Öffentliche Bekanntmachungen - Archiv
Hier finden Sie Öffentliche Bekanntmachungen, die nacht dem 1. Juli 2012 erschienen sind,nach Ablauf des Erscheinungszeitraums zur Recherche.
Öffentliche Bekanntmachungen, die sich durch Terminablauf erledigt haben, z. B. Einladungen zu Sitzungen, temporäre Straßensperrungen, Verlegung des Wochenmarktes etc. werden im Archiv nicht vorgehalten.
- Planfeststellungsbeschluss RP-Darmstadt für die Elektrifizierung der Taunusbahn
- Jahresabschluss zum 31.12.2023 der Stadtwerke Friedrichsdorf
- Ausscheiden und Nachrücken von Mitgliedern in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedrichsdorf
- Richtlinie der Stadt Friedrichsdorf für die Gewährung der Anreizförderung für Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer
- Aufstellung von Lärmaktionsplänen nach § 47 d Bundesimmissionsschutzgesetz Lärmaktionsplan Hessen (4. Runde)
- Zehnte Satzung zur Änderung der Entschädigungssatzung der Stadt Friedrichsdorf im Hochtaunuskreis vom 12. Juli 1993
- Sechste Änderung der Geschäftsordnung der Friedrichsdorfer Jugendvertretung
- Haushaltssatzung der Stadt Friedrichsdorf für das Haushaltsjahr 2024
- Festsetzungsbeschluss über den Wirtschaftsplan der Stadtwerke Friedrichsdorf für das Wirtschaftsjahr 2024
- Schiedsamtsbezirk Friedrichsdorf I - Beschluss des Amtsgerichtes Bad Homburg v.d.H.
- Frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, Bebauungsplanvorentwurf Nr. AN228 „Backesgärten“
- Frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, Bebauungsplanvorentwurf Nr. 143 “Philipps Quartier“
- Wahl zum Europäischen Parlament
- über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Europäischen Parlament am 9. Juni 2024
- Ortsgericht Friedrichsdorf IV (Seulberg) - Ernennung von zwei Ortsgerichtsschöffinnen
- Ortsgericht Friedrichsdorf IV (Seulberg) - Ernennung der stellvertretenden Ortsgerichtsvorsteherin
- Ausscheiden und Nachrücken von Mitgliedern in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedrichsdorf
- Umlegung „Wohngebiet Hoher Weg - Nord“, öffentliche Auslegung der Bestandskarte und des Bestandsverzeichnisses
- Förderrichtlinien der Stadt Friedrichsdorf für die Bezuschussung von Klimaschutz- oder Klimaanpassungsmaßnahmen
- Hebesatzung
- Frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, Bebauungsplanvorentwurf Nr. 131 – II „Wohngebiet Hoher Weg – Nord“
- Erste Satzung zur Änderung der Kindertagesstätten- und -gebührenordnung der Stadt Friedrichsdorf
- Wahlbekanntmachung für die Direktwahl der Landrätin oder des Landrats im Landkreis Hochtaunus am 28.01.2024
- Fünfzehnte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Friedrichsdorf im Hochtaunuskreis vom 15. April 2002
- Dritte Satzung zur Änderung der Friedhofsordnung der Stadt Friedrichsdorf im Hochtaunuskreis
- Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Friedrichsdorf
- FEUERWEHRGEBÜHRENSATZUNG DER STADT FRIEDRICHSDORF
- Fünfte Satzung zur Änderung der Wasserversorgungssatzung
- Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Friedrichsdorf
- Ausscheiden und Nachrücken von Mitgliedern in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedrichsdorf
- Jahresabschluss und Lagebericht der Stadtwerke Friedrichsdorf zum 31. Dezember 2022
- Ausscheiden und Nachrücken von Mitgliedern in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedrichsdorf
- Nachrücken in den Ortsbeirat Friedrichsdorf
- Zweite Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Stadt Friedrichsdorf für die Benutzung des städtischen Freibades
- Entgeltsatzung für das „Forum Friedrichsdorf“ – Kultur- und Tagungszentrum der Stadt Friedrichsdorf
- Nachrücken in den Ortsbeirat Seulberg
- Wahlbekanntmachung für die Wahl zum 21. Hessischen Landtag am 08. Oktober 2023
- Ortsgericht Friedrichsdorf I (Friedrichsdorf) - Ernennung zur Ortsgerichtsschöffin
- Aufhebung und Neuanordnung eines Schutzbereichs
- Schiedsamtsbezirk Friedrichsdorf III (Burgholzhausen) - Beschluss des Amtsgerichtes Bad Homburg v.d.H.
- Ortsgericht Friedrichsdorf I (Friedrichsdorf) - Ernennung der stellvertretenden Ortsgerichtsvorsteherin
- Ausführungsanordnung Flurbereinigungsverfahren Rosbach v. d. Höhe - K11
- Endgültiges Wahlergebnis der Wahl zum Seniorenbeirat Friedrichsdorf
- Auflegung der Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen der Stadt Friedrichsdorf
- Bekanntmachung über die zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Seniorenbeirates Friedrichsdorf
- Schiedsamtsbezirk Friedrichsdorf III (Burgholzhausen) - Beschluss des Amtsgerichtes Bad Homburg v.d.H.
- Nachrücken in den Ortsbeirat Friedrichsdorf
- Festsetzungsbeschluss über den Wirtschaftsplan der Stadtwerke Friedrichsdorf für das Wirtschaftsjahr 2023
- Haushaltssatzung der Stadt Friedrichsdorf für das Haushaltsjahr 2023
- Erste Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Stadt Friedrichsdorf für die Benutzung des städtischen Freibades
- Zweite Satzung zur Änderung der Friedhofsordnung der Stadt Friedrichsdorf im Hochtaunuskreis
- Besetzung der Stelle der Schiedsfrau/des Schiedsmannes im Schiedsamtsbezirk Friedrichsdorf III (Burgholzhausen)
- Seniorenbeiratswahl 2023 - Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen
- Ausscheiden und Nachrücken von Mitgliedern in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedrichsdorf
- Aufstellung der Vorschlagslisten für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen
- Besetzung der Stelle der Schiedsfrau/des Schiedsmannes im Schiedsamtsbezirk Friedrichsdorf III (Burgholzhausen)
- Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer - Hebesatzung -
- Aufstellung von Lärmaktionsplänen nach § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz
- Umlegungsverfahren „Wohngebiet Hoher Weg - Nord“ für das Gebiet des Bebauungsplans Nr. 131-II „Wohngebiet Hoher Weg - Nord“
- Ausscheiden und Nachrücken von Mitgliedern in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedrichsdorf
- Abfallsatzung der Stadt Friedrichsdorf
- Erste Satzung zur Änderung der Entwässerungssatzung der Stadt Friedrichsdorf
- Vierte Satzung zur Änderung der Wasserversorgungssatzung der Stadt Friedrichsdorf im Hochtaunuskreis
- Jahresabschluss zum 31.12.2021 der Stadtwerke Friedrichsdorf
- Erste Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte im Gebiet der Stadt Friedrichsdorf
- Nachrücken in den Ortsbeirat Köppern
- Bebauungsplan Nr. 143 „Philipps Quartier“
- Nachrücken in den Ortsbeirat Seulberg
- Ortsgericht Friedrichsdorf II (Köppern) - Ernennung zum Ortsgerichtsschöffen und Funktionsübertragung des stellvertretenden Ortsgerichtsvorstehers
- Ladung Bekanntgabe Flurbereinigungsplan
- Zehnter Nachtrag zur Verordnung über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Kraftdroschken in Friedrichsdorf
- Planfeststellungsverfahren nach § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) i. V. m. §§ 73 ff Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) für die Elektrifizierung der Taunusbahn von Friedrichsdorf nach Usingen.
