Öffentliche Bekanntmachungen - Archiv

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Öffentliche Bekanntmachung
02.10.2017: Änderungsbeschluss und Offenlegung - Bebauungsplanentwurf Nr. 502 „Am Schäferborn,1. Änderung“

Änderungsbeschluss und Offenlegung
Bebauungsplanentwurf Nr. 502 „Am Schäferborn,1. Änderung“

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedrichsdorf hat am 14.09.2017 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 502 „Am Schäferborn“ dergestalt zu ändern (1. Änderung), dass die am Ende des Wendehammers „Narzissenweg“ gelegene Grünfläche als „Reines Wohngebiet“ ausgewiesen wird.

Es handelt sich um ein Grundstück, das sich im Eigentum der Stadt Friedrichsdorf befindet. Die Lage des betroffenen Grundstücks ist aus der abgedruckten Geltungsbereichsdarstellung ersichtlich. Die Änderung findet im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a des Baugesetzbuches (BauGB) ohne Umweltprüfung statt.

Der Entwurf des Änderungs-Bebauungsplanes mit Begründung bzw. Anlagen wird in der Zeit vom

                                        16. Oktober 2017 bis einschl. 23. November 2017

gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.

Die Auslegung erfolgt während der nachstehenden Dienststunden der Stadtverwaltung Friedrichsdorf, und zwar

montags        von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr,
dienstags       von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr,
mittwochs     von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr,
donnerstags  von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr und
freitags          von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr,

im Rathaus der Stadt Friedrichsdorf, Hugenottenstraße 55, III. OG, Zimmer 305. Der Plan mit Anlagen ist darüber hinaus im Internet einsehbar unter

https://www.friedrichsdorf.de/rathausonline/aktuelles/oeffentlichebekanntmachungen/oeffentlichebekanntmachungen.php

Stellungnahmen zu dem offenliegenden Änderungs-Bebauungsplanentwurf können von jedermann während der genannten Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift bei der o.g. Auslegungsstelle vorgebracht werden. Nicht fristgerechte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Änderungsbebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Es wird darauf hingewiesen, dass ein späterer Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, wenn mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Den Geltungsbereich des Änderungs-Bebauungsplanentwurfes entnehmen Sie bitte dem nachfolgend abgedruckten Lageplan.

Lageplan (unmaßstäblich):
 

Geltungsbereich B-Plan AN 502 Am Schäferborn 1. Änderung

 

Friedrichsdorf, 02.10.2017

Der Magistrat der
Stadt Friedrichsdorf


Reinhold Bingenheimer
Erster Stadtrat

 

Downloads:

AN 502 - Am Schäferborn 1. Änderung - 1 Bebauungsplanentwurf
AN 502 - Am Schäferborn 1. Änderung - 2 Begründung zum Bebauungsplanentwurf
AN 502 - Am Schäferborn 1. Änderung - 3 Artenschutz Untersuchung

 

Download Geltungsbereich B-Plan AN 502 Am Schäferborn 1. Änderung

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