Öffentliche Bekanntmachungen - Archiv

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Öffentliche Bekanntmachung
25.06.2012: Fünfte Satzung zur Änderung der Kindertagesstätten- und -gebührenordnung der Stadt Friedrichsdorf

Aufgrund der §§ 5, 20 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.12.2011 (GVBl. I S. 786), der §§ 1, 2, 3 und 10 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (Hess. KAG) vom 17.03.1970 (GVBl. I S. 225), zuletzt geändert durch Artikel 7 b) des Gesetzes zur Änderung der Hessischen Gemeindeordnung und anderer Gesetze vom 31.01.2005 (GVBl. I S. 54) und des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches vom 18.12.2006 (GVBl. I S. 698), geändert am 16.12.2011 (GVBI. I S. 820) sowie der Verordnung zur Landesförderung für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege vom 02.01.2007 (GVBl. I S. 3), geändert durch Verordnung vom 17.12.2007 (GVBl. I S. 942) sowie durch Artikel 4 der Achten Verordnung zur Verlängerung der Geltungsdauer und Änderung befristeter Vorschriften vom 07.11.2011 (GVBI. I S. 702) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedrichsdorf in ihrer Sitzung am 20. Juni 2012 nachstehende Fünfte Satzung zur Änderung der Kindertagesstätten- und -gebührenordnung der Stadt Friedrichsdorf beschlossen:


Artikel I

§ 15 Abs. 2 letzter Absatz erhält folgende Fassung:

Tarif 7  160,00 EUR Betreuungszeit bis 15:00 Uhr
Tarif 7 a) 180,00 EUR Betreuungszeit bis 16:00 Uhr

Dieser Tarif wird für die Betreuung von Kindern in Betreuungsangeboten an Grundschulen für eine Betreuungszeit bis 15:00 Uhr bzw. 16:00 Uhr erhoben. In diesem Tarif ist ein pauschales Verpflegungsentgelt in Höhe von 60,00 EUR/Monat enthalten. Die Beträge werden jeweils in den Monaten September bis Juni erhoben und sind in 10 Teilbeträgen zu je 160,00 EUR/Monat bzw. 180,00 EUR/Monat zu entrichten. In den Schulferien findet in der Regel keine Betreuung statt. Richtet der Magistrat in den Ferienzeiten ein Betreuungsangebot ein, so werden hierfür gesondert Beiträge durch den Magistrat festgesetzt. Der Elternbeitrag ist bis zum 15. des jeweiligen Monats fällig.

Artikel II

§ 18
Inkrafttreten

Die Fünfte Änderungssatzung zur Kindertagesstätten- und -gebührenordnung der Stadt Fried-richsdorf vom 23.05.2003 tritt zum 01.08.2012 in Kraft.


Die Satzung wird hiermit ausgefertigt.

Friedrichsdorf, 21. Juni 2012

Der Magistrat der
Stadt Friedrichsdorf


Horst Burghardt
Bürgermeister

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