Öffentliche Bekanntmachungen - Archiv

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Öffentliche Bekanntmachung
15.11.2021: Satzungsbeschluss und Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 142 „Kita an der Bleiche“

Amtliche Bekanntmachung
 
Satzungsbeschluss und Inkrafttreten
des Bebauungsplanes Nr. 142 „Kita an der Bleiche“
 
Der Bebauungsplanentwurf Nr. 142 „Kita an der Bleiche“, der die Errichtung einer Kindertagesstätte
am Park an der Bleiche, Ecke Friedrich-Ludwig-Jahn-Straße/ Homburger Landstraße, vorsieht,
wurde mit örtlichen Bauvorschriften am 04.11.2021 von der Stadtverordnetenversammlung
Friedrichsdorf als Satzung beschlossen. 
 
Der Bebauungsplan nebst Begründung sowie der zugehörigen Fachgutachten, wird mit Erscheinen
dieser Bekanntmachung zu jedermanns Einsicht während der Dienststunden der Stadtverwaltung
Friedrichsdorf:
 
montags        von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr und von 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr,
dienstags      von 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr und von 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr,
mittwochs     von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr,
donnerstags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr und
freitags          von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr,
 
im Rathaus, Hugenottenstraße 55, Stadtplanungs-, Umwelt- und Hochbauamt, Zimmer 305,
bereitgehalten und über den Inhalt auf Verlangen Auskunft gegeben. Die Dauer der Bereithaltung
ist zeitlich nicht begrenzt.
 
Hingewiesen wird auf die Vorschriften der §§ 214 und 215 BauGB. Verletzungen von den in § 214
Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3, Abs. 2 und Abs. 3 Satz 2 BauGB bezeichneten Verfahrens-, Form- und
Abwägungsvorschriften werden nach § 215 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines
Jahres seit Bekanntmachung dieses Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Stadt
Friedrichsdorf geltend gemacht werden. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel
begründen soll, ist darzulegen. Nach Ablauf dieser Fristen sind derartige Verletzungen unbeachtlich.
 
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3, Sätze 1 und 2 und Abs. 4 BauGB über die fristgemäße
Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für eingetretene Vermögensnachteile durch
den Bebauungsplan und über das Erlöschen der Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.
 
Diese Bekanntmachung erfolgt gem. § 10 Abs. 3 BauGB. Sie tritt an die Stelle der sonst für
Satzungen vorgeschriebenen Veröffentlichung. Der Bebauungsplan Nr. 142 „Kita an der Bleiche“
tritt damit in Kraft. 
 
Geltungsbereichsdarstellung (unmaßstäblich):
 
 
 
 
Friedrichsdorf, den 11.11.2021
 
Magistrat der Stadt Friedrichsdorf
 
 
Lars Keitel
Bürgermeister

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