Öffentliche Bekanntmachungen - Archiv

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Öffentliche Bekanntmachung
13.09.2019: Dritte Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Friedrichsdorf über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen vom 28. April 1986

Aufgrund der §§ 5, 51 und 93 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBI. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom
21. Juni 2018 (GVBI. S. 291) sowie der §§ 16, 17, 18 und 37 des Hess. Straßengesetzes
(HStrG) in der Fassung vom 8. Juni 2003 (GVBI. I S. 166), zuletzt geändert durch Gesetz vom
28. Mai 2018 (GVBI. S. 198) hat die Stadtverordnetenversammlung am 5. September 2019 die
nachstehende Dritte Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Friedrichsdorf über
Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen vom 28. April 1986
als Satzung beschlossen:

                                                                      Artikel I
§ 8 erhält folgende Fassung:

                                                                  § 8 Gebühren

(1)
Für Sondernutzungen werden Benutzungsgebühren nach Maßgabe des anliegenden Tarifs
erhoben. Ergeben sich bei der Berechnung Centbeträge, so wird auf halbe oder volle
Eurobeträge abgerundet. Ist diese Gebühr niedriger als die im Taif festgesetzte
Mindestgebühr, so wird die Mindestgebühr erhoben.

(2)
Verwaltungsgebühren für die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis werden nach Maßgabe
der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft,
Energie, Verkehr und Landesentwicklung (VwKostO-MWEVL) in der jeweils gültigen Fassung
erhoben.

(3)
Im Einzelfall kann der Magistrat die nach § 8 Abs. 1 und 2 zu entrichtenden Gebühren
ermäßigen oder erlassen. Hierzu bedarf es eines entsprechenden Antrages.


                                                                  Artikel II
                                                                Inkrafttreten

Diese Dritte Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Friedrichsdorf über Erlaubnisse
und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen tritt am Tage nach ihrer
Veröffentlichung in Kraft.

Die Satzung wird hiermit ausgefertigt.

Friedrichsdorf, 10. September 2019

Der Magistrat
der Stadt Friedrichsdorf

     
Horst Burghardt
Bürgermeister

 

 

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