Öffentliche Bekanntmachungen - Archiv

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Öffentliche Bekanntmachung
30.04.2021: Elfte Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Stadt Friedrichsdorf für die Benutzung des städtischen Freibades

Aufgrund der §§ 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz
vom 11. Dezember 2020 (GVBl. S. 915), des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben
(Hess. KAG) vom 24. März 2013 (GVBl. S. 134), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28. Mai 2018
(GVBl. S. 247) sowie der Bestimmungen des Hessischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes
(HessVwVG) vom 12. Dezember 2008 (GVBl. I S 2), in der Fassung vom 12. September 2018
(GVBl. S. 570) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedrichsdorf in ihrer Sitzung
am 22. April 2021 nachstehende Elfte Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Stadt
Friedrichsdorf für die Benutzung des städtischen Freibades vom 2. April 1990 beschlossen:
 
Artikel I
 
§ 2
Gebühren
 
§ 2 der Gebührensatzung für die Benutzung des städtischen Freibades erhält folgende Fassung:
 
Es werden folgende Gebühren festgesetzt: 
 
1. Eintrittskarten für einmaligen Besuch des Bades:
 
a) Erwachsene 3,50 €
 
b) Kinder, Jugendliche 6 - 18 Jahre alt 2,00 €
 
Kinder unter 6 Jahren, in Begleitung einer Aufsichtsperson pro Kind, erhalten freien Eintritt. 
 
Jede Person benötigt eine personalisierte Eintrittskarte.
 
§ 3 der Gebührensatzung für die Benutzung des städtischen Freibades erhält folgende Fassung:
 
§ 3
Vergünstigungen für die Benutzung des Bades
 
Karten für Kinder und Jugendliche (6 – 18 Jahre) können erwerben:
 
1. Schwerbehinderte (ab 50 %) gegen Vorlage eines amtlichen Ausweises. Sollte eine
    Begleitperson im amtlichen Ausweis eingetragen sein, erhält diese Begleitperson freien Eintritt. 
 
2. Inhaber eines Friedrichsdorf-Passes können eine Kopie der erworbenen Eintrittskarten sammeln
    und nach Beendigung der Badesaison 2020 eine Ermäßigung in Höhe von 50 % im 
    „Amt für soziale Angelegenheiten“ der Stadt Friedrichsdorf beantragen. 
 
§ 4 der Gebührensatzung für die Benutzung des städtischen Freibades erhält folgende Fassung:
 
§ 4
Gebührenzahlung
 
Die Eintrittskarten müssen vor dem Eintritt in das Schwimmbad über das bereitgestellte Online-
Portal erworben werden. 
 
Artikel II
 
Inkrafttreten
 
Diese Elfte Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Stadt Friedrichsdorf für die Benutzung
des städtischen Freibades vom 2. April 1990 tritt am 9. Mai 2021 in Kraft. 
 
Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit dem hierzu ergangenen Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgeblichen
Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.
 
Friedrichsdorf, 23. April 2021 
 
Magistrat der
Stadt Friedrichsdorf
 
 
Horst Burghardt
Bürgermeister

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