer Straße am 01.05.2025
- Richtlinie zur Förderung der Kindertagespflege in Friedrichsdorf
Öffentliche Bekanntmachungen Archiv
Öffentliche Bekanntmachung
24.04.2025: Frauenvollversammlung der Bediensteten der Stadt Friedrichsdorf - Dienstzeitregelung der Dienststellen und sonstigen Einrichtungen
Öffentliche Bekanntmachung
22.04.2025: Sperrung der Königsteiner Straße zwischen den Einmündungen Kurhessenstraße und Guldenpfad, der Webergasse sowie des Parkplatzes am Feuerwehrgerätehaus Burgholzhausen, Königsteiner Straße 10
Die Freiwillige Feuerwehr Burgholzhausen veranstaltet am 27.04.2025 ihren „Tag der offenen Tür“. Aus diesem Grund wird die Königsteiner Straße zwischen den Einmündungen Kurhessenstraße und Guldenpfad sowie die Webergasse am Sonntag, 27.04.2025 in der Zeit von 11:00 bis 21:00 Uhr für den Durchgangsverkehr gesperrt.
Der Parkplatz am Feuerwehrgerätehaus, Königsteiner Straße 10, wird von Freitag, 25.04.2025, 18:00 Uhr, bis Montag, 28.04.2025, 19:00 Uhr, gesperrt.
Die Verkehrsbehörde der Stadt Friedrichsdorf bittet die Veranstaltungsbesucher, die auf ihr Fahrzeug nicht verzichten können, dieses ordnungsgemäß abzustellen, so dass Fußgänger nicht behindert werden, keine Ein- und Ausfahrten blockiert sind und im Bedarfsfall Rettungsfahrzeuge ungehindert die Zufahrt zum Veranstaltungsort passieren können.
Friedrichsdorf, den 31.03.2025
Der Bürgermeister
als Straßenverkehrsbehörde
Lars Keitel
Bürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
22.04.2025: Sperrung der Rodheimer Straße am 01.05.2025
Aus Anlass des DRK-Festes (Tag der offenen Tür) wird die Rodheimer Straße im Bereich der Hausnummer 24 (zwischen DRK-Unterkunft und Kindergarten) am Donnerstag, 01.05.2025, für den Durchgangsverkehr gesperrt. Die Zufahrt für die Anwohner ist gewährleistet.
Die Verkehrsbehörde der Stadt Friedrichsdorf bittet alle Besucher des DRK-Festes, die auf ihr Fahrzeug nicht verzichten können, dieses ordnungsgemäß abzustellen, so dass Fußgänger nicht behindert werden, keine Ein- und Ausfahrten blockiert sind und im Bedarfsfall Rettungsfahrzeuge ungehindert die Zufahrt zum Veranstaltungsort passieren können.
Friedrichsdorf, 09.04.2025
Der Bürgermeister
als Straßenverkehrsbehörde
Lars Keitel
Bürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
04.04.2025: Richtlinie zur Förderung der Kindertagespflege in Friedrichsdorf
vom 07. März 2005 (GVBI. 1 5. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Februar 2023
(GVBI.S. 90, 93), der Bestimmungen des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzes (HKJGB)
vom 18. Dezember 2006 (GVBl. I S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. Juli 2024
(GVBl. 2024 Nr. 31), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedrichsdorf in ihrer
Sitzung am 27. Februar 2025 nachstehende Richtlinie zur Förderung der Kindertagespflege in
Friedrichsdorf erlassen:
Betreuungsangebot zur bestehenden institutionellen Kinderbetreuung. Sie zeichnet sich unter
anderem durch ein hohes Maß an flexibel zu vereinbarenden Betreuungszeiten sowie der
Betreuung in familiären Kleingruppen aus. Die Tagespflegefamilie ist nach dem Hessischen
Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB) und dem Hessischen Bildungs- und Erziehungsplan
für Kinder von 0 bis 10 Jahren ein Bildungsort für Kleinkinder. Dies schließt die Verpflichtung zur
Förderung der frühkindlichen Erziehung, Bildung und Betreuung sowie die Umsetzung des
Hessischen Bildungs- und Erziehungsplans ein.
