Öffentliche Bekanntmachungen - Archiv

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Öffentliche Bekanntmachung
23.12.2020: Korrekturbekanntmachung Wahlen nach § 68a Nr. 1 KWG Kommunalwahlen und Ausländerbeiratswahlen vom 23.12.2020

                                                   Korrekturbekanntmachung


Aufgrund des neuen § 68a Nr. 1 Kommunalwahlgesetz (KWG) hat sich abweichend von § 11
Abs. 4 Satz 1 KWG eine Absenkung der notwendigen Unterstützungsunterschriften bei der
Einreichung von Wahlvorschlägen von Parteien oder Wählergruppen ergeben. Die Änderung
des Kommunalwahlgesetzes ist am 19.12.2020 in Kraft getreten. 

Somit ergibt sich in der öffentlichen Bekanntmachung der Taunus Zeitung vom 16.11.2020
betreffend der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Stadtverordneten-
versammlung, die Ortsbeiratswahlen und für die Ausländerbeiratswahl am 14.03.2021
folgende Korrektur:

Inhalt und Form der Wahlvorschläge

anstatt „Die Wahlvorschläge von Parteien oder Wählergruppen, die während der vor dem
Wahltag laufenden Wahlzeit nicht ununterbrochen mit mindestens einem Abgeordneten oder
Vertreter in der zu wählenden Vertretungskörperschaft oder im Hessischen Landtag oder
aufgrund eines Wahlvorschlags aus dem Lande im Bundestag bzw. mit einem Vertreter in dem
zu wählenden Ausländerbeirat vertreten waren, müssen außerdem von mindestens zweimal
so vielen Wahlberechtigten persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein, wie Vertreter
§§ 58, 11 Abs. 4 KWG) zu wählen sind.“


korrekt: „Die Wahlvorschläge von Parteien oder Wählergruppen, die während der vor dem
Wahltag laufenden Wahlzeit nicht ununterbrochen mit mindestens einem Abgeordneten oder
Vertreter in der zu wählenden Vertretungskörperschaft oder im Hessischen Landtag oder
aufgrund eines Wahlvorschlags aus dem Lande im Bundestag bzw. mit einem Vertreter in
dem zu wählenden Ausländerbeirat vertreten waren, müssen nur noch von mindestens so
vielen Wahlberechtigten persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein, wie Vertreter
(§§ 58, 11 Abs. 4 KWG) zu wählen sind. Somit sind für die Wahl der Stadtverordneten-
versammlung 37 Unterstützungsunterschriften, für die Wahl der Ortsbeiräte sieben
Unterstützungsunterschriften und für die Wahl des Ausländerbeirates neun
Unterstützungsunterschriften notwendig.“

 

Wambach
Gemeindewahlleiterin

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