Öffentliche Bekanntmachungen - Archiv

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Öffentliche Bekanntmachung
03.12.2015: Zweite Satzung zur Änderung der Kindertagesstätten- und -gebührenordnung der Stadt Friedrichsdorf

Zweite Satzung zur Änderung der Kindertagesstätten- und -gebührenordnung der Stadt Friedrichsdorf

Aufgrund der §§ 5, 20 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.03.2015 (GVBl. I S. 158, 188), der Bestimmungen des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzes (HKJGB) vom 18.12.2006 (GVBl. I S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.09.2015 (GVBl. I S. 366) und §§ 1 ff. des Gesetzes über die kommunale Abgaben in der Fassung vom 24.03.2013 (GVBl. S. 134), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedrichsdorf in ihrer Sitzung am 26.11.2015 folgende Satzung beschlossen:

                                                                        Artikel I

§ 15 Abs. 2 erhält folgende Fassung:

                                                        § 15 Benutzungsgebühren

2. Die Gebühr für die Betreuung eines Kindes beträgt monatlich in

    Kindergärten
    Teilzeitplatz von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr (ohne Mittagstisch)

    Tarif 1    125,00 €

    Kindergärten - Betreuungszeit bis 14:00 Uhr

    Tarif 1.1  incl. 1 x Essen/Woche  153,00 €
    Tarif 1.2  incl. 2 x Essen/Woche  180,00 €
    Tarif 1.3  incl. 3 x Essen/Woche  206,00 €
    Tarif 1.4  incl. 4 x Essen/Woche  233,00 €
    Tarif 1.5  incl. 5 x Essen/Woche  260,00 €

In Einrichtungen, die bis 15:00 Uhr geöffnet haben, wird für die Betreuung eines Kindes in der Zeit von 14:00 Uhr bis 15:00 Uhr pro Tag 1,00 Euro zusätzlich erhoben.

    Kindergärten - Betreuungszeit bis 16:30 Uhr

    Tarif 2.1  incl. 1 x Essen/Woche  187,00 €
    Tarif 2.2  incl. 2 x Essen/Woche  214,00 €
    Tarif 2.3  incl. 3 x Essen/Woche  239,00 €
    Tarif 2.4  incl. 4 x Essen/Woche  267,00 €
    Tarif 2.5  incl. 5 x Essen/Woche  296,00 €


Freistellung nach dem Bambini-Programm:

Soweit das Land Hessen Zuweisungen für die Freistellung von Benutzungsgebühren für die Benutzung von Kindergärten gewährt, erhebt die Stadt Friedrichsdorf keine Gebühren nach dieser Satzung. Dies gilt für die letzten 12 Monate vor der Einschulung für eine tägliche Betreuungszeit von bis zu 5 Stunden für Halbtagsplätze. Erstreckt sich die Betreuungszeit für ein Kind über die Halbtagsbetreuung ohne Mittagstisch hinaus, so ist nur der Differenzbetrag zu Tarif 1 zu zahlen. Personensorgeberechtige, deren Kinder vorzeitig eingeschult werden, sind die gezahlten Gebühren nach Vorlage einer Schulbescheinigung zu erstatten. Personensorgeberechtigten, deren Kinder von der Einschulung zurückgestellt werden und denen bereits Gebührenbefreiung gewährt wurde, sind bezüglich der weiteren Betreuung wieder gebührenpflichtig.

    Kinderkrippen / Alterserweiterte Gruppen, bis Vollendung 3. Lebensjahr

    Tarif 3    330,00 €

In dem Tarif ist eine Pflegepauschale und das monatliche Verpflegungsentgelt enthalten. Bei Erstaufnahme eines Kindes wird im 1. Monat der Betreuung (Eingewöhnungsphase) der Tarif 3 um 50 % ermäßigt.

    Kinderhorte

    Tarif 4    260,00 €

In diesem Tarif ist das monatliche Verpflegungsentgelt enthalten.

    Betreuungsgruppen Grundschule bis 13:30 Uhr (ohne Mittagstisch)

    Tarif 5    64,00 €

    Betreuungsgruppen Grundschule bis 15:00 Uhr (inkl. Mittagstisch)

    Tarif 6    170,00 €

    Betreuungsgruppen Grundschule bis 16:00 Uhr (inkl. Mittagstisch)

    Tarif 7    191,00 €

    Betreuungsgruppen Grundschule bis 17:00 Uhr (inkl. Mittagstisch)

    Tarif 8    211,00 €

Die Beträge nach Tarif 5 – 8 werden jeweils in den Monaten September bis Juni erhoben und sind in 10 Teilbeträgen zu entrichten. Der Elternbeitrag ist bis zum 15. des jeweiligen Monats fällig.

In den Schulferien findet in der Regel keine Betreuung statt. Richtet der Magistrat in den Ferienzeiten ein Betreuungsangebot ein, so werden hierfür gesondert Beiträge durch den Magistrat festgesetzt.

                                                                  Artikel II

                                                              Inkrafttreten

Die Zweite Satzung zur Änderung der Kindertagesstätten- und -gebührenordnung der Stadt Friedrichsdorf tritt zum 01.01.2016 in Kraft.


Die Satzung wird hiermit ausgefertigt.


Friedrichsdorf, 30.11.2015

Magistrat der
Stadt Friedrichsdorf


Horst Burghardt
Bürgermeister

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