Öffentliche Bekanntmachungen - Archiv

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Öffentliche Bekanntmachung
08.06.2015: Satzung über die Benutzung der Kinderspielplätze der Stadt Friedrichsdorf

Aufgrund der §§ 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.03.2015 (GVBl. S. 158), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedrichsdorf in ihrer Sitzung am 28.05.2015 folgende

Satzung über die Benutzung der Kinderspielplätze
der Stadt Friedrichsdorf

beschlossen:

§ 1 Geltungsbereich, Begriffs- und Zweckbestimmungen

(1) Diese Satzung gilt für die im Verzeichnis der öffentlichen Spielplätze aufgeführten Flächen.
      Das Verzeichnis (Anlage I) ist Bestandteil dieser Satzung.

(2) Die Stadt Friedrichsdorf stellt ihren Einwohnern Spielplätze als Teil der öffentlichen Grün-
      anlagen zur Verfügung. Grünanlagen dienen in erster Linie der Erholung und Entspan-
      nung. Spielplätze sind die mit Spielgeräten und anderen Einrichtungen ausgestatteten
      Plätze und anliegenden Bolz- und Freizeitsportflächen, die zur freien Entfaltung von
      Kindern und Jugendlichen dienen.

§ 2 Benutzungs- und Aufenthaltsrecht

(1) Der Aufenthalt ist allen Personen ohne Altersbeschränkung gestattet, soweit vor Ort
      keine anderen Festsetzungen angegeben sind.

(2) Die Benutzung der Spieleinrichtungen ist allen Personen in folgenden Altersgrenzen
      gestattet, soweit vor Ort keine anderen Festsetzungen angegeben sind:

      Spielgeräte und Sandspielflächen bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres,

      Bolz-, Basketball-, Beachvolleyball-, Skaterflächen sowie Tischtennistische ohne
      Altersbeschränkung; Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres haben Vorrang,
     Jugendliche bis 18 Jahre haben Vorrang gegenüber Volljährigen.

      Jugendliche und Erwachsene haben als Aufsichtspersonen spielender Kinder auch
      Zugang zu den Spielgeräten und Sandspielflächen.

§ 3 Öffnungszeiten

Die Spielplätze sind täglich in der Zeit von 08:00 Uhr bis zum Einbruch der Dunkelheit zum
Aufenthalt und zur Benutzung freigegeben, soweit vor Ort keine anderen Zeiten angegeben sind.

§ 4 Benutzungsregeln

(1) Beim Aufenthalt auf den Spielplätzen sind unzumutbare Störungen und Belästigungen
      anderer, auch der Anlieger, zu vermeiden. Auf allen Plätzen gilt gegenseitige
      Rücksichtnahme.

(2) Spielplätze und ihre Einrichtungen dürfen nicht zweckentfremdet werden. Durch die
     Benutzung entstandene Schäden an den Anlageneinrichtungen oder den aufgestellten
      Spiel- und Sportgeräten sind der Stadtverwaltung Friedrichsdorf unverzüglich anzuzeigen.

(3) Auf den Spielplätzen ist insbesondere untersagt:
    1. Hunde mit sich zu führen und/oder im Spielplatzbereich frei laufen zu lassen;
    2. das Gelände mit motorisierten Fahrzeugen zu befahren;
    3. das Rauchen und der Verzehr alkoholischer Getränke;
    4. Abfälle aller Art außerhalb der hierfür vorgesehenen Behälter zu entsorgen;
    5. das Gelände und seine Einrichtungen zu verunreinigen oder zu beschädigen;
    6. Feuer anzuzünden oder zu grillen, ausgenommen auf der Grillstelle auf dem
        Spielplatz Wehrwiesen;
    7. Musikgeräte in einer Lautstärke spielen zu lassen, die die Allgemeinheit oder
        die Nachbarschaft belästigt;
    8. sich auf dem Gelände im betrunkenen oder sonstigem Anstoß erregenden
        Zustand aufzuhalten oder sich ungebührlich zu verhalten;
    9. zu zelten oder zu nächtigen.

    Die Nummern 1 und 2 gelten nicht, soweit es sich um Blindenhunde, motorisierte 
    Rollstühle oder andere behinderungsbedingte Hilfsmittel handelt.

§ 5 Hausrecht

(1) Die Stadt Friedrichsdorf übt auf den öffentlichen Spielplätzen das Hausrecht aus.
      Anordnungen von zur Kontrolle durch den Magistrat beauftragten Personen oder
      der Polizei ist unverzüglich Folge zu leisten.

(2) Personen, die einer oder mehreren Bestimmungen dieser Satzung zuwiderhandeln
      oder Anordnungen des Kontrollpersonals oder der Polizei nicht nachkommen,
      können des Spielplatzes verwiesen werden.

(3) Bei groben oder wiederholten Verstößen kann ein Platzverweis ausgesprochen
     werden und das zukünftige Betreten des Spielplatzes verboten werden.

§ 6 Schadensersatzansprüche der Stadt

Wer die öffentlichen Spielplätze oder deren Einrichtungen vorsätzlich oder fahrlässig beschädigt oder zerstört, ist der Stadt Friedrichsdorf gegenüber zum Ersatz des entstandenen Schadens verpflichtet.

