Öffentliche Bekanntmachungen - Archiv

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Öffentliche Bekanntmachung
10.12.2015: Unanfechtbarkeit des Beschlusses über die vereinfachte Umlegung

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Friedrichsdorf
Unanfechtbarkeit des Beschlusses über die vereinfachte Umlegung

Vereinfachte Umlegung: „Alt Seulberg 44a“
Gemarkung: Seulberg
Flur: 17

Im Rahmen des vereinfachten Umlegungsverfahrens „Alt Seulberg 44a“ wird gemäß §83 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) bekannt gemacht, dass der am 09. September 2015 gefasste Beschluss über die vereinfachte Umlegung mit Ablauf des 12. November 2015“ unanfechtbar geworden ist.

Mit dem Zeitpunkt dieser Bekanntmachung wird der bisherige Rechtszustand durch den in dem Beschluss über die vereinfachte Umlegung vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke oder Grundstücksteile ein.
Die Geldleistungen sind fällig.

Der Beschluss über die vereinfachte Umlegung kann - insbesondere bis zur Berichtigung des Grundbuchs - im Rathaus der Stadt Friedrichsdorf, Hugenottenstraße 55, Raum: 405, 61381 Friedrichsdorf, von jedem eingesehen werden, der ein berechtigtes Interesse darlegt.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach dem Tage der Veröffentlichung schriftlich oder zur Niederschrift beim Magistrat der Stadt Friedrichsdorf als Umlegungsstelle, Hugenottenstraße 55, 61381 Friedrichsdorf, Widerspruch erhoben werden.

Friedrichsdorf, 07. Dezember 2015

Der Magistrat
der Stadt Friedrichsdorf


Horst Burghardt         Lothar Weinmann
Bürgermeister            Erster Stadtrat

 

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