Öffentliche Bekanntmachungen - Archiv

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Öffentliche Bekanntmachung
14.10.2019: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 139 "Ehemaliger Güterbahnhof"

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 139 „Ehemaliger Güterbahnhof“
Bekanntmachung der erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 3
i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB

 

Die Stadt Friedrichsdorf hatte vom 18.08.2015 bis einschließlich 02.10.2015 den erarbeiteten Bebauungsplanentwurf Nr. 139 „Ehemaliger Güterbahnhof“ nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) zur Öffentlichkeitsbeteiligung ausgelegt.

Der Wechsel des Vorhabenträgers mit einem geänderten Vorhaben- und Erschließungsplan hat zu Änderungen geführt. Aufgrund des hohen Wohnbedarfs in Friedrichsdorf wird östlich des Bahnhofs Friedrichsdorf, zwischen dem Lilienweg und der Straße Am Zollstock, der Bau von sieben Wohngebäuden mit insgesamt 105 Wohneinheiten geplant. Der 2. Entwurf des Bebauungsplanes dient der Umwandlung eines ehemaligen Güterbahnhofgeländes in ein Wohngebiet.

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedrichsdorf hat in ihrer Sitzung am 05.09.2019 für den 2. Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 139 „Ehemaliger Güterbahnhof“, die erneute Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB und die erneute Behördenbeteiligung nach § 4a Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen. Der Bebauungsplan wird nach § 13 a BauGB als „Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Der 2. Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Begründung und Anlagen (Vorhaben- und Erschließungsplan, Verkehrsuntersuchung, Artenschutzgutachten, Baumbegutachtung) liegt in der Zeit von

Mittwoch, 23. Oktober bis einschließlich Freitag, 29. November 2019

während der nachstehenden Dienststunden im Rathaus der Stadt Friedrichsdorf,
Hugenottenstraße 55, III. OG, Zimmer 310 a aus und zwar:

montags        von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 15:30 Uhr
dienstags        von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 15:30 Uhr
mittwochs      von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
donnerstags  von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 18:00 Uhr
freitags          von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Die ortsübliche Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen können auch auf der Internetseite der Stadt Friedrichsdorf

www.friedrichsdorf.de/rathausonline/stadtrecht/bebauungsplaene_offen.php

sowie im Zentralen Internetportal für die Bauleitplanung des Landes Hessen

https://bauleitplanung.hessen.de

eingesehen werden.

Bedenken und Anregungen zu dem offenliegenden Bebauungsplanentwurf können während der genannten Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift bei der o. g. Auslegungsstelle vorgebracht werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Im Rahmen der Abgabe einer Stellungnahme werden personenbezogene Daten, insbesondere Name, Anschrift, Telefonnummer, die allein zur Information über das durchgeführte Verfahren dienen, verarbeitet. Mit dieser Verarbeitung erklären Sie sich mit Abgabe der Stellungnahme einverstanden. Das Büro Planungsgruppe Darmstadt, Alicenstraße 23, 64293 Darmstadt ist mit der Auswertung der Stellungnahmen beauftragt. Sie willigen ein, dass die Stadt Friedrichsdorf und das o.g. Büro Ihnen postalisch oder per Mail Informationen zum durchgeführten Verfahren zukommen lässt. Sie sind gemäß Art. 15 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) jederzeit berechtigt, gegenüber der Stadt Friedrichsdorf und dem o.g. Büro um umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen. Gemäß Art. 17 DSGVO können Sie jederzeit gegenüber der Stadt Friedrichsdorf und dem o.g. Büro die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen.

Räumlicher Geltungsbereich

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes umfasst in der Gemarkung Friedrichsdorf, Flur 13 die Flurstücke 23/16 und 23/20 und in der Gemarkung Seulberg, Flur 30 das Flurstück 231/2.

Lageplan (unmaßstäblich):
B-Plan AN 139 Geltungsbereich Ehemaliger Güterbahnhof

Friedrichsdorf, 02.10.2019

Der Magistrat der
Stadt Friedrichsdorf

Reinhold Bingenheimer
Erster Stadtrat

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