Öffentliche Bekanntmachungen - Archiv

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Öffentliche Bekanntmachung
27.09.2018: Aufstellung des Umlegungsplans und die Möglichkeit der Einsichtnahme bei berechtigtem Interesse

                             Amtliche Bekanntmachung der Stadt Friedrichsdorf

                                              Aufstellung des Umlegungsplans
                    und die Möglichkeit der Einsichtnahme bei berechtigtem Interesse

 

Baulandumlegung: „Gewerbepark“
Gemarkung: Burgholzhausen und Seulberg
Flur: 5 und 51

Hiermit wird gemäß § 69 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) der Beschluss über die Aufstellung des Umlegungsplans bekannt gemacht.

1. Beschluss über die Aufstellung des Umlegungsplans
Der Magistrat der Stadt als Umlegungsstelle hat nach § 66 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) durch Beschluss vom 24.09.2018 den Umlegungsplan aufgestellt. Der Umlegungsplan besteht aus einem Titelblatt, 71 Seiten Umlegungsverzeichnis, 4 Anlagen und der Umlegungskarte.

2. Möglichkeit der Einsichtnahme bei berechtigtem Interesse
Der Umlegungsplan enthält nach § 66 Abs. 2 BauGB den in Aussicht genommenen Neuzustand mit allen tatsächlichen und rechtlichen Änderungen, die die im Umlegungsgebiet gelegenen Grundstücke erfahren. Der Umlegungsplan kann bei der Geschäftsstelle der Umlegungsstelle, Hugenottenstraße 55, 61381 Friedrichsdorf, Rathaus, Raum 405 gemäß § 69 Abs. 1 BauGB während der allgemeinen Dienststunden eingesehen werden. Bis zur Berichtigung des Grundbuchs kann jeder den Umlegungsplan einsehen, der ein berechtigtes Interesse darlegt.

3. Ablauf der Frist für die Anmeldung von Rechten
Die öffentliche Bekanntmachung der Stadt vom 05.11.2014 über den Umlegungsbeschluss (Einleitungsbeschluss) enthielt die Aufforderung zur Anmeldung von Rechten. Nach § 48 Abs. 2 BauGB ist diese Frist mit der Beschlussfassung über die Aufstellung des Umlegungsplans abgelaufen.

4. Zustellung von Auszügen aus dem Umlegungsplan
Den am Umlegungsverfahren nach § 48 BauGB Beteiligten wird ein ihre Rechte betreffender Auszug aus dem Umlegungsplan mit Rechtsbehelfsbelehrung zugestellt (§ 70 BauGB).

Friedrichsdorf, 25. September 2018

Magistrat der Stadt Friedrichsdorf
-Umlegungsstelle-

Horst Burghardt
Bürgermeister

 

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