Öffentliche Bekanntmachungen - Archiv

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Öffentliche Bekanntmachung
20.04.2019: Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren nach § 86 FlurbG Wehrheim-Bizzenbach, VF 1920, Schlussfeststellung

SchmuckbildAmt für Bodenmanagement Limburg a. d. Lahn
- Flurbereinigungsbehörde - 

Berner Straße 11, 65552 Limburg a. d. Lahn
Tel. 06431 / 9105 - 0,  Fax 0611 / 327 605-600
E-Mail: info.afb-limburg@hvbg.hessen.de
 

 

 

Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren nach § 86 FlurbG
Wehrheim-Bizzenbach, VF 1920

Schlussfeststellung


Das Flurbereinigungsverfahren Wehrheim-Bizzenbach, Hochtaunuskreis, wird gemäß § 149 (1) Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546) in der jeweils geltenden Fassung, mit der Feststellung abgeschlossen, dass die Ausführung nach dem Flurbereinigungsplan bewirkt ist und dass den Beteiligten keine Ansprüche mehr zustehen, die im Flurbereinigungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen. Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft sind abgeschlossen.

Mit der Unanfechtbarkeit der Schlussfeststellung gemäß § 149 FlurbG und der Zustellung an die Teilnehmergemeinschaft ist das Flurbereinigungsverfahren beendet.

Begründung

Die Voraussetzungen für die Schlussfeststellung nach § 149 FlurbG liegen vor.

Die Ausführung des Flurbereinigungsplanes ist in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht bewirkt. Insbesondere sind alle Anträge, Widersprüche und Klagen der Beteiligten erledigt.

Die Unterlagen für die Berichtigung des Grundbuches und die Daten zur Berichtigung des amtlichen Liegenschaftskatasters wurden den zuständigen Stellen übersandt.

Die Kasse der Teilnehmergemeinschaft wurde ordnungsgemäß abgeschlossen. Der verbleibende Restkassenbestand wird nach Unanfechtbarkeit der Schlussfeststellung der Gemeinde Wehrheim übergeben und die Kasse aufgelöst. Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft hat dieser Regelung zugestimmt.

Aufgaben, die die Teilnehmergemeinschaft noch zu erfüllen hätte, sind nicht bekannt. Die Teilnehmergemeinschaft wird daher gemäß § 153 FlurbG aufgelöst.

Veröffentlichung

Die Schlussfeststellung wird in der Flurbereinigungsgemeinde Wehrheim und in den angrenzenden Städten Neu-Anspach, Usingen, Rosbach v. d. Höhe, Friedrichsdorf und Bad Homburg v. d. Höhe öffentlich bekannt gemacht. Darüber hinaus ist die Schlussfeststellung über die Internetadresse hvbg.hessen.de/VF1920 abrufbar.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Schlussfeststellung kann innerhalb eines Monats Widerspruch bei der Flurbereinigungsbehörde, dem Amt für Bodenmanagement Limburg an der Lahn, Berner Straße 11 in 65552 Limburg an der Lahn, erhoben werden.

Der Lauf der Frist beginnt mit dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben.

Die Frist wird auch gewahrt, wenn der Widerspruch bei der Oberen Flurbereinigungsbehörde, dem Hessischen Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, Schaperstraße 16 in 65195 Wiesbaden, erhoben wird.

Limburg an der Lahn, den 16. April 2019

Stausberg, LVD
(Amtsleiterin)

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