Öffentliche Bekanntmachungen - Archiv

Hier finden Sie Öffentliche Bekanntmachungen, die nacht dem 1. Juli 2012 erschienen sind,nach Ablauf des Erscheinungszeitraums zur Recherche.
Öffentliche Bekanntmachungen, die sich durch Terminablauf erledigt haben, z. B. Einladungen zu Sitzungen, temporäre Straßensperrungen, Verlegung des Wochenmarktes etc. werden im Archiv nicht vorgehalten.

Öffentliche Bekanntmachungen Archiv

Öffentliche Bekanntmachung
25.11.2019: Aufstellung von Lärmaktionsplänen nach § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz Lärmaktionsplan Hessen (3. Runde) Regierungsbezirk Darmstadt, Teilpläne Landkreise und Ballungsräume Darmstadt, Frankfurt a.M., Offenbach a.M. und Wiesbaden

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Regierungspräsidium Darmstadt

 

 

 

 

Nach § 47 d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sind Lärmaktionspläne in der Umgebung von Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Mio. Kraftfahrzeugen pro Jahr (entspricht 8.200 Kraftfahrzeugen/Tag), der Haupteisenbahnstrecken  von über 30.000 Zügen im Jahr sowie in den Ballungsräumen mit mehr als 100.000 Einwohnern aufzustellen bzw. alle 5 Jahre zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten.  Im Regierungsbezirk Darmstadt gibt es die Ballungsräume Darmstadt, Frankfurt a.M., Offenbach a. M. und Wiesbaden.

Die Entwürfe des

• Lärmaktionsplans Hessen (3. Runde), Teilplan Regierungsbezirk Darmstadt Landkreise
• Lärmaktionsplans Hessen (3. Runde), Teilplan  Ballungsräume  Darmstadt,  Frankfurt a.M., 
  Offenbach a.M. und Wiesbaden

sind ab dem 25. November 2019 auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Darmstadt (www.rp-darmstadt.hessen.de)  unter der Rubrik „Öffentliche Bekanntmachungen“ veröffentlicht und zum Download bereitgestellt.

Die Entwürfe werden darüber hinaus in Papierform beim Regierungspräsidium Darmstadt zu den üblichen Geschäftszeiten unter folgender Adresse zur Einsichtnahme ausgelegt:

Regierungspräsidium  Darmstadt
Hilpertstraße 31
Bauteil B, 2. OG, Zimmer 4.21.01
64283 Darmstadt

Zu den genannten Entwürfen können bis zum 21. Januar 2020 Stellungnahmen eingereicht werden. Hierzu besteht die Möglichkeit, mit Hilfe eines Kontakformulares unter
www.rp-darmstadt.hessen.de eine Stellungnahme auf elektronischem Weg abzugeben. Ferner können Stellungnahmen  schriftlich innerhalb  der genannten Frist direkt an die oben genannte Adresse oder über die jeweilige Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung unter dem Stichwort „Lärmaktionsplanung“ eingereicht werden.

Die Stellungnahme  sollte sich auf die dargestellten  Lärmkonflikte und Maßnahmenkonzepte beziehen. Eine Untersuchung neuer Konfliktpunkte ist erst wieder in der 4. Runde der Lärmaktionsplanung  möglich.  Nach Abschluss der Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen erfolgt die Bekanntmachung des aufgestellten Lärmaktionsplans Hessen.

Darmstadt, 25. November 2019
Regierungspräsidium  Darmstadt
III 33.3 – 66 i 04.01

 


wird hiermit öffentlich bekannt gegeben:

Friedrichsdorf, 20.11.2019

Magistrat der Stadt Friedrichsdorf

 

Horst Burghardt
Bürgermeister

 

 

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