Öffentliche Bekanntmachungen - Archiv

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Öffentliche Bekanntmachungen Archiv

Öffentliche Bekanntmachung
25.06.2012: Vierte Satzung zur Änderung der Entschädigungssatzung der Stadt Friedrichsdorf im Hochtaunuskreis vom 12. Juli 1993

Aufgrund der §§ 5, 27 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.12.2011 (GVBl. I S. 786) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedrichsdorf am 20. Juni 2012 folgende Vierte Satzung zur Änderung der Entschädigungssatzung der Stadt Friedrichsdorf vom
12. Juli 1993 beschlossen:

Artikel I

§ 1
Ersatz des Verdienstausfalles

In § 1 wird folgender Abs. 4 neu eingefügt:

(4) Selbständig Tätige erhalten auf Antrag anstelle des Durchschnittssatzes eine Verdienstausfallpauschale je Stunde, die im Einzelfall auf der Grundlage des glaubhaft gemachten Einkommens festgesetzt wird. Eine angefangene Stunde zählt als volle Stunde. Der Höchstbetrag der Verdienstausfallpauschale je Stunde beträgt 10,00 EUR. Die Verdienstausfallpauschale ist auf einen Betrag von 50,00 EUR je Sitzungstag beschränkt.

§ 3
Aufwandsentschädigungen

§ 3 Abs. 1 und 3 erhalten folgende Fassung:

(1) Ehrenamtlich Tätige erhalten neben dem Ersatz des Verdienstausfalles und der Fahrkosten pro Sitzung der Stadtverordnetenversammlung, des Magistrates, des Ortsbeirates, des Ausländerbeirates oder des Gremiums, in dem sie als Mitglied oder kraft Gesetzes sonst mitwirken, folgende Aufwandsentschädigung:

 - Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung     EUR  25,00
 - ehrenamtliche Stadträte                                        EUR  25,00
 - Mitglieder der Ortsbeiräte                                      EUR  25,00
 - Mitglieder des Ausländerbeirates                          EUR  25,00
 - Mitglieder der Jugendvertretung                            EUR  25,00
 - gewählte Mitglieder der Betriebskommission      EUR  25,00
 - sachkundige Einwohnerinnen oder Einwohner
  als Mitglieder einer Kommission                          EUR  25,00
 - zu Beratungen der Ausschüsse zugezogene
  Sachverständige                                                      EUR  25,00
 - Mitglieder des Wahlausschusses und eines
  Wahlvorstandes bei Gemeindewahlen, Wahlen
  der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters,


(3) Die Aufwandsentschädigung nach Abs. 1 wird für den höheren Aufwand bei dem Wahrnehmen besonderer Funktionen um eine monatliche Pauschale erhöht. Diese beträgt für

 - das vorsitzende Mitglied der
  Stadtverordnetenversammlung                EUR  100,00
 - Ausschussvorsitzende                              EUR    30,00
 - Fraktionsvorsitzende                                  EUR    75,00
 - ehrenamtliche Stadträte                            EUR    50,00
 - Ortsvorsteherin/Ortsvorsteher                  EUR    50,00
 - das vorsitzende Mitglied des
  Ausländerbeirates                                    EUR    50,00
 - die oder den Vorsitzenden der
  Jugendvertretung                                      EUR    30,00

Der Anspruch auf die Pauschale entsteht am Beginn des Kalendermonats, in dem die ehrenamtlich Tätigen die besondere Funktion antreten. Er erlischt mit Ablauf des Kalendermonats, in dem sie aus der Funktion scheiden.

§ 4
Fraktionssitzungen

§ 4 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

(1) Ehrenamtlich Tätige erhalten für die Teilnahme an Fraktionssitzungen Ersatz des Verdienstausfalles, der Fahrkosten und Aufwandsentschädigung nach §§ 1, 2 und 3 Abs. 1. Fraktionssitzungen im Sinne von Satz 1 sind auch Sitzungen von Teilen einer Fraktion (z. B. Fraktionsvorstand, Fraktionsarbeitsgruppen).

Im Rahmen der Klausurtagungen können sowohl für den Vor- und Nachmittag getrennte Fraktionssitzungen geltend gemacht werden.


Artikel II

Inkrafttreten

Diese Änderungssatzung tritt am 1. Juli 2012 in Kraft.


Die Satzung wird hiermit ausgefertigt.

Friedrichsdorf, 21. Juni 2012

Der Magistrat der
Stadt Friedrichsdorf

Horst Burghardt
Bürgermeister

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