Öffentliche Bekanntmachungen - Archiv

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Öffentliche Bekanntmachungen Archiv

Öffentliche Bekanntmachung
27.09.2012: Achte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Friedrichsdorf im Hochtaunuskreis vom 15. April 2002

Aufgrund des § 6 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekannt-
machung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.12.2011
(GVBl. I S. 786), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedrichsdorf in ihrer
Sitzung am 20. September 2012 folgende Achte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung
der Stadt Friedrichsdorf vom 15. April 2002 beschlossen:

Artikel I

§ 6 Öffentliche Bekanntmachungen

§ 6 Abs. 1 der Hauptsatzung vom 15. April 2002 erhält folgende Fassung:

(1) Satzungen, Verordnungen sowie andere Gegenstände, deren öffentliche Bekanntmachung
    erforderlich ist, werden auf der Internetseite im Sinne von § 5 a Bekanntmachungsverord-
    nung der Stadt Friedrichsdorf unter www.friedrichsdorf.de bereitgestellt. Die Möglichkeit der
    öffentlichen Bekanntmachung auf der Internetseite  gilt nicht für Wahlen und Abstimmungen
    sowie im Bauleitplanverfahren. Hier erfolgt eine öffentliche Bekanntmachung mit Abdruck in
    der Taunus-Zeitung.

    Satzungen sind mit ihrem vollen Wortlaut bekannt zu machen. Gesetzlich vorgeschriebene
    Genehmigungen sind zugleich mit der Satzung öffentlich bekannt zu machen. Die Bekannt-
    machung ist mit Ablauf des Erscheinungstages vollendet, an dem die Taunus-Zeitung den
    bekannt zu machenden Text enthält; bei Bekanntmachung im Internet mit dem Ablauf des
    Bereitstellungstages.

Artikel II

Inkrafttreten

Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach Vollendung der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Die Satzung wird hiermit ausgefertigt.

Friedrichsdorf, 25. September 2012

Der Magistrat der
Stadt Friedrichsdorf

Horst Burghardt
Bürgermeister

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