Öffentliche Bekanntmachungen - Archiv

Hier finden Sie Öffentliche Bekanntmachungen, die nacht dem 1. Juli 2012 erschienen sind,nach Ablauf des Erscheinungszeitraums zur Recherche.
Öffentliche Bekanntmachungen, die sich durch Terminablauf erledigt haben, z. B. Einladungen zu Sitzungen, temporäre Straßensperrungen, Verlegung des Wochenmarktes etc. werden im Archiv nicht vorgehalten.

Öffentliche Bekanntmachungen Archiv

Öffentliche Bekanntmachung
10.12.2022: Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer - Hebesatzung -

Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer
- Hebesatzung -
 
Aufgrund der §§ 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz zur
Änderung des Hessischen Kommunalwahlgesetzes und anderer Vorschriften aus Anlass
der Corona-Pandemie vom 11. Dezember 2020 (GVBl. S. 915), des § 25 des Grundsteuer-
gesetzes (GrStG) vom 7. August 1973 (BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Art. 3 des
Gesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2931) und des § 16 des Gewerbesteuergesetzes
(GewStG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4167),
zuletzt geändert durch Art. 5 des Gesetzes vom 19. Juni 2022 (BGBl. I S. 911) hat die
Stadtverordnetenversammlung am 5. Dezember 2022 die folgende Satzung beschlossen:
 
§ 1
 
Die Hebesätze für die Grundsteuer und für die Gewerbesteuer werden wie folgt festgesetzt:
 
1. Grundsteuer
 
   a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)             auf 595 v.H.
   b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                       auf 595 v.H.
 
2. für die Gewerbesteuer                                                                                 auf 400 v.H.
 
§ 2
 
Die vorstehenden Hebesätze gelten für das Haushaltsjahr 2023.
 
§ 3
 
Diese Satzung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft. 
 
Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit dem hierzu ergangenen Beschluss
der Stadtverordnetenversammlung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit
maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.
 
Friedrichsdorf, 8. Dezember 2022
 
Der Magistrat der Stadt
Friedrichsdorf
 
 
Lars Keitel
Bürgermeister

nach oben

Zurück