Öffentliche Bekanntmachungen - Archiv

Hier finden Sie Öffentliche Bekanntmachungen, die nacht dem 1. Juli 2012 erschienen sind,nach Ablauf des Erscheinungszeitraums zur Recherche.
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Öffentliche Bekanntmachungen Archiv

Öffentliche Bekanntmachung
17.04.2015: des Regierungspräsidiums Darmstadt, Gemarkungsbereich Friedrichsdorf

Planfeststellung gemäß §§ 17 ff. Bundesfernstraßengesetz (FStrG) i. V. m. §§ 72 ff. Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz (HVwVfG);
Ausbau der AS Friedberg im Zuge der BAB A 5/ B 455/ L 3057;


Einschließlich des Ersatzneubaus des Kreuzungsbauwerks der Bundesautobahn (BAB) A 5 über die B 455 / L 3057 an der Anschlussstelle (AS) Friedberg, der Anlage eines Geh- und Radwegs neben der B 455 / L 3057 zwischen dem nördlichen Ende der Otto-Hahn-Straße in Köppern und dem Knoten B 455 bis Anbindung Beinhardshof, des 3-streifigen Ausbaus vom Knotenpunkt L 3057 / L 3041 bis zur AS Friedberg, der Anlage einer zusätzlichen Verteilerfahrbahn an der A 5 an der Richtungsfahrbahn Süd, des Baus einer zusätzlichen direkten Rampe von der B 455 Ost zur A 5 in Richtung Norden und
im Hinblick auf den zukünftig 8-streifigen Ausbau der A 5 der vorgezogene 4-streifige Ausbau der westlichen Richtungsfahrbahn A 5 im Bereich der AS Friedberg zwischen BAB-km 469+870 und BAB-km 472+043 und der vorgezogene 4-streifige Ausbau der östlichen Richtungsfahrbahn A 5 im Bereich der AS Friedberg zwischen BAB-km 471+174 und BAB-km 470+006 sowie den notwendigen Folgemaßnahmen in den Städten Friedrichsdorf und Rosbach v. d. H. einschließlich der Renaturierung der Nidda in Bad Vilbel im Wetteraukreis

hier: Durchführung des Erörterungstermins gemäß § 73 Abs. 6 des Hessischen
        Verwaltungsverfahrensgesetzes (HVwVfG)

1. Im Rahmen des im Betreff genannten Planfeststellungsverfahrens wird ein Erörterungstermin
    gemäß § 17a Bundesfernstraßengesetz (FStrG) in Verbindung mit § 73 Absatz 6 des
    Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (HVwVfG) durchgeführt.

    Der Termin beginnt am

                          Donnerstag, den 30. April 2015, um 9:30 Uhr,
                                    im Bürgerhaus Rosbach-Rodheim
                                    in 61191 Rosbach, Grabengasse 12

    Der Termin wird von der Verhandlungsleitung beendet, sobald keine Wortmeldungen mehr
    vorliegen.
    Begonnen wird mit den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Stellen. Anschließend
    werden die Einwendungen erörtert.
    Soweit ein berechtigtes Interesse an der Geheimhaltung persönlicher Verhältnisse oder
    an der Wahrung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen besteht, kann eine
    Einzelerörterung vereinbart werden.

2. Im Termin werden die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen erörtert.
    Die Teilnahme am Termin ist jedem, dessen Belange durch das Bauvorhaben berührt werden,
    freigestellt. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser hat seine
    Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen und diese zu den Akten
    der Anhörungsbehörde zu geben. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Ausbleiben eines
    Beteiligten auch ohne ihn verhandelt werden kann, dass verspätete Einwendungen
    ausgeschlossen sind und dass das Anhörungsverfahren mit Schluss der Verhandlung
    beendet ist. Die schriftlich vorliegenden Einwendungen und Stellungnahmen werden auch
    dann im weiteren Verfahren berücksichtigt, wenn die Beteiligten nicht am Erörterungstermin
    teilnehmen.

3. Durch die Teilnahme am Erörterungstermin oder durch Vertreterbestellung entstehende Kosten
    werden nicht erstattet.

4. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. Dritte (z. B. Pressevertreter) können nach
    pflichtgemäßem Ermessen im Einzelfall zu dem Termin zugelassen werden, sofern keiner
    der Teilnahmeberechtigten widerspricht.

Regierungspräsidium Darmstadt
Wilhelminenstraße 1 – 3, 64283 Darmstadt


Bekannt gemacht:

Friedrichsdorf, 16.04.2015

Der Magistrat
der Stadt Friedrichsdorf

Horst Burghardt
Bürgermeister

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