- Förderrichtlinien der Stadt Friedrichsdorf für die Bezuschussung von Klimaschutz- oder Klimaanpassungsmaßnahmen an Wohngebäuden mit bis zu acht Wohneinheiten und Nichtwohngebäuden sowie für Lastenräder zu privaten oder gewerblichen Transportzwecken
- Ausscheiden und Nachrücken von Mitgliedern in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedrichsdorf
- Neunte Satzung zur Änderung der Entschädigungssatzung der Stadt Friedrichsdorf im Hochtaunuskreis vom 12. Juli 1993
- Satzung über die Straßenreinigung
- Schiedsamtsbezirk Friedrichsdorf IV (Seulberg) - Beschluss des Amtsgerichtes Bad Homburg v.d.H.
- Haushaltssatzung der Stadt Friedrichsdorf für das Haushaltsjahr 2022
- Festsetzungsbeschluss über den Wirtschaftsplan der Stadtwerke Friedrichsdorf für das Wirtschaftsjahr 2022
- Gebührensatzung der Stadt Friedrichsdorf
- Zweite Satzung zur Änderung der Satzung über die Haus- und Badeordnung für das Freibad der Stadt Friedrichsdorf
- Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 der Stadtwerke Friedrichsdorf
- Satzungsbeschluss und Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 142 „Kita an der Bleiche“
- Erste Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung der Kinderspielplätze der Stadt Friedrichsdorf vom 1. Juni 2015
- Schiedsamtsbezirk Friedrichsdorf IV (Seulberg) - Beschluss des Amtsgerichtes Bad Homburg v.d.H.
- Geschäftsordnung für den Seniorenbeirat der Stadt Friedrichsdorf
- Wahlordnung für den Seniorenbeirat Friedrichsdorf
- Vierte Satzung zur Änderung der Abfallsatzung der Stadt Friedrichsdorf vom 25. September 2015
- Wahlbekanntmachung
- Ausscheiden und Nachrücken von Mitgliedern in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedrichsdorf
- der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag am 26. September 2021
- Ortsgericht Friedrichsdorf IV (Seulberg) - Ernennung zur Ortsgerichtsschöffin
- Ortsgericht Friedrichsdorf IV (Seulberg) - Ernennung des stellvertretenden Ortsgerichtsvorstehers
- Aufstellungsbeschluss und Offenlegung Bebauungsplan Nr. 142 Kita an der Bleiche
- Vierzehnte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Friedrichsdorf im Hochtaunuskreis vom 15. April 2002
- Fünfte Änderung der Geschäftsordnung der Friedrichsdorfer Jugendvertretung
- Nachrücken in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedrichsdorf
- Direktwahl des Bürgermeisters in der Stadt Friedrichsdorf vom 14. März 2021 bzw. vom 28. März 2021 (Stichwahl) - Prüfung gemäß § 50 Hess. Kommunalwahlgesetz (KWG)
- Kommunalwahl vom 14. März 2021 - Wahlprüfung gemäß § 26 Hess. Kommunalwahlgesetz
- Wahl zum Ausländerbeirat der Stadt Friedrichsdorf vom 14. März 2021 - Wahlprüfung gemäß § 64 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG)
- Nachrücken in den Ortsbeirat Burgholzhausen
- Nachrücken in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedrichsdorf
- Dreizehnte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Friedrichsdorf im Hochtaunuskreis vom 15. April 2002
- Elfte Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Stadt Friedrichsdorf für die Benutzung des städtischen Freibades
- der Satzung des Wirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjahr 2021 der Stadtwerke Friedrichsdorf sowie deren Genehmigung
- Haushaltssatzung der Stadt Friedrichsdorf für das Haushaltsjahr 2021
- Ausscheiden und Nachrücken von Mitgliedern in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedrichsdorf
- Ausscheiden und Nachrücken in den Ortsbeirat Friedrichsdorf
- Ausscheiden und Nachrücken von Mitgliedern in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedrichsdorf
- des endgültigen Wahlergebnisses und des Namens des gewählten Bewerbers der Bürgermeisterstichwahl in der Stadt Friedrichsdorf am 28.03.2021
- des endgültigen Wahlergebnisses der Wahl des Bürgermeisters in der Stadt Friedrichsdorf am 14.03.2021
- des endgültigen Wahlergebnisses und der Namen der gewählten Bewerberinnen und Bewerber der Stadtverordnetenwahl, Ortsbeiratswahlen und Ausländerbeiratswahl am 14. März 2021 gem. § 23 Kommunalwahlgesetz (KWG) in der Stadt Friedrichsdorf
- Wahlbekanntmachung für die Stichwahl zur Wahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters in der Stadt Friedrichsdorf am 28.03.2021
- Ortsgericht Friedrichsdorf II (Köppern) - Ernennung zum Ortsgerichtsschöffen
- Wahlbekanntmachung für die Kommunalwahlen und die Ausländerbeiratswahl in der Stadt Friedrichsdorf am 14. März 2021
- Wahlbekanntmachung für die Direktwahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters in der Stadt Friedrichsdorf am 14.03.2021
- Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 228 "Backesgärten"
- Schiedsamtsbezirk Friedrichsdorf II (Köppern) - Beschluss des Amtsgerichtes Bad Homburg v.d.H.
- Planfeststellung für das Bauvorhaben „Bahnhof Friedrichsdorf (Ts.) - Modernisierung und barrierefreier Ausbau", Bahn-km 23,700 bis 24,100 der Strecke 3611 Frankfurt (tief) – Friedberg in der Stadt Friedrichsdorf.
- Vorbereitung der Planung für das Vorhaben "A5, Umbau AS Friedberg" Dulden von Vorarbeiten auf Grundstücken
- Korrekturbekanntmachung aufgrund § 68a Nr. 1 KWG Bürgermeisterwahl vom 23.12.2020
- Korrekturbekanntmachung Wahlen nach § 68a Nr. 1 KWG Kommunalwahlen und Ausländerbeiratswahlen vom 23.12.2020
- Hebesatzung
- Korrekturbekanntmachung Einreichung von Wahlvorschlägen vom 21.11.2020
- Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Stadtverordnetenwahl, die Ortsbeiratswahlen und für die Ausländerbeiratswahl am 14. März 2021
- Bekanntmachung des Wahltags und des Tags der Stichwahl und Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Direktwahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters in der Stadt Friedrichsdorf am 14.03.2021
- Planfeststellungsverfahren nach § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) i. V. m. §§ 73 ff. Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) und §§ 1 ff Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) für das Vorhaben:
- Vierte Satzung zur Änderung der Verwaltungskostensatzung der Stadt Friedrichsdorf
- Schiedsamtsbezirk Friedrichsdorf I (Friedrichsdorf) - Beschluss des Amtsgerichtes Bad Homburg v.d.H.
- Schiedsamtsbezirk Friedrichsdorf II (Köppern) - Beschluss des Amtsgerichtes Bad Homburg v.d.H.
