Öffentliche Bekanntmachungen - Archiv

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Öffentliche Bekanntmachung
27.04.2016: Nachrücken in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedrichsdorf

Nachrücken in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedrichsdorf

Gemäß § 58 Abs. 2 der Hess. Kommunalwahlordnung (KWO) in der Fassung vom 26. März 2000 (GVBl. I S. 198, 233), zuletzt geändert durch Verordnung vom 28. Mai 2015 (GVBl. I S. 237), gebe ich hiermit als stellvertretender Gemeindewahlleiter öffentlich bekannt:

Infolge Mandatsverzicht (vor der am 14.04.2016 erfolgten Übernahme des Amtes eines ehrenamtlichen Stadtrates) sind aus der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedrichsdorf ausgeschieden:

  1. Herr Lothar Weinmann (CDU)
      Schlossermeister
      geb. 1960 in Burgholzhausen
      wohnhaft in Friedrichsdorf, Alt Burgholzhausen 32 A und

  2. Herr Reinhold Bingenheimer (FWG)
      Beamter i.R.
      geb. 1950 in Bad Homburg v.d.H.
      wohnhaft in Friedrichsdorf, Alt Seulberg 80

Infolge schriftlichem Mandatsverzicht ist aus der Stadtverordnetenversammlung der
Stadt Friedrichsdorf ausgeschieden:

  3. Herr Dietmar Steiner (CDU)
     Kriminalbeamter
      geb. 1967 in Köppern
     wohnhaft in Friedrichsdorf, Bahnstraße 14

Nach § 34 Abs. 1 und 3 Hess. Kommunalwahlgesetz (KWG) in der Fassung vom 1. April 2005 (GVBl. I S. 197), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Dezember 2015 (GVBl. S. 618), rücken als nächste/r noch nicht berufene/r Bewerber/in mit den meisten Stimmen der Wahlvorschläge folgende Personen nach:

1. vom Wahlvorschlag der CDU für die Stadtverordnetenversammlung

                Frau Heike Villioth-Ebert   (für Herrn Weinmann)
                Dipl. Verwaltungsbetriebswirtin
                geb. 1961 in Bad Homburg v.d.H.
                wohnhaft in Friedrichsdorf, Alt Burgholzhausen 35 A


2. vom Wahlvorschlag der FWG für die Stadtverordnetenversammlung

                Herr Steffen Rathemacher  (für Herrn Bingenheimer)
                Elektromeister
                geb. 1966 in Bad Homburg v.d.H.
                wohnhaft in Friedrichsdorf, Haingrabenstraße 15

3. vom Wahlvorschlag der CDU für die Stadtverordnetenversammlung

                Herr Stephan Schlocker   (für Herrn Steiner)
                Dipl. Sachverständiger öbuv
                geb. 1959 in Bad Homburg v.d.H.
                wohnhaft in Friedrichsdorf, An den 30 Morgen 46

Gegen diese Feststellung kann jede/r Wahlberechtigte des Wahlkreises nach § 25 KWG innerhalb von 2 Wochen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch einer wahlberechtigten Person, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zu-lässig, wenn ihn mindestens 100 Wahlberechtigte unterstützen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Gemeindewahlleiter, Hugenottenstr. 55, 61381 Friedrichsdorf, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

Friedrichsdorf, 21.04.2016

Der stellvertretende Gemeindewahlleiter

 

Dieter Dienstbach

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