Öffentliche Bekanntmachungen - Archiv

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Öffentliche Bekanntmachungen Archiv

Öffentliche Bekanntmachung
18.04.2019: Satzungsbeschluss und Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 131-I “Wohngebiet Hoher Weg - Süd“

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedrichsdorf hat in ihrer Sitzung am 11.04.2019 den im zweistufigen Verfahren mit Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellten Bebauungsplan Nr. 131-I „Wohngebiet Hoher Weg - Süd“ gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) mit den örtlichen Bauvorschriften gemäß § 9 Abs. 4 BauGB i. V. m. § 91 Hessische Bauordnung (HBO) sowie mit Festsetzungen nach Hessischen Wassergesetz (HWG) gemäß § 9 Abs. 4 BauGB i. V. m. § 37 Abs. 4 HWG als Satzung beschlossen sowie die Begründung hierzu gebilligt. Der Satzungsbeschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB bekannt gemacht.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst Flurstücke in der Gemarkung Friedrichsdorf, Flur 7 teilw. sowie in der Gemarkung Dillingen, Flur 4 teilw., und kann der nachfolgenden Übersichtskarte entnommen werden.

Mit dem Bebauungsplan werden die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die städtebauliche Entwicklung des südlichen Teiles des Schulgeländes in ein Wohngebiet im Sinne des § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO), sowie die der zugehörigen Verkehrs- und Grünflächen geschaffen. Dieses Gelände befindet sich nach dem Verkauf durch den Schulträger im Besitz einer Wohnungsbaugesellschaft. Der bisherige Bebauungsplan Nr. 110 „Schulzentrum“ soll in den Bereichen, die von dem neuen Bebauungsplan Nr. 131 –I überdeckt werden, durch diesen ersetzt werden.

Der Bebauungsplan mit textlichen Festsetzungen, Begründung und Umweltbericht sowie zusammenfassender Erklärung wird mit Erscheinen dieser Bekanntmachung im Rathaus der Stadt Friedrichsdorf, Hugenottenstraße 55, III. OG, Zimmer 310 a, während den Dienststunden der Stadtverwaltung

montags         von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr,
dienstags        von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr,
mittwochs      von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr,
donnerstags   von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr und
freitags          von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr,

zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Ergänzend werden die o.g. Unterlagen unter
https://www.friedrichsdorf.de/rathausonline/stadtrecht/bebauungsplaene.php  und
https://bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplan
ins Internet gestellt.

Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägevorgangs gemäß § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Gemäß § 44 Abs. 5 BauGB wird darauf hingewiesen, dass der Entschädigungsberechtigte nach § 44 Abs. 3 BauGB Entschädigung verlangen kann, wenn die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt. Nach § 44 Abs. 4 BauGB erlischt der Entschädigungsanspruch, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die o.g. Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.

Mit dieser Bekanntmachung, die an die Stelle der sonst für Satzungen vorgeschriebenen Veröffentlichung tritt, tritt der Bebauungsplan Nr. 131-I „Wohngebiet Hoher Weg - Süd“, in Kraft.

Geltungsbereichsdarstellung (unmaßstäblich):

Satzungsbeschluss und Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 131-I


Friedrichsdorf, den 15.04.2019

Magistrat der Stadt Friedrichsdorf

 

Horst Burghardt
Bürgermeister

 

Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 131-I Wohngebiet Hoher Weg - Süd

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