- Besetzung der Stelle der stellvertretenden Schiedsfrau/des stellvertretenden Schiedsmannes im Schiedsamtsbezirk Friedrichsdorf II (Köppern)
- Ortsgericht Friedrichsdorf I (Friedrichsdorf) - Ernennung des Ortsgerichtsvorstehers und eines Ortsgerichtsschöffen
- Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 der Stadtwerke Friedrichsdorf
- Ortsgericht Friedrichsdorf IV (Seulberg) - Ernennung zum Ortsgerichtsschöffen
- Dritte Satzung zur Änderung der Wasserversorgungssatzung der Stadt Friedrichsdorf im Hochtaunuskreis
- Besetzung der Stelle der stellvertretenden Schiedsfrau/des stellvertretenden Schiedsmannes im Schiedsamtsbezirk Friedrichsdorf II (Köppern)
- Ortsgericht Friedrichsdorf III (Burgholzhausen) - Ernennung zum Ortsgerichtsschöffen
- Ausscheiden und Nachrücken in den Ortsbeirat Friedrichsdorf
- Vierte Änderung der Geschäftsordnung der Friedrichsdorfer Jugendvertretung
- Erste Satzung zur Änderung der Satzung über die Haus- und Badeordnung für das Freibad der Stadt Friedrichsdorf
- Zehnte Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Stadt Friedrichsdorf für die Benutzung des städtischen Freibades
- Ausscheiden und Nachrücken von Mitgliedern in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedrichsdorf
- Besetzung der Stelle der Schiedsfrau/des Schiedsmannes im Schiedsamtsbezirk Friedrichsdorf II (Köppern)
- Siebte Änderung der Kindertagesstätten- und -gebührenordnung der Stadt Friedrichsdorf
- Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über Übertragung von Teilen der Aufgabe der Abfallverwertung des Hochtaunuskreises auf die Stadt Friedrichsdorf
- Haushaltssatzung der Stadt Friedrichsdorf für das Haushaltsjahr 2020
- Allgemeinverfügung - Gruppenbildungsverbot
- Rechtsverordnung der Stadt Friedrichsdorf über den Betrieb von Taxen Rechtsverordnung der Stadt Friedrichsdorf über den Betrieb von Taxen - Taxenordnung -
- Satzung des Wirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjahr 2020 der Stadtwerke Friedrichsdorf sowie deren Genehmigung
- Zwölfte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Friedrichsdorf im Hochtaunuskreis vom 15. April 2002
- Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 140 „Lindenstraße“
- Ortsgericht Friedrichsdorf III (Burgholzhausen) - Ernennung zum Ortsgerichtsschöffen
- Ortsgericht Friedrichsdorf II (Köppern) - Ernennung zum Ortsgerichtsvorsteher ab 01.01.2020
- Hebesatzung
- Feuerwehrgebührensatzung der Stadt Friedrichsdorf
- Aufstellung von Lärmaktionsplänen nach § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz Lärmaktionsplan Hessen (3. Runde) Regierungsbezirk Darmstadt, Teilpläne Landkreise und Ballungsräume Darmstadt, Frankfurt a.M., Offenbach a.M. und Wiesbaden
- Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 der Stadtwerke Friedrichsdorf
- Erste Satzung zur Änderung der Eigenbetriebssatzung der Stadt Friedrichsdorf im Hochtaunusskreis
- Zweite Satzung zur Änderung der Wasserversorgungssatzung der Stadt Friedrichsdorf im Hochtaunuskreis
- Wochenmarktsatzung der Stadt Friedrichsdorf
- Dritte Satzung zur Änderung der Abfallsatzung der Stadt Friedrichsdorf vom 25. September 2015
- Planfeststellungsverfahren nach § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) i. V. m. §§ 73 ff. Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) für das Vorhaben "Bf. Friedrichsdorf (Ts) - Modernisierung und barrierefreier Ausbau"
- Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 139 "Ehemaliger Güterbahnhof"
- Dritte Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Friedrichsdorf über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen vom 28. April 1986
- Satzung der Stadt Friedrichsdorf, Hochtaunuskreis über die Stellplatzpflicht sowie die Gestaltung, Größe, Zahl der Stellplätze oder Garagen und Abstellplätze für Fahrräder und Ablösung der Stellplätze für Kraftfahrzeuge
- Ausscheiden und Nachrücken in den Ortsbeirat Burgholzhausen
- Schiedsamtsbezirk Friedrichsdorf I (Friedrichsdorf) - Beschluss des Amtsgerichtes Bad Homburg v.d.H.
- Satzungsbeschluss und Inkrafttreten der Vorkaufsrechtssatzung „Lindenstraße“
- Sechste Satzung zur Änderung der Kindertagesstätten- und -gebührenordnung der Stadt Friedrichsdorf
- Dritte Änderung der Geschäftsordnung der Friedrichsdorfer Jugendvertretung
- Unternehmensflurbereinigung Rosbach v. d. Höhe K-11 UF 1866
- Wahlbekanntmachung Europäisches Parlament
- Ausscheiden und Nachrücken in den Ortsbeirat Köppern
- über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Europäischen Parlament am 26. Mai 2019
- Endgültiges Wahlergebnis der Wahl zum Seniorenbeirat Friedrichsdorf
- Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren nach § 86 FlurbG Wehrheim-Bizzenbach, VF 1920, Schlussfeststellung
- Satzungsbeschluss und Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 131-I “Wohngebiet Hoher Weg - Süd“
- über die zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Seniorenbeirates Friedrichsdorf
- Haushaltssatzung 2019 und Bekanntmachung der Haushaltssatzung
- Besetzung der Stelle der Schiedsfrau/des Schiedsmannes im Schiedsamtsbezirk Friedrichsdorf I (Friedrichsdorf)
- Öffentliche Bekanntmachung der Satzung des Wirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjahr 2019 der Stadtwerke Friedrichsdorf sowie deren Genehmigung
- Seniorenbeiratswahl 2019 - Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen
- Neunter Nachtrag zur Verordnung über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Kraftdroschken in Friedrichsdorf
- Hebesatzung
- Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte im Gebiet der Stadt Friedrichsdorf
- Erneute Offenlegung Bebauungsplanentwurf Nr. 131-I "Wohngebiet Hoher Weg - Süd"
- Ausscheiden und Nachrücken in den Ortsbeirat Köppern
- Aufstellungs- und Offenlegungsbeschluss - Bebauungsplan Nr. 227 „Arrondierung Tannenmühlenweg“; Stadtteil Köppern
- Dritte Satzung zur Änderung der Verwaltungskostensatzung der Stadt Friedrichsdorf
- Wahlbekanntmachung für die Wahl zum 20. Hessischen Landtag und 15 Volksabstimmungen am 28. Oktober 2018
- Aufstellung des Umlegungsplans und die Möglichkeit der Einsichtnahme bei berechtigtem Interesse
- Schiedsamtsbezirk Friedrichsdorf III (Burgholzhausen) - Beschluss des Amtsgerichtes Bad Homburg v.d.H.
- Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 der Stadtwerke Friedrichsdorf
- Satzung für die Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Friedrichsdorf
- Schiedsamtsbezirk Friedrichsdorf III (Burgholzhausen) - Beschluss des Amtsgerichtes Bad Homburg v.d.H.