personen und damit
und Kinder unter 3 Jahren, mit Hauptwohnsitz in Friedrichsdorf, betreuen. Der Anspruch auf
Förderung erstreckt sich auch auf Kinder, die ihren Hauptwohnsitz nicht in Friedrichsdorf haben,
soweit mindestens ein Elternteil in Friedrichsdorf berufstätig ist. Die Zahlung der Zuschüsse kann
über das dritte Lebensjahr hinaus verlängert werden, wenn im Anschluss kein Betreuungsplatz
bzw. kein Betreuungsplatz im erforderlichen zeitlichen Umfang zur Verfügung steht oder die
Betreuung in der Kindertagespflege aus pädagogischen Gründen geboten ist.
Jugendamtes des Hochtaunuskreises und ein Betreuungsvertrag im Rahmen der Satzung des
Hochtaunuskreises über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme von
Angeboten der Förderung von Kindern in Kindertagespflege sowie zur Festsetzung der laufenden
Geldleistung nach § 23 Abs. 2 SGB VIII.
Erziehungsberechtigten keine zusätzlichen Kostenbeiträge erhebt, die über die in der Satzung
über die Teilnahme an der Kindertagespflege, die Erhebung von Kostenbeiträgen und die
Gewährung laufender Geldleistungen (Kindertagespflegesatzung des Hochtaunuskreises)
festgelegten Kostenbeiträge hinausgehen.
der Stadt Friedrichsdorf bereitgestellten Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
ihre Pflegeerlaubnis vor. Die Betreuung der Kinder wird durch den Betreuungsvertrag mit den
Eltern oder der Kopie des Meldebogens vom Kindertagespflegebüro nachgewiesen. Soweit die
Förderung für Kinder beantragt wird, deren Eltern in Friedrichsdorf berufstätig sind, muss die
Tagespflegeperson sich die entsprechende Arbeitsplatzbescheinigung jährlich nachweisen
lassen.
eines jeden Jahres. Der Antrag mit dem Belegungsnachweis muss bis zum 01. des jeweiligen
Auszahlungsmonats eingereicht werden.
gewährt.
Haushalt der Erziehungsberechtigten betreuen.
Höhe von 10,00 € pro m², maximal 500,00 € pro Monat, soweit Räumlichkeiten zur Ausübung
der Kindertagespflege angemietet werden. Für jedes zu betreuende Kind werden 10 m² Raum-
fläche anerkannt. Die Wohnung muss eine abgeschlossene Einheit darstellen und darf
ausschließlich für die Kindertagespflege und nicht für Wohnzwecke genutzt werden. Ent-
sprechende Nachweise sind der Stadt nach Aufforderung vorzulegen.
jede Änderung in den Fördervoraussetzungen gemäß § 2 und jede Veränderung des
Platzangebots bzw. der Betreuungszeiten unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Die Beendigung
eines Betreuungsvertrages ist der Stadt unverzüglich mitzuteilen. Zuviel gezahlte Zuschüsse
werden mit der nachfolgenden Quartalszahlung ausgeglichen oder müssen zurückerstattet
werden.
Kindern unter 3 Jahren mietfrei zur Verfügung stellt, entfällt der Anspruch auf Betreuungs-
zuschüsse gemäß § 3 Abs. 1.
vorrangig Kinder mit Hauptwohnsitz in Friedrichsdorf betreut werden, bzw. mindestens ein
Elternteil in Friedrichdorf berufstätig ist. Ausnahmen hiervon bedürfen der vorherigen
Zustimmung der Stadt Friedrichsdorf.
Familienzentrum Friedrichsdorf e.V. fachlich unterstützt, beraten und weiterqualifiziert.