Öffentliche Bekanntmachungen - Archiv

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Öffentliche Bekanntmachung
21.09.2021: Vierte Satzung zur Änderung der Abfallsatzung der Stadt Friedrichsdorf vom 25. September 2015

Vierte Satzung zur Änderung der Abfallsatzung der Stadt Friedrichsdorf vom 25. September 2015
 
Aufgrund der §§ 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz
vom 11. Dezember 2020 (GVBl. S. 915) sowie § 20 Abs. 1 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes
(KrWG) vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27. Juli 2021
(BGBl. I S. 3146) i.V.m. § 1 Abs. 6 und § 5 des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Kreislauf-
wirtschaftsgesetz (HAKrWG) vom 6. März 2013 (GVBl. S. 80), zuletzt geändert durch Gesetz vom
3. Mai 2018 (GVBl. S. 82), §§ 1 bis 6 a, 9 und 10 des Hessischen Gesetzes über kommunale
Abgaben (KAG) in der Fassung vom 24. März 2013 (GVBl. S. 134), zuletzt geändert durch Gesetz
vom 28. Mai 2018 (GVBl. S. 247), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedrichsdorf
in ihrer Sitzung am 16. September 2021 diese Vierte Satzung zur Änderung zur Abfallsatzung der
Stadt Friedrichsdorf vom 25. September 2015 beschlossen:
 
Artikel I
 
§ 16 Gebühren
 
§ 16 Abs. 2 und 4 werden wie folgt geändert:
 
(2) Gebührenmaßstab ist das jedem anschlusspflichtigen Grundstück gemäß § 9 Abs. 7 zur
Verfügung stehende Gefäßvolumen. Als Entsorgungsgebühr werden bei Zuteilung folgender
Gefäße erhoben:
 
a) Restmüll
      60 l-Gefäß     9,11 € pro Monat bei 14-tägiger Leerung
      80 l-Gefäß   12,66 € pro Monat bei 14-tägiger Leerung
    120 l-Gefäß   18,71 € pro Monat bei 14-tägiger Leerung
    240 l-Gefäß   37,21 € pro Monat bei 14-tägiger Leerung
    1,1 cbm-Gefäß 167,17 € pro Monat bei 14-tägiger Leerung
 
    1,1 cbm-Gefäß 338,36 € pro Monat bei wöchentlicher Leerung
 
    1,1 cbm-Gefäß 648,90 € pro Monat bei 2 x wöchentlicher Leerung
 
b) Bioabfall
      60 l-Gefäß     5,02 € pro Monat bei 14-tägiger Leerung
    120 l-Gefäß     9,13 € pro Monat bei 14-tägiger Leerung
    240 l-Gefäß   34,19 € pro Monat bei wöchentlicher Leerung
 
(4) Für die Anlieferung von Abfällen zur Verwertung und Beseitigung auf dem städtischen Wert-
stoffhof gelten folgende Gebühren:
 
a) Bauschutt/Baumischabfälle 130,00 € pro 0,25 cbm
b) Sperrmüll    (gewerblich) 148,00 € pro cbm
c) Sperrmüll    (privat) frei
d) Grünabfälle (gewerblich) 150,00 € pro cbm
e) Grünabfälle (privat) frei
f) Altreifen 11,00 € pro Stück
 
Artikel II
Inkrafttreten
 
Diese Änderungssatzung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.
 
Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit dem hierzu ergangenen Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit
maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.
 
Friedrichsdorf, 17. September 2021
 
Der Magistrat
der Stadt Friedrichsdorf
 
 
Lars Keitel
Bürgermeister

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