- Fünfte Satzung zur Änderung der Kindertagesstätten- und -gebührenordnung der Stadt Friedrichsdorf
- Flurbereinigungsverfahren Wehrheim-Bizzenbach - Ausführungsanordnung
- Bodenrichtwerte für die Stadt Friedrichsdorf
- Unternehmensflurbereinigung Rosbach vor der Höhe - K11, Wetteraukreis
- Auflegung der Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen der Stadt Friedrichsdorf
- Besetzung der Stelle der stellvertretenden Schiedsfrau/des stellvertretenden Schiedsmannes im Schiedsamtsbezirk Friedrichsdorf III (Burgholzhausen)
- Satzungsbeschluss und Inkrafttreten des Änderungs-Bebauungsplanes Nr. 502 “Am Schäferborn – 1. Änderung“
- Satzung über die Erhebung von Tierseuchenkassenbeiträgen sowie über die Vorauszahlung für Kostenanteile zur Beseitigung von Falltieren für das Wirtschaftsjahr 2018
- Unternehmensflurbereinigung Rosbach v. d. Höhe –K11 (UF 1866)
- Öffentliche Bekanntmachung der Satzung des Wirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjahr 2018 der Stadtwerke Friedrichsdorf sowie deren Genehmigung
- Aufstellung der Vorschlagslisten für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen
- Ausscheiden und Nachrücken von Mitgliedern in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedrichsdorf
- Vorbereitung der Planung für die Vorhaben L 3041, Radweg zwischen Wehrheim und
- Ortsgericht Friedrichsdorf IV (Seulberg) - Ernennung neuer Ortsgerichtsmitglieder
- Wahlbekanntmachung für die Direktwahl der Landrätin oder des Landrats im Landkreis Hochtaunus am 28.01.2018
- Satzungsbeschluss und Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 507-II “Gewerbepark“
- Ernennung des Ortsgerichtsschöffen / stellvertretenden Vorsitzenden des Ortsgerichts Friedrichsdorf I (Friedrichsdorf)
- Haushaltssatzung 2018 und Bekanntmachung der Haushaltssatzung
- Hebesatzung
- Ortsgericht Friedrichsdorf IV (Seulberg) - Ernennung zum Ortsgerichtsschöffen
- Aufstellung von Lärmaktionsplänen nach § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz
- Vierte Satzung zur Änderung der Kindertagesstätten- und -gebührenordnung der Stadt Friedrichsdorf
- Flurbereinigungsverfahren Wehrheim-Bizzenbach - Ladung zum Anhörungstermin
- Änderungsbeschluss und Offenlegung - Bebauungsplanentwurf Nr. 502 „Am Schäferborn,1. Änderung“
- Jahresabschluss der Stadtwerke Friedrichsdorf zum 31. Dezember 2016
- Erste Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung der Stadtbücherei der Stadt Friedrichsdorf
- Zweite Satzung zur Änderung der Abfallsatzung der Stadt Friedrichsdorf vom 25. September 2015
- Achte Satzung zur Änderung der Entschädigungssatzung der Stadt Friedrichsdorf im Hochtaunuskreis vom 12. Juli 1993
- Zweite Änderung der Geschäftsordnung der Friedrichsdorfer Jugendvertretung
- Wahlbekanntmachung
- der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag am 24. September 2017
- Ortsgericht Friedrichsdorf II (Köppern) - Ernennung zum Ortsgerichtsschöffen
- Förderrichtlinien der Stadt Friedrichsdorf für die Durchführung einer Energie-Check Variante und die Dämmung der obersten Geschoss- oder Kellerdecke
- Ausscheiden und Nachrücken von Mitgliedern in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedrichsdorf
- Ortsgericht Friedrichsdorf II (Köppern) - Ernennung zum Ortsgerichtsvorsteher und Ernennung zum stellvertretenden Ortsgerichtsvorsteher
- Bekanntmachung über das vereinfachte Umlegungsverfahren "Plantation / Petterweiler Holzweg" in Friedrichsdorf / Dillingen
- Schiedsamtsbezirk Friedrichsdorf IV (Seulberg) - Beschluss des Amtsgerichtes Bad Homburg v.d.H.
- Öffentliche Bekanntmachung der Satzung des Wirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjahr 2017 der Stadtwerke Friedrichsdorf sowie deren Genehmigung
- Haushaltssatzung 2017 und Bekanntmachung der Haushaltssatzung
- Erneute Offenlegung Bebauungsplanentwurf Nr. 507-II "Gewerbepark"
- Satzung der Stadt Friedrichsdorf, Hochtaunuskreis, über die Stellplatzpflicht sowie die Gestaltung, Größe, Zahl der Stellplätze oder Garagen und Abstellplätze für Fahrräder und Ablösung der Stellplätze für Kraftfahrzeuge
- Ausscheiden und Nachrücken in den Ortsbeirat Seulberg
- Vorbereitung der Baudurchführung für das Vorhaben BAB 5: Verbreiterung der A 5 zwischen Nordwestkreuz Frankfurt und der Anschlussstelle Friedberg
- Satzung über die Erhebung von Tierseuchenkassenbeiträgen sowie über die Vorauszahlung für Kostenanteile zur Beseitigung von Falltieren für das Wirtschaftsjahr 2017
- Ortsgericht Friedrichsdorf I (Friedrichsdorf) - Ernennung zur Ortsgerichtsschöffin
- Hebesatzung
- Dritte Satzung zur Änderung der Kindertagesstätten- und -gebührenordnung der Stadt Friedrichsdorf
- Erste Satzung zur Änderung der Wasserversorgungssatzung der Stadt Friedrichsdorf im Hochtaunuskreis
- Satzungsbeschluss und Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 130 Plantation / Petterweiler Holzweg
- Ortsgericht Friedrichsdorf I (Friedrichsdorf) - Ernennung zum stellvertretenden Ortsgerichtsvorsteher
- Schiedsamtsbezirk Friedrichsdorf IV (Seulberg) - Beschluss des Amtsgerichtes Bad Homburg v.d.H.
