Öffentliche Bekanntmachungen - Archiv

Hier finden Sie Öffentliche Bekanntmachungen, die nacht dem 1. Juli 2012 erschienen sind,nach Ablauf des Erscheinungszeitraums zur Recherche.
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Öffentliche Bekanntmachung
04.01.2013: Nachrücken in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedrichsdorf

Gemäß § 58 Abs. 2 der Hess. Kommunalwahlordnung (KWO) in der Fassung vom 26. März 2000 (GVBl. I S. 198), zuletzt geändert durch Verordnung vom 27. Dezember 2011 (GVBl. I S. 927, 932), gebe ich hiermit als Gemeindewahlleiter öffentlich bekannt, dass Herr Henning Stegmayer mit Schreiben vom 14.12.2012 sein Stadtverordnetenmandat mit Wirkung zum 31.12.2012 niedergelegt hat.

Nach § 34 Abs. 1 und 3 Hess. Kommunalwahlgesetz (KWG) in der Fassung vom 1. April 2005 (GVBl. I S. 197), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Dezember 2011 (GVBl. I S. 786, 796), rückt als nächste noch nicht berufene Bewerberin des Wahlvorschlages der FDP für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedrichsdorf mit den meisten Stimmen nach:

  Frau Sabine-Nathalie Gierse
  Dipl. Sport-Ökonomin
  geb.1967 in Krefeld
  wohnhaft in Friedrichsdorf, Taunusstraße 110 a,

Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises nach § 25 KWG binnen einer Ausschlussfrist von 2 Wochen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch einer wahlberechtigten Person, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn mindestens 100 Wahlberechtigte unterstützen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Gemeindewahlleiter, Hugenottenstr. 55, 61381 Friedrichsdorf, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

Friedrichsdorf, 2. Januar 2013

Der Gemeindewahlleiter


Horst Burghardt
Bürgermeister

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