Öffentliche Bekanntmachungen - Archiv

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Öffentliche Bekanntmachung
17.06.2019: Dritte Änderung der Geschäftsordnung der Friedrichsdorfer Jugendvertretung

Aufgrund des § 4c der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Juni 2018 (GVBl. S. 291), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedrichsdorf durch Beschluss vom 13. Juni 2019 folgende Dritte Änderung der Geschäftsordnung für die Friedrichsdorfer Jugendvertretung vom 21. Juni 2012 beschlossen.

Artikel I

§ 2 Zusammensetzung und Wahlverfahren

§ 2 Nr. 1 und Nr. 2 erhalten folgende Fassung:
1. Die Jugendvertretung wird in freier, allgemeiner, geheimer, gleicher und unmittelbarer Wahl
   gewählt. Die Friedrichsdorfer Jugendvertretung besteht aus 11, mindestens jedoch aus
    5 Mitgliedern. Die Amtszeit beträgt 2 Jahre und beginnt am 1. Dezember. Wahlberechtigt
    sind alle Kinder und Jugendlichen mit Hauptwohnsitz in Friedrichsdorf. Sie müssen mindestens
    10 und dürfen höchstens 21 Jahre alt sein.
2. Die zu wählenden Mitglieder müssen am Tag der Wahl mindestens 13 Jahre alt sein und 
    dürfen das 22. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Artikel II

§ 9 Inkrafttreten

Diese Dritte Änderung der Geschäftsordnung tritt am Tag nach der Beschlussfassung in Kraft.

Jedes Mitglied der Friedrichsdorfer Jugendvertretung erhält eine Kopie der Geschäftsordnung sowie der Ersten, Zweiten und Dritten Änderung der Geschäftsordnung.

Friedrichsdorf, 14. Juni 2019


Karl Günther Petry                                 Horst Burghardt
Stadtverordnetenvorsteher                    Bürgermeister

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