- Flurbereinigung Wehrheim-Bizzenbach, VF 1920, Vorläufige Besitzeinweisung
- Jahresabschluss der Stadtwerke Friedrichsdorf zum 31.12.2015
- Offenlegung Bebauungsplanentwurf Nr. 131-I "Wohngebiet Hoher Weg - Süd"
- Erste Satzung zur Änderung der Abfallsatzung der Stadt Friedrichsdorf vom 25.09.2015
- Zweite Satzung zur Änderung der Verwaltungskostensatzung der Stadt Friedrichsdorf
- Ortsgericht Friedrichsdorf III (Burgholzhausen) - Ernennung eines Ortsgerichtsschöffen
- Ortsgericht Friedrichsdorf III (Burgholzhausen) - Ernennung des stellvertretenden Ortsgerichtsvorstehers
- Ausscheiden und Nachrücken von Mitgliedern in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedrichsdorf
- Bauleitplanung der Stadt Friedrichsdorf - Bebauungsplan Nr. 130 „Plantation / Petterweiler Holzweg“
- Ausscheiden und Nachrücken in den Ortsbeirat Burgholzhausen
- Kommunalwahl vom 6. März 2016 - Wahlprüfung gemäß § 26 Hess. Kommunalwahlgesetz
- Nachrücken in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedrichsdorf
- Nachrücken in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedrichsdorf
- Nachrücken in die Ortsbeiräte Burgholzhausen und Friedrichsdorf
- Elfte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Friedrichsdorf im Hochtaunuskreis vom 15. April 2002
- Ortsgericht Friedrichsdorf III (Burgholzhausen) - Ernennung von Ortsgerichtsmitgliedern
- Aufstellung des Lärmaktionsplans Hessen, Teilplan Straßenverkehr, für den Regierungsbezirk Darmstadt
- Korrekturbekanntmachung
- des endgültigen Wahlergebnisses und der Namen der gewählten Bewerberinnen und Bewerber der Kommunalwahl am 06. März 2016 gem. § 23 Kommunalwahlgesetz (KWG) in der Stadt Friedrichsdorf
- Bewirtschaftungsplan (Maßnahmenplan) für das FFH-Gebiet 5717-305 „Erlenbach zwischen Neu-Anspach und Nieder-Erlenbach“
- Wahl zum Ausländerbeirat der Stadt Friedrichsdorf vom 29. November 2015
- Satzung des Wirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjahr 2016 der Stadtwerke Friedrichsdorf sowie deren Genehmigung
- Unanfechtbarkeit des Beschlusses über die vereinfachte Umlegung
- Wahlbekanntmachung für die Kommunalwahlen in der Stadt Friedrichsdorf am 6. März 2016
- Haushaltssatzung 2016 und Bekanntmachung der Haushaltssatzung
- der Wahlvorschläge gemäß § 15 Absatz 4 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes
- zur Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung
- Ausscheiden und Nachrücken in den Ortsbeirat Köppern
- Satzung über die Erhebung von Tierseuchenkassenbeiträgen sowie über die Vorauszahlung für Kostenanteile zur Beseitigung von Falltieren für das Wirtschaftsjahr 2016
- Ortsgericht Friedrichsdorf I (Friedrichsdorf) - Ernennung von Ortsgerichtsmitgliedern
- Unanfechtbarkeit des Beschlusses über die vereinfachte Umlegung
- des endgültigen Wahlergebnisses und der Namen der gewählten Parteien/ Wählergruppen sowie der gewählten Bewerberinnen und Bewerber der Ausländerbeiratswahl in der Stadt Friedrichsdorf am 29.11.2015
- Änderungsbeschluss Nr. 1 - Flurbereinigungsverfahren Wehrheim-Bizzenbach
- Vereinsförderungsprogramm der Stadt Friedrichsdorf
- Zweite Satzung zur Änderung der Kindertagesstätten- und -gebührenordnung der Stadt Friedrichsdorf
- Ortsgericht Friedrichsdorf II (Köppern) - Ernennung des Ortsgerichtsschöffen
- Ortsgericht Friedrichsdorf III (Burgholzhausen) - Ernennung von Ortsgerichtsmitgliedern
- Hebesatzung
- Schiedsamtsbezirk Friedrichsdorf II (Köppern) - Beschluss des Amtsgerichtes Bad Homburg
- Schiedsamtsbezirk Friedrichsdorf I - Beschluss des Amtsgerichtes Bad Homburg v.d.H.
- Wahlbekanntmachung für die Ausländerbeiratswahl in der Stadt Friedrichsdorf am 29.11.2015
- Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die allgemeinen Kommunalwahlen in der Stadt Friedrichsdorf am 6. März 2016
- Jahresabschluss der Stadtwerke Friedrichsdorf zum 31. Dezember 2014
- der Wahlvorschläge gemäß § 15 Abs. 4 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) für die Ausländerbeiratswahl am 29.11.2015
- Abfallsatzung der Stadt Friedrichsdorf
- Erste Satzung zur Änderung der Friedhofsordnung der Stadt Friedrichsdorf
- Bauleitplanung der Stadt Friedrichsdorf, Gemarkung Friedrichsdorf Bebauungsplan Nr. 130 Plantation / Petterweiler Holzweg
- Bekanntmachung über die Neuvergabe der Gaskonzession im Gebiet der Stadt Friedrichsdorf gemäß § 46 Abs. 3 Satz 6 EnWG
- Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Ausländerbeiratswahl am 29. November 2015
- Aufstellung und Offenlegung Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 139 Ehemaliger Güterbahnhof
- Offenlegung Bebauungsplanentwurf Nr. 131-I Wohngebiet Hoher Weg - Süd
- Ausscheiden und Nachrücken von Mitgliedern in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedrichsdorf
- Erste Satzung zur Änderung der Kindertagesstätten- und -gebührenordnung der Stadt Friedrichsdorf
- Eigenbetriebssatzung der Stadt Friedrichsdorf
- Gefahrenabwehrverordnung über die Anordnung eines Leinenzwangs im Stadtgebiet der Stadt Friedrichsdorf
- des Regierungspräsidiums Darmstadt - Aufstellung des Lärmaktionsplans Hessen
- Bekanntmachung über die Neuvergabe der Stromkonzessionen im Gebiet der Stadt Friedrichsdorf gemäß § 46 Abs. 3 Satz 6 EnWG („2. Bekanntmachung“)
- Direktwahl des Bürgermeisters in der Stadt Friedrichsdorf vom 1. März 2015 - Prüfung gemäß § 50 Hess. Kommunalwahlgesetz (KWG)
- Satzung über die Benutzung der Kinderspielplätze der Stadt Friedrichsdorf
- Zehnte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Friedrichsdorf im Hochtaunuskreis vom 15. April 2002
- Ausscheiden und Nachrücken von Mitgliedern in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedrichsdorf
- Endgültiges Wahlergebnis der Wahl zum Seniorenbeirat Friedrichsdorf
- Achter Nachtrag zur Verordnung über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Kraftdroschken in Friedrichsdorf
- Entziehung des Eigentums an einer Teilfläche
- Jahresrechnung der Stadt Friedrichsdorf für das Rechnungsjahr 2009
- über die zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Seniorenbeirates Friedrichsdorf
- des Regierungspräsidiums Darmstadt, Gemarkungsbereich Friedrichsdorf
- Satzungsbeschluss und Inkrafttreten des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 137 Tempelgelände
- Neunte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Friedrichsdorf im Hochtaunuskreis vom 15. April 2002
- Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses und des Namens des gewählten Bewerbers der Wahl des Bürgermeisters in der Stadt Friedrichsdorf am 01.03.2015
- Ausscheiden und Nachrücken von Mitgliedern in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedrichsdorf
- Ausscheiden und Nachrücken in den Ortsbeirat Köppern
- Ausscheiden und Nachrücken von Mitgliedern in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedrichsdorf
- Haushaltssatzung 2015 und Bekanntmachung der Haushaltssatzung
- Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Bestandsverzeichnisses und der Bestandskarte für das Gebiet „Gewerbepark“ in Burgholzhausen, Flur 5 und Seulberg, Flur 51, 52
- Wahlbekanntmachung für die Direktwahl des Bürgermeisters in der Stadt Friedrichsdorf am 01.03.2015
- Satzung des Wirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjahr 2015 der Stadtwerke Friedrichsdorf sowie deren Genehmigung
- Satzung über die Erhebung von Tierseuchenkassenbeiträgen sowie über die Vorauszahlung für Kostenanteile zur Beseitigung von Falltieren für das Wirtschaftsjahr 2015
- Wahlvorschläge - Bürgermeisterwahl in Friedrichsdorf
- Änderung der Fördermaßnahmen in den Förderrichtlinien der Stadt Friedrichsdorf für die Dämmung von Geschossdecken und zur Vor Ort Energieberatung
- Aufstellung und Offenlegung Bebauungsplanentwurf Nr. 137 Tempelgelände
- Hebesatzung
- Bekanntmachung des Wahltags und des Tags der Stichwahl und Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Direktwahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters in der Stadt Friedrichsdorf am 01.03.2015
- Ausscheiden und Nachrücken in den Ortsbeirat Seulberg
- Baulandumlegung „Gewerbepark“ für das Gebiet des Bebauungsplans Nr. 507-II „Gewerbepark“
- Schiedsamtsbezirk Friedrichsdorf I (Friedrichsdorf) - Beschluss des Amtsgerichtes Bad Homburg v. d. H.
