Öffentliche Bekanntmachungen - Archiv

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Öffentliche Bekanntmachung
18.09.2017: Zweite Änderung der Geschäftsordnung der Friedrichsdorfer Jugendvertretung

Zweite Änderung der Geschäftsordnung
der Friedrichsdorfer Jugendvertretung

Aufgrund des § 4c der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. September 2016 (GVBl.
S. 167), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedrichsdorf durch Beschluss vom
14. September 2017 folgende Zweite Änderung der Geschäftsordnung für die Friedrichsdorfer
Jugendvertretung vom 21. Juni 2012 beschlossen:

Artikel I

§ 3 Sitzungen, Geschäftsführung

§ 3 Nr. 1 erhält folgende Fassung:

1. Die konstituierende Sitzung findet spätestens 4 Wochen nach der Wahl der Jugendvertretung 
    im Rathaus statt. Die oder der Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung lädt zu der
    konstituierenden Sitzung ein und leitet diese bis zur Wahl einer oder eines Vorsitzenden. In der
    ersten Sitzung wählt die Jugendvertretung mit einfacher Stimmenmehrheit einen Vorstand aus
    ihrer Mitte. Der Vorstand besteht aus der/dem Vorsitzenden und mindestens einer/einem
    Beisitzer/in. Die Jugendvertretung kann sich im Rahmen dieser Geschäftsordnung eine weitere
    Ordnung geben und darin ihre inneren Angelegenheiten und ihre Arbeitsweise selbst bestimmen.
    Sie hat das Recht, die Zahl der Vorstandsmitglieder zu bestimmen und den Vorstand zu wählen
    sowie weitere Ausschüsse und/oder Arbeitskreise zu bilden.

    Die Jugendvertretung und ihre Arbeitskreise - soweit sie bestehen - tagen in einer
    Jugendeinrichtung der Stadt. Die Sitzungen sind öffentlich. Zeit, Ort und Tagesordnung werden
    rechtzeitig vor der Sitzung öffentlich bekannt gemacht. Die Jugendvertretung tagt in der Regel
    monatlich, jedoch höchstens 10 Mal im Jahr.

    Einberufen wird mit schriftlicher Ladung an alle Mitglieder der Jugendvertretung, die
    Bürgermeisterin bzw. den Bürgermeister und die zuständige Dezernentin bzw. den zuständigen
    Dezernenten. Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden, soweit der oder
    dem Vorsitzenden eine schriftliche Einverständniserklärung unter Angabe der E-Mail-Adresse
    vorliegt. Zwischen dem Zugang der Ladung und dem Sitzungstag müssen mindestens drei volle
    Kalendertage liegen. Auch die Mitglieder des Ausschusses für Jugend, Soziales Kultur und Sport
    sowie die Fraktionsvorsitzenden erhalten die Einladung. Hier ist für die Übersendung der Ladung
    in elektronischer Form maßgebend, ob gegenüber der oder dem Vorsitzenden der
    Stadtverordnetenversammlung eine Erklärung zur Zustellung von Einladungen in elektronischer
    Form vorliegt.


Artikel II

Inkrafttreten

Diese Zweite Änderung der Geschäftsordnung tritt am Tag nach der Beschlussfassung in Kraft.

Jedes Mitglied der Friedrichsdorfer Jugendvertretung erhält eine Kopie der Geschäftsordnung
sowie der Ersten und Zweiten Änderung der Geschäftsordnung.


Friedrichsdorf, 15. September 2017


Karl Günther Petry                                     Horst Burghardt
Stadtverordnetenvorsteher                       Bürgermeister

 

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