Öffentliche Bekanntmachungen - Archiv

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Öffentliche Bekanntmachung
26.11.2022: Aufstellung von Lärmaktionsplänen nach § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz

Schmuckbild

Regierungspräsidium Darmstadt

 

 

 

 

 

Aufstellung von Lärmaktionsplänen nach § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz
Lärmaktionsplan Hessen (4. Runde),
Teilpläne Landkreise Straßenverkehr und Ballungsräume sowie nicht bundeseigene
Haupteisenbahnstrecken im gesamten Regierungsbezirk Darmstadt
 
Nach § 47 d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sind Lärmaktionspläne in der Umgebung
von Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Mio. Kraftfahrzeugen pro Jahr (entspricht 8.200 Kraft-
fahrzeugen/Tag), von Haupteisenbahnstrecken mit über 30.000 Zügen im Jahr sowie in den
Ballungsräumen Darmstadt, Frankfurt am Main, Hanau, Offenbach und Wiesbaden alle 5 Jahre
zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten.
 
Die Lärmkarten für
 
· die hessischen Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Mio.
  Kraftfahrzeugen pro Jahr,
· die nicht bundeseigenen Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von mehr
  als 30.000 Fahrbewegungen pro Jahr und
· die Ballungsräume mit mehr als 100.000 Einwohnern
 
sind auf der Internetseite des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie
unter www.hlnug.de oder http://laerm.hessen.de abrufbar.
 
Zuständige Behörde für die Aufstellung des Lärmaktionsplans für den gesamten Regierungs-
bezirk Darmstadt und damit für alle im Regierungsbezirk gelegenen Gemeinden für die
Lärmquellen nach § 47 d Bundes-Immissionsschutzgesetz außerhalb der Zuständigkeit des
Eisenbahn-Bundesamtes ist im Regierungsbezirk Darmstadt das Regierungspräsidium Darmstadt.
 
Im Rahmen der Aufstellung des Lärmaktionsplans besteht die Möglichkeit, Anregungen und
Vorschläge zu Lärmminderungsmaßnahmen in der Umgebung der kartierten Lärmquellen ein-
zureichen. Es besteht zudem die Möglichkeit in allen Gemeinden des Regierungsbezirks Darmstadt
auf ruhige Gebiete hinzuweisen, in denen die Ruhe zukünftig besonders geschützt werden soll.
 
Die Eingabe kann auf dem Beteiligungsportal des Landes Hessen:
https://beteiligungsportal.hessen.de/portal/hauptportal/startseite , alternativ auch per E-Mail
oder postalisch erfolgen.
Ferner können Anregungen und Vorschläge schriftlich über die jeweilige Stadt- bzw.
Gemeindeverwaltung bzw. direkt an das Regierungspräsidium Darmstadt unter dem Stichwort
„Lärmaktionsplanung“ bis zum 22. Januar 2023 eingereicht werden.
 
Regierungspräsidium Darmstadt 
III 33.3, Lärmaktionsplanung 
64278 Darmstadt
beteiligung-lap@rpda.hessen.de 
 
Darmstadt, den 21. November 2022
Regierungspräsidium Darmstadt
III 33.3 – 66 i 05.03

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