- Erneute Offenlegung Bebauungsplanentwurf Nr. 507-II Gewerbepark
- Einladung zur Vorstellung des Bebauungsplanvorentwurfes Nr. 136 Landgraf-Friedrich-Straße mit gleichzeitiger Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)
- Satzungsbeschluss und Inkrafttreten des Änderungs-Bebauungsplanes Nr. 135 „Zentrum, 1. Änderung“
- des Regierungspräsisiums Darmstadt, Gemarkungsbereich Friedrichsdorf
- Wahlbekanntmachung Europäisches Parlament
- Änderungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 135 „Zentrum“ (1. Änderung)
- über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Europäischen Parlament am 25. Mai 2014
- Offenlegung Bebauungsplanentwurf Nr. 135 „Zentrum,1. Änderung“
- Siebte Satzung zur Änderung der Entschädigungssatzung der Stadt Friedrichsdorf im Hochtaunuskreis vom 12. Juli 1993
- Besetzung der Stelle der Schiedsfrau/des Schiedsmannes im Schiedsamtsbezirk Friedrichsdorf I (Friedrichsdorf)
- Haushaltssatzung 2014 und Bekanntmachung der Haushaltssatzung
- Satzung des Wirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjahr 2014 der Stadtwerke Friedrichsdorf sowie deren Genehmigung
- Sechste Satzung zur Änderung der Entschädigungssatzung der Stadt Friedrichsdorf im Hochtaunuskreis vom 12. Juli 1993
- Erste Änderung der Geschäftsordnung der Friedrichsdorfer Jugendvertretung
- Ortsgericht Friedrichsdorf III (Burgholzhausen) - Ernennung des Ortsgerichtsvorstehers
- Ortsgericht Friedrichsdorf IV (Seulberg) - Ernennung des Ortsgerichtsschöffen
- Zweite Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte im Gebiet der Stadt Friedrichsdorf vom 23.06.2006
- Wasserversorgungssatzung
- Satzung über die Erhebung von Tierseuchenkassenbeiträgen sowie über die Vorauszahlung für Kostenanteile zur Beseitigung von Falltieren für das Wirtschaftsjahr 2014
- Hebesatzung
- Schiedsamtsbezirk Friedrichsdorf III (Burgholzhausen) - Beschluss des Amtsgerichtes Bad Homburg v. d. H.
- Anlage zu § 1 der Friedhofsgebührenordnung der Stadt Friedrichsdorf vom 29.04.2013
- Wahlbekanntmachung für die Wahl zum 18. Deutschen Bundestag und die Wahl zum 19. Hessischen Landtag am 22. September 2013
- der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum 18. Deutschen Bundestag und die Wahl zum 19. Hessischen Landtag am 22. September 2013
- Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses und des festgestellten Plans gemäß § 74 Abs. 4 Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz (HVwVfG)
- Satzungsbeschluss und Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 510 „Sondergebiet Max-Planck-Straße“
- Satzung der Stadt Friedrichsdorf, Hochtaunuskreis, über die Stellplatzpflicht sowie die Gestaltung, Größe, Zahl der Stellplätze oder Garagen und Abstellplätze für Fahrräder und Ablösung der Stellplätze für Kraftfahrzeuge
- Ausscheiden und Nachrücken von Mitgliedern in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedrichsdorf
- Auflegung der Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen der Stadt Friedrichsdorf für die Amtszeit vom 01.01.2014 bis 31.12.2018 in den Strafkammern des Landgerichts und den Schöffengerichten des Amtsgerichtes Frankfurt am Main
- Schiedsamtsbezirk Friedrichsdorf III (Burgholzhausen) - Beschluss des Amtsgerichtes Bad Homburg v. d. H.
- Besetzung der Stelle der stellvertretenden Schiedsfrau/des stellvertretenden Schiedsmannes im Schiedsamtsbezirk Friedrichsdorf III (Burgholzhausen)
- Erneute Offenlegung Bebauungsplanentwurf Nr. 507-II „Gewerbepark“
- Haushaltssatzung 2013 und Bekanntmachung der Haushaltssatzung
- Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Friedrichsdorf
- Friedhofsordnung der Stadt Friedrichsdorf
- Ladung zur Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft des Flurbereinigungsverfahrens Wehrheim-Bizzenbach
- Aufstellung der Vorschlagslisten für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen beim Landgericht (Strafkammer) und Amtsgericht Frankfurt am Main für die Wahlperiode vom 01.01.2014 bis 31.12.2018
- des Regierungspräsidiums Darmstadt - Aufstellung von Lärmaktionsplänen nach § 47 d Bundes-Immissionsschutzgesetz
- Ausscheiden und Nachrücken in den Ortsbeirat Seulberg
- Offenlegung Bebauungsplanentwurf Nr. 510 „Sondergebiet Max-Planck-Straße“
- Geschäftsordnung für den Seniorenbeirat der Stadt Friedrichsdorf
- Fünfte Satzung zur Änderung der Entschädigungssatzung der Stadt Friedrichsdorf im Hochtaunuskreis vom 12. Juli 1993
- Bekanntmachung von nichtgenehmigungspflichtigen Teilen der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013
- Besetzung der Stelle der Schiedsfrau/des Schiedsmannes im Schiedsamtsbezirk Friedrichsdorf III (Burgholzhausen)
- Satzung des Wirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjahr 2013 der Stadtwerke Friedrichsdorf sowie deren Genehmigung
- Ausscheiden und Nachrücken von Mitgliedern in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedrichsdorf
- Nachrücken in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedrichsdorf
- Schiedsamtsbezirk Friedrichsdorf III (Burgholzhausen) - Beschluss des Amtsgerichtes Bad Homburg v. d. H. - 318 E r -
- Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 136 „Landgraf-Friedrich-Straße“
- Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 510 „Sondergebiet Max-Planck-Straße“
- Kindertagesstätten- und -gebührenordnung
- Achte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Friedrichsdorf im Hochtaunuskreis vom 15. April 2002
- Bekanntmachung der Ergebnisse von Liegenschaftsvermessungen nach dem Hessischen Vermessungs- und Geoinformationsgesetz
- Ortsgericht Friedrichsdorf IV (Seulberg) - Ernennung des Ortsgerichtsschöffen
- Ortsgericht Friedrichsdorf I (Friedrichsdorf) - Ernennung des Ortsgerichtsschöffen
- Planänderungsverfahren Langener Waldsee
- Geschäftsordnung der Friedrichsdorfer Jugendvertretung
- Planfeststellungsverfahren zur Zulassung des Rahmenbetriebsplans Quarzittagebau ‚Köppern’ für die geplante Erweiterung und Änderung des Quarzitwerks ‚Köppern/Saalburg’
- Fünfte Satzung zur Änderung der Kindertagesstätten- und -gebührenordnung der Stadt Friedrichsdorf
- Siebte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Friedrichsdorf im Hochtaunuskreis vom 15. April 2002
- Vierte Satzung zur Änderung der Entschädigungssatzung der Stadt Friedrichsdorf im Hochtaunuskreis vom 12. Juli 1993
- Inkrafttreten des Änderungs-Bebauungsplanes Nr. 507-I „Sportpark“, 1. Änderung
Öffentliche Bekanntmachungen Archiv
Öffentliche Bekanntmachung
22.11.2012: Kindertagesstätten- und -gebührenordnung
Aufgrund der §§ 5, 20 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.12.2011 (GVBl. I S. 786), der §§ 1, 2, 3 und 10 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (Hess. KAG) vom 17.03.1970 (GVBl. I S. 225), zuletzt geändert durch Artikel 7 b) des Gesetzes zur Änderung der Hessischen Gemeindeordnung und anderer Gesetze vom 31.01.2005 (GVBl. I S. 54) und des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches vom 18.12.2006 (GVBl. I S. 698), geändert am 16.12.2011 (GVBI. I S. 820) sowie der Verordnung zur Landesförderung für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege vom 02.01.2007 (GVBl. I S. 3), geändert durch Verordnung vom 17.12.2007 (GVBl. I S. 942) sowie durch Artikel 4 der Achten Verordnung zur Verlängerung der Geltungsdauer und Änderung befristeter Vorschriften vom 07.11.2011 (GVBI. I S. 702) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedrichsdorf in ihrer Sitzung am 08.11.2012 nachstehende Kindertagesstätten- und -gebührenordnung der Stadt Friedrichsdorf beschlossen:
I. Allgemeines
§ 1 Träger und Rechtsform
Die Stadt Friedrichsdorf stellt Kindertagesstätten (Kinderkrippen, Kindergärten und Kinderhorte) und Betreuungsangebote an Grundschulen als öffentliche Einrichtungen bereit. Durch ihre Inanspruchnahme nach Maßgabe dieser Satzung entsteht ein öffentlich-rechtliches Benutzungsverhältnis.
