Öffentliche Bekanntmachungen - Archiv

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Öffentliche Bekanntmachung
15.07.2013: Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses und des festgestellten Plans gemäß § 74 Abs. 4 Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz (HVwVfG)

Planfeststellungsverfahren zur Zulassung des Rahmenbetriebsplanes für die Erweiterung und Änderung des Quarzitwerkes "Köppern" in der Stadt Friedrichsdorf, Gemarkung Köppern, Flur 9, angrenzend an die Stadt Rosbach vor der Höhe, Gemarkung Rodheim v. d. H., in den Fluren 34 und 35 und benachbart zur Gemeinde Wehrheim, Gemarkung Wehrheim, Flur 24


Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses und des festgestellten Plans gemäß § 74 Abs. 4 Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz (HVwVfG)

Am 02.07.2013 wurde der o. a. Rahmenbetriebsplan vom Regierungspräsidium Darmstadt planfestgestellt.

Das Vorhaben umfasst u. a. folgende Maßnahmen:

- Erweiterung der Fläche (einschließlich Sicherheitspfeiler) zur Gewinnung von Quarzit um ca. 10,7 ha,
- Arrondierung der Betriebsplangrenzen (Herausnahme von ca. 3,4 ha, die nicht beansprucht wurden; siehe Anlage 1.3 zum Rahmenbetriebsplan),
- Änderung der nachfolgenden Wiedernutzbarmachung innerhalb der Rahmenbetriebsplangrenzen,
- zeitliche Anpassung des Betriebs der Aufbereitungsanlage, Betriebsgebäude und Betriebswege bis zum Ende der Laufzeit dieses Rahmenbetriebsplanes,
- Rodung von ca. 7,7 ha Wald im Abbaugelände,
- Aufbau von Waldrändern auf einer Fläche von ca. 1,6 ha zum Schutz der geöffneten, verbleibenden Waldbestände,
- Durchführung naturschutzfachlicher Kompensationsmaßnahmen einschließlich der Beendigung der Nutzung einer Altholzinsel mit einer Größe von ca. 3,5 ha in der Waldabteilung 329 A1. Das Vorhaben wird in der Stadt Friedrichsdorf, Gemarkung Köppern, Flur 9, Flurstücke 1/40 tlw., 54/1 und 55/1 durchgeführt.

Neben der Planfeststellung sind für das Vorhaben gemäß § 75 Abs. 1 Satz 1 HVwVfG andere behördliche Entscheidungen nicht erforderlich.

Der Beschluss einschließlich Rechtsbehelfsbelehrung und die festgestellten Planunterlagen liegen gemäß § 74 Abs. 4 HVwVfG in der Zeit vom 22.07. bis 05.08.2013 im Rathaus der Stadt Friedrichsdorf, Stadtplanungs-, Umwelt- und Hochbauamt, Hugenottenstraße 55, III. OG, Zimmer 302, während der nachstehenden Dienststunden der Stadtverwaltung Friedrichsdorf, und zwar

- montags                              von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr und von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr,
- dienstags und mittwochs von 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr und von 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr,
- donnerstags                        von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr und
- freitags                                  von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

zur Einsicht aus.

Der Beschluss gilt mit Ende der Auslegungsfrist gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt.

Friedrichsdorf, 11.07.2013

Der Magistrat der Stadt Friedrichsdorf


Horst Burghardt
Bürgermeister

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