Öffentliche Bekanntmachungen - Archiv

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Öffentliche Bekanntmachung
25.06.2022: Zehnter Nachtrag zur Verordnung über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Kraftdroschken in Friedrichsdorf

Zehnter Nachtrag zur Verordnung über die Beförderungsentgelte
und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Kraftdroschken in Friedrichsdorf
 
Aufgrund des § 51 Absatz 1 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) in der Fassung vom
08.08.1990 (BGBl. I S. 1690), zuletzt geändert durch Art. 1 G des Gesetzes vom 16.04.2021 (BGBl.
I S. 822) in Verbindung mit § 2 Ziffer 2 der Verordnung über die Zuständigkeiten nach dem PBefG
in der Fassung vom 10.10.1997 (GVBl. I S. 370), zuletzt geändert durch Artikel 6 der Verordnung
vom 12.11.2013 (GVBl. S. 640) wird der nachfolgende Zehnte Nachtrag zur Verordnung über die
Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Kraftdroschken in
Friedrichsdorf beschlossen: 
 
I. Änderung
 
§ 2 erhält folgende Fassung:
 
§ 2 Beförderungsentgelte
 
Das Beförderungsentgelt setzt sich unbeschadet der Zahl der jeweils zu befördernden Personen
aus dem Grundpreis und dem Entgelt für die gefahrene Wegstrecke (Kilometerpreis) zusammen.
 
Der km-Preis/Tag bezieht sich auf die Zeit von Montag bis Samstag, 06:00 bis 22:00 Uhr. 
Der km-Preis/Nacht findet Anwendung sonn- und feiertags ganztägig, sowie Montag bis Samstag
22:00 bis 06:00 Uhr.
 
1. Die Grundgebühr beträgt    3,20 € 
2. Fahrpreis pro km/Tag          2,10 € 
3. Fahrpreis pro km/Nacht      2,20 € 
4. Wartezeit pro Stunde        35,00 € 
 
II. Inkrafttreten
 
Dieser Zehnte Nachtrag tritt am 01.08.2022 in Kraft. 
 
Friedrichsdorf, 23. Juni 2022
 
Der Magistrat der 
Stadt Friedrichsdorf 
 
 
Lars Keitel
Bürgermeister

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