§ 7 Haftung der Stadt

(1) Die Benutzung der Spielplätze erfolgt auf eigene Gefahr. Die Stadt Friedrichsdorf haftet im
      Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

(2) Die Stadt Friedrichsdorf haftet insbesondere nicht für Schäden, die einem Benutzer
      a) durch vorschriftswidriges Verhalten,
      b) durch unsachgemäße Benutzung von Einrichtungen und Spielgeräten,
      c) durch das Verhalten anderer Benutzer,
      d) durch die Verletzung der Aufsichtspflicht der Erziehungsberechtigten entstehen.

(3) Auf den Spielplätzen erfolgt keine Schneeräumung/kein Winterdienst.

§ 8 Aufsichtspflicht

(1) Kinder müssen gemäß der gesetzlichen Aufsichtspflicht der Eltern beaufsichtigt werden.

(2) Eine zweckentsprechende Nutzung der Spielplätze und Spielgeräte ist durch die
    Aufsichtspersonen zu gewährleisten.

§ 9 Ordnungswidrigkeiten

(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
      a) sich entgegen § 3 außerhalb der Öffnungszeiten auf den Spielplätzen aufhält;
      b) entgegen § 4 Absatz 3 Nummer 1 Hunde mit sich führt oder im Spielbereich
          frei laufen lässt;
      c) entgegen § 4 Absatz 3 Nummer 2 das Gelände mit motorisierten Fahrzeugen
          befährt;
      d) entgegen § 4 Absatz 3 Nummer 3 raucht oder alkoholische Getränke zu sich nimmt;
      e) entgegen § 4 Absatz 3 Nummer 4 Abfälle aller Art außerhalb der hierfür vorgesehenen
          Behälter entsorgt;
      f) entgegen § 4 Absatz 3 Nummer 5 das Gelände und seine Einrichtungen verunreinigt
          oder beschädigt;
      g) entgegen § 4 Absatz 3 Nummer 6 Feuer anzündet oder grillt, ausgenommen auf der
          Grillstelle am Spielplatz Wehrwiesen;
      h) entgegen § 4 Absatz 3 Nummer 7 Musikgeräte in einer Lautstärke spielen lässt, die
          die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft belästigt;
      i) entgegen § 4 Absatz 3 Nummer 8 sich auf dem Gelände im betrunkenen oder sonstigem
          Anstoß erregendem Zustand aufhält oder sich ungebührlich verhält;
      j) entgegen § 4 Absatz 3 Nummer 9 auf dem Spielplatz zeltet oder nächtigt.

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis 5.000,00 € geahndet werden. Das
    Gesetz über Ordnungswidrigkeiten in der jeweils gültigen Fassung findet Anwendung;
    zuständige Verwaltungsbehörde im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über
    Ordnungswidrigkeiten ist der Magistrat.

§ 10 Inkrafttreten

Die Satzung über die Benutzung der Kinderspielplätze tritt am Tage nach Vollendung der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Die Satzung wird hiermit ausgefertigt.

Friedrichsdorf, 01.06.2015

Der Magistrat
der Stadt Friedrichsdorf


Horst Burghardt
Bürgermeister


ANLAGE  I
Verzeichnis der öffentlichen Spielplätze

Nr.  Bezeichnung                  Lage
1    Birkenweg                        Birkenweg
2    Ostpreußenstraße            Ostpreußenstraße
3    Breslauer Ring                Breslauer Ring
4     Im Dammwald                  Ende der Straße „Im Dammwald“
5    Hardtwaldallee                 Am Ende der Hardtwaldallee
6    Berliner Straße                Berliner Straße
7    Am Placken                      Ecke Straße „Alt Seulberg“/Fußweg „Am Placken“
8    Augustusplatz                  Augustusplatz
9    Im Römerhof                    Grünzug zw. Römerhof und Schäferborn
10   Obere Römerhofstraße    Am Regenrückhaltebecken Obere Römerhofstraße
11  Villa Rustica                      Grünzug zw. Römerhof und Schäferborn
12  Houiller Platz                    Houiller Platz
13  Dahlienweg                      Dahlienweg
14  Wilhelmstraße                  Wilhelmstraße
15   An der Bleiche                  Grünanlage „An der Bleiche“
16  Am Felsenkeller                Ecke Rehkopfweg/Fahrbornweg
17  Saalburgstraße                Ende Saalburgstraße/Waldrand
18  Am Bornberg                    Wegeverlängerung Dillinger Straße, Waldrand
19  Talmühle                          Talmühle
20  Wehrwiesen                      Ende Straße „Oberberg“, am Erlenbach
21  Spessartring                      Spessartring
22  Haingasse                        Haingasse
23  Vor der Höhe                    Vor der Höhe
24  Am Vogelhain                    Ende der Limesstraße am Erlenbach
25  Schulstraße                      Ecke Schulstraße/Wingertstraße
26  Ortsmitte Köppern            Hinter der evangelischen Kirche
27  Albert-Schweitzer Straße  Ecke Spießfeldstr./Albert-Schweitzer Straße
28  Spießfeldstraße                Am Fußweg zwischen Spießfeldstr. u. Th.-Heuss Weg
29  Skateboardbahn              Zwischen Turnhalle Seulberg und Kletterwald


 

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