Für die Betreuungsangebote an Grundschulen ist die jeweils mit dem Schulträger abgeschlossene Vereinbarung über die Einrichtung von Betreuungsangeboten an Grundschulen maßgebend.
§ 2 Aufgaben
Die Aufgaben der Tageseinrichtungen für Kinder bestimmen sich nach § 26 des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzes (HKJGB).
II. Nutzungsverhältnis
§ 3 Aufnahme
1. In die städtischen Kindertagesstätten und Betreuungsgruppen an Grundschulen werden Kinder, die im Bereich der Stadt Friedrichsdorf wohnen (Hauptwohnung im Sinne des Melderechts) aufgenommen. Ein Rechtsanspruch auf eine bestimmte Einrichtung besteht nicht. Eine ortsnahe Betreuung wird bei der Aufnahme angestrebt.
2. Es können auch Kinder aufgenommen werden, die nicht in Friedrichsdorf wohnhaft sind, sofern hierdurch der Rechtsanspruch bei der Aufnahme in Kindergärten für Kinder aus Friedrichsdorf nicht gefährdet wird, bzw. ausreichend Plätze in dem jeweiligen Betreuungsangebot vorhanden sind. Die Entscheidung über deren Aufnahme trifft das Fachamt in Absprache mit der Leitung der Kindertagesstätte bzw. der Grundschule. Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme besteht nicht.
3. Aufgenommen werden
a) in die Kinderkrippen:
Kinder ab dem vollendeten 1. Lebensjahr bis zum vollendeten 3. Lebensjahr.
in die alterserweiterten Gruppen:
Kinder ab dem vollendeten 2. Lebensjahr bis zum vollendeten 6. Lebensjahr bzw. vom vollendeten
3. Lebensjahr bis zum vollendeten 10. Lebensjahr oder Beendigung der 4. Grundschulklasse.
b) Kindergarten:
Kinder vom vollendeten 3. Lebensjahr bis zur Einschulung.
c) Kinderhorte:
Kinder von der Einschulung bis zum vollendeten 10. Lebensjahr oder Beendigung der
4. Grundschulklasse.
Sofern es aufgrund der familiären Verhältnisse erforderlich ist, kann auch ein Kind bis zum vollendeten
12. Lebensjahr in dem Kinderhort verbleiben. Die Entscheidung hierüber trifft das Fachamt.
d) Betreuungsangebote:
In die Betreuungsgruppen der Grundschulen werden Kinder der jeweiligen Grundschule bis
zum vollendeten 10. Lebensjahr oder Beendigung der 4. Grundschulklasse aufgenommen.
4. Die Eltern der aufzunehmenden Kinder werden vor Eintritt des Kindes in die Kindertagesstätte schriftlich über ihre Verpflichtungen gem. § 34 Infektionsschutzgesetz belehrt. Die Kenntnisnahme der Belehrung ist seitens der Eltern schriftlich zu bestätigen. Ferner ist anzugeben, welche Schutzimpfungen das Kind erhalten hat und die Impfbescheinigungen sind vorzulegen.
5. In Kinderkrippen und Kinderhorte werden bevorzugt Kinder aufgenommen, die aus besonderen sozialen und pädagogischen Gründen der Förderung und Betreuung bedürfen. Im Übrigen beeinflusst der Zeitpunkt der Anmeldung und die wöchentliche Arbeitszeit der Eltern die Reihenfolge bei der Platzvergabe. Der Magistrat kann Kriterien für das Auswahlverfahren bei der Aufnahme festlegen. Die Kriterien werden auf der Internetseite der Stadt Friedrichsdorf veröffentlicht. Über die Aufnahme entscheidet die Leitung der Einrichtung. In Zweifels- oder Beschwerdefällen entscheidet das Fachamt nach Anhörung der Beteiligten.
6. Für die Bearbeitung der Anmeldung für eine städtische Kindertagesstätte sowie für die Erhebung der Benutzungsgebühren werden folgende personenbezogene Daten in automatisierten Dateien gespeichert:
a) Allgemeine Daten:
Name und Anschrift der Personensorgeberechtigten und der Kinder, Geburtsdaten aller Kinder,
Staatsangehörigkeit sowie weitere zur kassenmäßigen Abwicklung erforderlichen Daten.
b) Kindergartenbenutzungsgebühren: Berechnungsgrundlagen
c) Rechtsgrundlage:
Hessische Gemeindeordnung (HGO),
Kommunalabgabengesetz (KAG),
Hessisches Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB),
Hessisches Datenschutzgesetz (HDSG),
Satzung.
7. Durch die Bekanntmachung dieser Satzung werden die betroffenen Personensorgeberechtigten gemäß § 18 Abs. 2 HDSG über die Aufnahme der in Abs. 6 genannten Daten in automatisierte Dateien unterrichtet.
§ 4 Öffnungszeiten
1. Die Kindertagesstätten sind an Werktagen, außer an Samstagen, geöffnet. Die Öffnungszeiten legt der Magistrat fest; sie werden den Personensorgeberechtigten durch die Leitung der Einrichtung bekannt gegeben.
2. Während der gesetzlich festgelegten Sommerferien in Hessen kann jede Kindertagesstätte bis zu 3 Wochen, in den Weihnachtsferien bis zu 2 Wochen, geschlossen werden. Sie können auch außerhalb der Schulferien geschlossen werden, wenn dies aus besonderen Gründen erforderlich ist (z. B. Konzeptionstage, Fortbildung). Die Personensorgeberechtigten werden rechtzeitig über die notwendigen Schließungen durch Aushang in den Kindertagesstätten unterrichtet.
3. Das Betreuungsangebot an den Grundschulen wird während der regulären Schulzeiten, ausgenommen der gesetzlichen Ferientage vorgehalten. Die Öffnungszeiten legt der Magistrat fest.
§ 5 Elterngespräche
Elterngespräche sollen regelmäßig seitens des Erziehungspersonals sowie auf Wunsch der Eltern geführt werden.
§ 6 Pflichten der Personensorgeberechtigten
1. Im Interesse einer geregelten Arbeit in den Kindertagesstätten ist es erforderlich, dass die Kinder die Einrichtung regelmäßig besuchen. Die Kindergartenkinder sollen spätestens bis 9:00 Uhr in der Einrichtung eintreffen; die Hortkinder in der Regel nach Beendigung des Unterrichts. In den Ferien gelten gesonderte Regelungen, die den Personensorgeberechtigten rechtzeitig mitgeteilt werden.
