Öffentliche Bekanntmachungen - Archiv

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Öffentliche Bekanntmachung
13.03.2024: Hebesatzung

Hebesatzung
 
Aufgrund der §§ 5 und 51 Nr. 6 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom
16. Februar 2023 (GVBl. S. 90, 93), des § 25 des Grundsteuergesetzes (GrStG) vom 7. August
1973 (BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2294)
und des § 16 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) in der Fassung der Bekanntmachung vom
15. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4167), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Dezember 2023
(BGBl. I 2023, Nr. 411), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedrichsdorf am
7. März 2024 die folgende Satzung beschlossen:
 
Satzung über die Festsetzung der Steuersätze
für die Grund- und Gewerbesteuer
- Hebesatzung -
 
§ 1
 
Die Hebesätze für die Grundsteuer und für die Gewerbesteuer werden wie folgt festgesetzt:
 
1. Grundsteuer
 
    a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf        595 v.H.
    b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf                                                 595 v.H.
 
2. für die Gewerbesteuer auf                                                                            400 v.H.
 
§ 2
 
Die vorstehenden Hebesätze gelten für das Haushaltsjahr 2024.
 
§ 3
 
Diese Satzung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.
 
Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit dem hierzu ergangenen Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit
maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.
 
Friedrichsdorf, 8. März 2024
 
Der Magistrat der Stadt 
Friedrichsdorf
 
 
Lars Keitel 
Bürgermeister

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