Öffentliche Bekanntmachungen - Archiv

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Öffentliche Bekanntmachungen Archiv

Öffentliche Bekanntmachung
14.11.2019: Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 der Stadtwerke Friedrichsdorf

Gemäß § 27 Abs. 3 Eigenbetriebsgesetz des Landes Hessen (EigBGes) in der zur Zeit gültigen Fassung und gemäß § 14 Abs. 2 Eigenbetriebssatzung der Stadtwerke Friedrichsdorf in der zur Zeit gültigen Fassung wurde in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am
31. Oktober 2019 folgender Beschluss gefasst:

 I. Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2018

    Gemäß § 5 Ziffer 11 Eigenbetriebsgesetz wird der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018
   wie folgt festgestellt:

    Die Bilanzsumme zum 31. Dezember 2018 der Stadtwerke Friedrichsdorf beträgt in der Summe
    aller Betriebszweige 16.656.176,92 Euro.

    Das Jahresergebnis für die Zeit vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2018 beläuft sich nach
    der Gewinn- und Verlustrechnung auf -453.568,79 Euro und gliedert sich in die einzelnen
   Betriebszweige wie folgt auf:

    Wasserversorgung        150.412,08 Euro
   Verkehrsbetrieb            -607.564,30 Euro
   Bau- und Betriebshof        -1.040,90 Euro
   Stromerzeugung                4.598,33 Euro

    Der Betriebsleitung wird Entlastung erteilt.

II. Ergebnisverwendung

    Der Jahresgewinn für den Bereich Wasserversorgung in Höhe von 150.412,08 Euro wird in
    die Rücklagen eingestellt.

    Der Jahresverlust im Bereich Verkehrsbetrieb in Höhe von -607.564,30 Euro wird durch die
    Entnahme aus den Rücklagen abgedeckt.

    Der Jahresverlust im Bereich Bau- und Betriebshof in Höhe von -1.040,90 Euro wird auf neue
    Rechnung vorgetragen.

    Der Jahresgewinn im Bereich Stromerzeugung in Höhe von 4.598,33 Euro wird in die Rücklagen
    eingestellt.

III. Prüfungsbericht

    Der Bericht der SWS Schüllermann und Partner AG über die Prüfung des Jahresab-
    schlusses zum 31. Dezember 2018 der Stadtwerke Friedrichsdorf sowie der Jahresab-
    schluss mit dem Lagebericht der Betriebsleitung der Stadtwerke Friedrichsdorf zum
    31. Dezember 2018 werden zustimmend zur Kenntnis genommen.


Friedrichsdorf, den 11. November 2019

Horst Burghardt
Bürgermeister


Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An den Eigenbetrieb Stadtwerke Friedrichsdorf

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss des Eigenbetriebes Stadtwerke Friedrichsdorf — bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2018 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden — geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht des Eigenbetriebes Stadtwerke Friedrichsdorf für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

- entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den Vorschrif-
  ten des Hessischen Eigenbetriebsgesetzes i. V. m. den einschlägigen deutschen für
  Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beach-
  tung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen
  Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Eigenbetriebes
  zum 31. Dezember 2018 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018
  bis zum 31. Dezember 2018 und

- vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des
  Eigenbetriebes. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem
  Jahresabschluss, entspricht den Vorschriften des § 26 HesEigBGes i. V. m. § 289 HGB und
  stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichtes geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes in Übereinstimmung mit
§ 317 HGB und § 27 Abs. 2 HesEigBGes unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes" unseres Bestätigungsvermerkes weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Eigenbetrieb unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handels-rechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und der Betriebskommission für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den Vorschriften des Hessischen Eigenbetriebsgesetzes i. V. m. den einschlägigen deutschen für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten — falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Eigenbetriebes zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichtes, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den Vorschriften des Hessischen Eigenbetriebsgesetzes I. V. m. den einschlägigen deutschen für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichtes in Übereinstimmung mit den anzuwendenden Vorschriften des Hessischen Eigenbetriebsgesetzes i. V. m. den einschlägigen deutschen für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Die Betriebskommission ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Eigenbetriebes zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten — falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den Vorschriften des Hessischen Eigenbetriebsgesetzes i. V. m. den einschlägigen deutschen für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und § 27 Abs. 2 HesEigBGes unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDVV) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichtes getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische
Grundhaltung. Darüber hinaus

- identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter —
  falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen
  Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise,
  die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das
  Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher
  als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte
  Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen
  beinhalten können.

- gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen 
  Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichtes relevanten Vorkehrungen und 
  Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen
  angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme
  des Eigenbetriebes abzugeben.

- beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten
  Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern
  dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

- ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern
   angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie,
  auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im
  Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der
  Fähigkeit des Eigenbetriebes zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls
  wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im
  Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht
  aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges
  Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis
  zum Datum unseres Bestätigungsvermerkes erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse
  oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Eigenbetrieb seine
  Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

- beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses
  einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden
  Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der
  deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen
  entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes vermittelt.

- beurteilen wir den Einklang des Lageberichtes mit dem Jahresabschluss, seine
  Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Eigenbetriebes.

- führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten
  zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter
  Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von
  den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die
  sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein
  eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde
  liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass
  künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.


Dreieich, 27. Mai 2019
                                                        Schüllermann und Partner AG
                                                        Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
                                                           Steuerberatungsgesellschaft

 MSc. Marcel Kempf                                                                   Dipl.-Finw. (FH) Wolfgang Kaiser
 Wirtschaftsprüfer                                                                        Wirtschaftsprüfer

 

Öffentliche Auslegung

Der Jahresabschluss und der Lagebericht der Stadtwerke Friedrichsdorf zum 31. Dezember 2018 liegen zur Einsicht in der Zeit vom 14. bis 22. November 2019 während der nachstehenden Dienststunden der Stadtwerke Friedrichsdorf, Färberstraße 13-15, 61381 Friedrichsdorf, II. Stock, Zimmer 214, öffentlich aus:

Montag bis Freitag       08.00 - 12.00 Uhr
Montag und Dienstag  13.30 - 15.30 Uhr
Donnerstag                  13.30 - 18.00 Uhr


Friedrichsdorf, 11. November 2019

Horst Burghardt
Bürgermeister

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