Öffentliche Bekanntmachungen - Archiv

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Öffentliche Bekanntmachung
08.11.2019: Erste Satzung zur Änderung der Eigenbetriebssatzung der Stadt Friedrichsdorf im Hochtaunusskreis

Aufgrund der §§ 5, 51, 127 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Juni 2018 (GVBl. S. 291) und der §§ 1 und 5 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes) in der Fassung vom 9. Juni 1989 (GVBl. I S. 154), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Juli 2016 (GVBl. S. 121) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedrichsdorf am 31. Oktober 2019 folgende Erste Satzung zur Änderung der Eigenbetriebssatzung vom 27. Juli 2015 beschlossen:

Artikel I

Die Eigenbetriebssatzung der Stadt Friedrichsdorf vom 27. Juli 2015 wird wie folgt geändert:

§ 1
Gegenstand und Zweck des Eigenbetriebes

§ 1 erhält folgende Fassung:

(1) Die Einrichtungen Wasserversorgung, Verkehrsbetriebe, Bau- und Betriebshof, Strom-
    erzeugung und Wohnungsbau sind zu einem Eigenbetrieb verbunden und werden nach
    dem Eigenbetriebsgesetz und den Bestimmungen dieser Satzung geführt.

(2) Zweck des Eigenbetriebes ist es, die Versorgung im Stadtgebiet mit Trink- und
    Brauchwasser sowie mit Wasser für öffentliche Zwecke sicherzustellen, die Personen-
    beförderung durchzuführen, die von dem städtischen Bau- und Betriebshof zu erbrin-
    genden Leistungen, die Stromerzeugung und Neubauten des öffentlich geförderten
    Wohnungsbaus durchzuführen und zu betreiben. Der Eigenbetrieb kann alle seinen Be-
    triebszweck fördernde und ihn wirtschaftlich berührende Hilfs- und Nebengeschäfte be-
    treiben.

§ 3
Stammkapital

§ 3 erhält folgende Fassung:

Davon werden zugeordnet:

1. Den Einrichtungen Wasserversorgung:  1.687.263,21 Euro
2. Den Verkehrsbetrieben: 102.258,38 Euro
3. Dem Bau- und Betriebshof: 715.808,63 Euro
4. Dem Wohnungsbau: 753.680,16 Euro

§ 4
Betriebsleitung

§ 4 Absatz 1 erhält folgende Fassung:

(1) Die Betriebsleitung besteht aus der Betriebsleiterin oder dem Betriebsleiter sowie zwei
    Stellvertretungen.

Artikel II

Inkrafttreten

Die Erste Satzung zur Änderung der Eigenbetriebssatzung der Stadt Friedrichsdorf tritt zum
1. Januar 2020 in Kraft.


Die Satzung wird hiermit ausgefertigt.


Friedrichsdorf, 1. November 2019

Der Magistrat
der Stadt Friedrichsdorf


Horst Burghardt
Bürgermeister

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