Öffentliche Bekanntmachungen - Archiv

Hier finden Sie Öffentliche Bekanntmachungen, die nacht dem 1. Juli 2012 erschienen sind,nach Ablauf des Erscheinungszeitraums zur Recherche.
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Öffentliche Bekanntmachungen Archiv

Öffentliche Bekanntmachung
18.05.2013: Erneute Offenlegung Bebauungsplanentwurf Nr. 507-II „Gewerbepark“

Die Stadt Friedrichsdorf beabsichtigt, für den Bereich südlich des Gewerbegebietes Mitte und der K 988 (Färberstraße), zwischen dem zukünftigen Sportpark und der Autobahn in der Gemarkung Seulberg, Fluren 51 und 52 und Burgholzhausen, Flur 5, einen Bebauungsplan mit der Nr. 507-II und der Bezeichnung "Gewerbepark" aufzustellen. In der Hauptsache ist dort eine gewerbliche Bebauung geplant. Das im Oktober/November 2010 durchgeführte Offenlegungsverfahren des Planes hat zu Änderungen geführt, die eine 2. Offenlegung erforderlich machen.

Das von den Stadtverordneten am 17.06.2010 beschlossene "Entwicklungskonzept Sport- und Gewerbepark 2010" wird dem Bebauungsplan Nr. 507-II zugrunde gelegt.

Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung, der Umweltbericht und die erstellten Fachgutachten werden in der Zeit vom

27. Mai 2013 bis einschl. 28. Juni 2013

gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches öffentlich ausgelegt. Es liegen neben dem Umweltbericht folgende umweltbezogene Daten vor: "Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag" und "Ermittlung der Verkehrslärmemissionen und der erforderlichen passiven Schallschutzmaßnahmen".

Diese Auslegung erfolgt während der nachstehenden Dienststunden der Stadtverwaltung Friedrichsdorf, und zwar

montags                               von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr und von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr,
dienstags und mittwochs  von 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr und von 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr,
donnerstags                        von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr und
freitags                                  von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr,

im Rathaus der Stadt Friedrichsdorf, Hugenottenstraße 55, III. OG, Stadtplanungsamt.

Bedenken und Anregungen zu dem offen liegenden Bebauungsplanentwurf können während der genannten Frist schriftlich oder zur Niederschrift bei der o. g. Auslegungsstelle vorgebracht werden. Nicht fristgerechte Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben. Es wird darauf hingewiesen, dass ein späterer Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden oder hätten geltend gemacht werden können.

Den Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes entnehmen Sie bitte dem nachfolgend abgedruckten Lageplan.

Lageplan (unmaßstäblich):

Schmuckbild

Friedrichsdorf, 14.05.2013

Der Magistrat der
Stadt Friedrichsdorf

Norbert Fischer
Erster Stadtrat

Weitere Downloads zum Bebauugsplan-Entwurf:

 AN507_II_Gewerbepark_Entwurf 2013 - Artenschutz (1.4 MB)
 AN507_II_Gewerbepark_Entwurf 2013 - Begründung (1.8 MB)
 AN507_II_Gewerbepark_Entwurf 2013 - Einzelhandelskonzept (4.4 MB)
 AN507_II_Gewerbepark_Entwurf 2013 - Immision (4.8 MB)
 AN507_II_Gewerbepark_Entwurf 2013 - Umweltbericht (1.8 MB)
 AN507_II_Gewerbepark_Entwurf 2013 - Verkehrsuntersuchung (1.5 MB)
AN507_II_Gewerbepark_Entwurf 2013 - Geophysik

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