Öffentliche Bekanntmachungen - Archiv

Hier finden Sie Öffentliche Bekanntmachungen, die nacht dem 1. Juli 2012 erschienen sind,nach Ablauf des Erscheinungszeitraums zur Recherche.
Öffentliche Bekanntmachungen, die sich durch Terminablauf erledigt haben, z. B. Einladungen zu Sitzungen, temporäre Straßensperrungen, Verlegung des Wochenmarktes etc. werden im Archiv nicht vorgehalten.

Öffentliche Bekanntmachungen Archiv

Öffentliche Bekanntmachung
31.01.2015: Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Bestandsverzeichnisses und der Bestandskarte für das Gebiet „Gewerbepark“ in Burgholzhausen, Flur 5 und Seulberg, Flur 51, 52

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Bestandsverzeichnisses und der Bestandskarte für das Gebiet „Gewerbepark“ in Burgholzhausen, Flur 5 und Seulberg, Flur 51, 52

Öffentliche Auslegung des Bestandverzeichnisses und der Bestandskarte

Nach § 53 Abs. 2 Baugesetzbuch werden die Bestandskarten und die nachstehend unter Ziffer 1 und 2 aufgeführten Teile des Bestandsverzeichnisses des Umlegungsgebietes „Gewerbepark“ in der Zeit vom 05.02.2015 bis einschließlich 05.03.2015 in der Umlegungsstelle der Stadt Friedrichsdorf, Rathaus, Hugenottenstraße 55, 4. OG, Zimmer 405 in 61381 Friedrichsdorf öffentlich ausgelegt. Die Beteiligten im Umlegungsverfahren können während dieser Zeit das Bestandsverzeichnis und die Bestandskarte einsehen und gegebenenfalls Berichtigungen beantragen. In den unter Ziffer 3 aufgeführten Teil des Bestandsverzeichnisses ist nach § 53 Abs. 4 Baugesetzbuch die Einsicht jedem gestattet, der ein berechtigtes Interesse darlegt.

In dem Bestandsverzeichnis sind für jedes Grundstück aufgeführt:

1. Die im Grundbuch eingetragenen Eigentümer
2. Die grundbuch- und katastermäßige Bezeichnung der Grundstücke unter Angabe von 
    Größe und Nutzungsart sowie die jeweiligen Lagebezeichnungen.
3. Die im Grundbuch in Abt. II eingetragenen Lasten und Beschränkungen.

Die Bestandskarte weist die bisherige Lage und Form der Grundstücke des Umlegungsgebietes aus und bezeichnet die Eigentümer nach Ordnungsnummern.

Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung werden nach § 53 Abs. 2 Satz 2 Baugesetzbuch hiermit bekanntgemacht.

Friedrichsdorf, den 21.01.2015

Magistrat der Stadt Friedrichsdorf


Horst Burghardt
Bürgermeister

nach oben

Zurück