Öffentliche Bekanntmachungen - Archiv

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Öffentliche Bekanntmachung
25.06.2021: Vierzehnte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Friedrichsdorf im Hochtaunuskreis vom 15. April 2002

Vierzehnte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Friedrichsdorf
im Hochtaunuskreis vom 15. April 2002
 
Aufgrund des § 6 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. Dezember 2020 (GVBl.
S. 915), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedrichsdorf in ihrer Sitzung am 21. Juni
2021 folgende Vierzehnte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Friedrichsdorf vom
15. April 2002 beschlossen:
 
 
Artikel I
 
Die Hauptsatzung der Stadt Friedrichsdorf vom 15. April 2002 wird wie folgt geändert: 
 
Nach § 5 der Hauptsatzung wird folgender neuer § 6 eingefügt. Die Nummerierung der nachfolgen-
den Paragraphen verschiebt sich durch die Einführung des § 6 entsprechend nach hinten.
 
§ 6
 
Film- und Tonaufnahmen, Live-Streaming, Video-Aufzeichnungen 
sowie Archivierung
 
 
(1) Film- und Tonaufnahmen durch die Medien mit dem Ziel der Veröffentlichung sind in öffentli-
chen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung zulässig. Die Zulassung zu Film- und Ton-
aufnahmen bedarf der vorherigen Akkreditierung bei der Stadtverordnetenvorsteherin oder beim
Stadtverordnetenvorsteher.
 
(2) Die Zulässigkeit von Film- und Tonaufnahmen gilt ebenfalls für von der Stadt Friedrichsdorf
veranlasste Film- und Tonübertragungen oder Film- und Tonübertragungen, die durch die Stadt
Friedrichsdorf in Auftrag gegeben werden sowie Bild- und Tonaufzeichnungen. Näheres hierzu
regelt die Geschäftsordnung. Zusätzlich sollen Bild- und Tonübertragungen archiviert und für die
Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden.
 
Artikel II
 
Inkrafttreten
 
Diese Änderungssatzung tritt mit dem Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. 
 

Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit dem hierzu ergangenen Beschluss der Stadt-
verordnetenversammlung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden
Verfahrensvorschriften eingehalten wurden. 

 
Friedrichsdorf, 22. Juni 2021 
 
Der Magistrat 
der Stadt Friedrichsdorf 
 
 
 
Horst Burghardt 
Bürgermeister

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