Öffentliche Bekanntmachungen - Archiv

Hier finden Sie Öffentliche Bekanntmachungen, die nacht dem 1. Juli 2012 erschienen sind,nach Ablauf des Erscheinungszeitraums zur Recherche.
Öffentliche Bekanntmachungen, die sich durch Terminablauf erledigt haben, z. B. Einladungen zu Sitzungen, temporäre Straßensperrungen, Verlegung des Wochenmarktes etc. werden im Archiv nicht vorgehalten.

Öffentliche Bekanntmachungen Archiv

Öffentliche Bekanntmachung
01.06.2024: Wahl zum Europäischen Parlament

Wahlbekanntmachung
 
1. Am 09. Juni 2024 findet in der Bundesrepublik Deutschland die
 
                    Wahl zum Europäischen Parlament
    statt.
 
                    Die Wahl dauert von 08:00 bis 18:00 Uhr.
 
2. Die Stadt Friedrichsdorf ist in folgende 16 Wahlbezirke eingeteilt:
 
    Wahlbezirk-Nr.   Bezeichnung des Wahlbezirks        Bezeichnung des Wahlraums
                                                                                       (Straße, Nr., Zimmer-Nr.)
 
    Wahlbezirk 1      Rathaus Friedrichsdorf                    Hugenottenstr. 55, 61381 Friedrichsdorf
    Wahlbezirk 2      Nachbarschaftstreff                         Am Eisspeicher 1-3, 61381 Friedrichsdorf
    Wahlbezirk 3      Grundschule                                    Hoher Weg 28, 61381 Friedrichsdorf
    Wahlbezirk 4      Grundschule                                    Hoher Weg 28, 61381 Friedrichsdorf
    Wahlbezirk 5      Kindertagesstätte Blumeninsel        Krokusweg 30, 61381 Friedrichsdorf
    Wahlbezirk 6      Grundschule                                    Dreieichstr. 24, 61381 Friedrichsdorf
    Wahlbezirk 7      Forum Friedrichsdorf                       Dreieichstr. 22, 61381 Friedrichsdorf
    Wahlbezirk 8      Kath. Gemeindezentrum                  Dürerweg 1, 61381 Friedrichsdorf
    Wahlbezirk 9      Kindertagesstätte Spieltraum           Teichmühlenweg 19, 61381 Friedrichsdorf
    Wahlbezirk 10    Kindertagesstätte Spatzennest        Rodheimer Str. 22, 61381 Friedrichsdorf
    Wahlbezirk 11    Turnhalle TV Burgholzhausen          Am Sauerborn 10, 61381 Friedrichsdorf
    Wahlbezirk 12    Alte Schule                                       Herrenhofstr. 1, 61381 Friedrichsdorf
    Wahlbezirk 13    Alte Schule                                       Herrenhofstr. 1, 61381 Friedrichsdorf
    Wahlbezirk 14    Grundschule                                     Landwehrstr. 6, 61381 Friedrichsdorf
    Wahlbezirk 15    Grundschule (Betreuungszentrum)  Landwehrstr. 6, 61381 Friedrichsdorf
    Wahlbezirk 16    Kinderhaus Wirbelwind                    Marc-Aurel-Ring 42, 61381 Friedrichsdorf
 
    Im folgenden allgemeinen Wahlbezirk wird die Wahl nach Altersgruppen und Ge-
    schlecht durchgeführt (repräsentative Wahlstatistik);das Wahlgeheimnis wird auch hier
    unbedingt gewahrt:
 
    Wahlbezirk-Nr.   Bezeichnung des Wahlbezirks         Bezeichnung des Wahlraums
                                                                                        (Straße, Nr., Zimmer-Nr.)
 
    Wahlbezirk 10    Kindertagesstätte Spatzennest        Rodheimer Str. 22, 61381 Friedrichsdorf
 
    In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 29. April bis
    19. Mai 2024
zugestellt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in
    dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.
 
    Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um
    17:00 Uhr in der TSG-Sporthalle, Hugenottenstraße 58, 61381 Friedrichsdorf,
    und im Rathaus Friedrichsdorf in den Räumen 101 (großer Sitzungssaal) und
    505 (Sitzungsraum), Hugenottenstraße 55, 61381 Friedrichsdorf,
    zusammen.
 
3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen
    Wählerverzeichnis er eingetragen ist.
 
    Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen Personalausweis
    - Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis - oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.
    Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.
 
    Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraums
    einen Stimmzettel ausgehändigt.
 
    Jeder Wähler hat eine Stimme.
 
    Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer die Bezeichnung der Partei
    und ihre Kurzbezeichnung bzw. die Bezeichnung der sonstigen politischen Vereinigung und
    ihr Kennwort sowie jeweils die ersten 10 Bewerber der zugelassenen Wahlvorschläge und
    rechts von der Bezeichnung des Wahlvorschlagsberechtigten einen Kreis für die Kennzeichnung.
 
    Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab,
 
       dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes
       Kreuz
       oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Wahlvorschlag sie gelten soll.
 
    Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraums oder in einem
    besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine
    Stimmabgabe nicht erkennbar ist. In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt
    werden.
 
4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und
    Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt,
    soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.
 
5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Kreis oder in der kreisfreien
    Stadt, in dem/der der Wahlschein ausgestellt ist,
 
    a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk des Kreises/der kreisfreien
         Stadt oder
    b) durch Briefwahl
 
    teilnehmen.
 
    Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde einen amtlichen
    Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefum-
    schlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (in verschlossenem
    Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf
    dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden, dass er dort spätestens am
    Wahltag bis 18:00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle
    abgegeben werden.
 
6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben.
    Das gilt auch für Wahlberechtigte, die zugleich in einem anderen Mitgliedstaat der
    Europäischen Union zum Europäischen Parlament wahlberechtigt sind. Eine Ausübung
    des Wahlrechts durch einen Vertreter anstelle des Wahlberechtigten ist unzulässig
    (§ 6 Abs. 4 des Europawahlgesetzes). Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig
    oder wegen einer Behinderung an der Abgabe seiner Stimme gehindert ist, kann sich
    hierzu der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe
    bei der Kundgabe einer vom Wahlberechtigten selbst getroffen und geäußerten Wahl-
    entscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher
    Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung des
    Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson
    besteht (§ 6 Abs. 4a des Europawahlgesetzes).
 
    Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das
    Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
    Unbefugt wählt auch, wer im Rahmen zulässiger Assistenz entgegen der Wahlentscheidung
    des Wahlberechtigten oder ohne eine geäußerte Wahlentscheidung des Wahlberechtigten
    eine Stimme abgibt. Der Versuch ist strafbar (§107a Absatz 1 und 3 des Strafgesetzbuches).
 
Friedrichsdorf, 29. Mai 2024
 
Der Magistrat der
Stadt Friedrichsdorf
 
 
Lars Keitel
Bürgermeister

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