2. Die Personensorgeberechtigten sind dafür verantwortlich, dass die Kinder spätestens am Ende der vereinbarten Betreuungszeit wieder abgeholt werden. Wird ein Kind nicht oder nicht rechtzeitig aus der Einrichtung abgeholt, so wird die zusätzliche Betreuungszeit, in Anlehnung an die tatsächlichen Kosten, pro angefangene halbe Stunde in Rechnung gestellt.
3. Gestatten die Personensorgeberechtigten eines Hortkindes, dass ihr Kind den Heimweg ohne Begleitung eines Erwachsenen antritt, ist das der Leitung der Einrichtung gegenüber schriftlich zu erklären. Dies gilt auch, wenn Personensorgeberechtigte den Hortkindern das vorzeitige Verlassen der Einrichtung gestatten, etwa für einen Arztbesuch oder um Freizeitangebote außerhalb des Hortes wahrzunehmen. Werden andere Personen mit der Abholung des Kindes beauftragt, ist vonseiten der Personensorgeberechtigten eine schriftliche Vollmacht vorzulegen, es sei denn, die Bevollmächtigung ist offenkundig.
4. Wenn ein Kind die Kindertagesstätte nicht besuchen kann, sind die Personensorgeberechtigten verpflichtet, der Einrichtung das Fehlen ihres Kindes unverzüglich mitzuteilen. In Erkrankungsfällen des Kindes, bei denen das Infektionsschutzgesetz sowie die Durchführungsbestimmungen des Hessischen Sozialministeriums dies vorschreiben, ist eine ärztliche Unbedenklichkeitserklärung vor Wiederzulassung des Kindes zur Gemeinschaftseinrichtung vorzulegen. Ein diesbezügliches Informationsblatt wird den Personensorgeberechtigten von der Einrichtungsleitung ausgehändigt.
5. Die Personensorgeberechtigten sollen jede Änderung zur Person umgehend der Leitung der Einrichtung und der Stadtverwaltung, Abteilung Kindertagesstätten, mitteilen (Wohnsitzwechsel, Veränderung der Familiensituation, Krankenversicherung, Telefon, Änderung der Bankverbindung etc.).
§ 7 Aufsicht und Haftung
1. Die Aufsicht der Kindertagesstätte über das Kind beginnt mit dessen Übernahme durch die Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter in der Einrichtung und endet mit der Entlassung an die Personensorgeberechtigten oder deren Beauftragte. Die Aufsichtspflicht der Kindertagesstätte erstreckt sich nicht auf deren Weg von und zur Einrichtung.
2. Die Kinder sind gesetzlich unfallversichert. Die Versicherung umfasst nur Unfälle auf dem direkten Weg zu den Einrichtungen und zurück sowie während der Betreuungszeit.
3. In den Einrichtungen abhandengekommene Sachen werden nicht ersetzt. Für mitgebrachte Gegenstände (Roller, Fahrräder etc.) besteht kein Versicherungsschutz.
4. Für eine etwaige Medikamenteneinnahme während der Betreuungszeit ist eine Verordnung des Arztes vorzulegen. Eine Haftung seitens des Erziehungspersonals wird nicht übernommen.
§ 8 Abmeldung, Beendigung des Benutzungsverhältnisses
1. Das Benutzungsverhältnis endet mit der Abmeldung des Kindes. Eine Abmeldung nur für die Dauer der Schulferien, eines Urlaubs oder einer Erkrankung unterbricht das Benutzungsverhältnis nicht. Die Abmeldung ist nur zum Ende eines Monats zulässig und muss schriftlich bis zum 5. Werktag des Monats bei der Leitung der Einrichtung vorliegen. Bei Fristversäumnis ist die Gebühr für einen weiteren Monat zu zahlen.
Innerhalb der letzten 3 Monate vor Ende der Sommerferien ist eine Abmeldung nicht möglich. Ein außerordentliches Kündigungsrecht steht den Personensorgeberechtigten nur in besonderen Härtefällen (z. B. Wohnortwechsel mit Schulwechsel) zu.
2. Das Benutzungsverhältnis endet im Übrigen mit Ablauf des für die Einrichtung vorgesehenen Alters (§ 3 Abs. 3). Dies gilt nicht, wenn das Kind unmittelbar anschließend eine Einrichtung für die nächste Altersstufe besucht. Die Personensorgeberechtigten haben die Leitung der Einrichtung rechtzeitig von der Einschulung in Kenntnis zu setzen.
3. Eine vorübergehende Schließung der Kindertagesstätte oder eine Schließung der Kindertagesstätte aus Anlass der Schulferien unterbricht das Benutzungsverhältnis nicht und berechtigt die Personensorgeberechtigten nicht zur Kürzung der Betreuungsgebühren oder des Verpflegungsentgeltes.
§ 9 Ausschluss vom Besuch
1. Ein Kind kann vom weiteren Besuch der Einrichtung nach Anhörung der Personensorgeberechtigten ausgeschlossen werden, wenn
a) die Kindertagesstätten- und -gebührenordnung von den Personensorgeberechtigten nicht eingehalten
wird, oder
b) durch das Verhalten des Kindes eine für den Betrieb der Kindertagesstätte oder des
Betreuungsangebotes unzumutbare Belastung entsteht, oder
c) das Kind länger als 14 Tage unentschuldigt gefehlt hat, oder
im Falle eines Krippen-, Kindergarten-, Kinderhortplatzes
d) die Erwerbs- /Berufstätigkeit eines Personensorgeberechtigten nachträglich wegfällt bzw. Ausbildung /
Studium beendet wird und eine aktuelle Bescheinigung (nicht älter als 4 Wochen) des Arbeitgebers
bzw. bei Selbstständigkeit des Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfers, der Ausbildungsstätte oder
Arbeitsagentur nicht vorgelegt werden kann.
Bei einem Kindergartenplatz kann die Rückbuchung auf einen Halbtagsplatz erfolgen. Bis zu einem
Ausschluss bzw. Rückbuchung wird den Personensorgeberechtigten eine Karenzzeit von drei Monaten
gewährt.
2. Sind die Personensorgeberechtigten mit zwei aufeinanderfolgenden Betreuungsgebühren und/oder Beiträgen zum Mittagstisch in Verzug, sind die Rückstände bis zum 15. des Folgemonats zu begleichen. Werden diese nicht fristgerecht beglichen oder eine andere Vereinbarung getroffen, hat dies den sofortigen Ausschluss des Kindes bzw. die Kündigung des Essensplatzes zur Folge.
III. Mitwirkungsrechte der Eltern (nicht für Betreuungsangebote Schulen)
§ 10 Elternversammlung
1. Die Personensorgeberechtigten der die Kindertagesstätte besuchenden Kinder bilden die Elternversammlung.
2. Es ist im Kalenderjahr mindestens 1 Elternversammlung durchzuführen. Die erste Elternversammlung ist innerhalb von 10 Wochen nach Ende der Sommerschulferien einzuberufen. Weitere Elternversammlungen sind durchzuführen, wenn dies 1/3 der Personensorgeberechtigten beantragen.
3. Die Elternversammlung wird von der Leitung der Einrichtung einberufen und geleitet. Die Einberufung erfolgt schriftlich mindestens 2 Wochen vor dem Tage der Elternversammlung.
4. Die Elternversammlung wählt aus ihrer Mitte den Elternbeirat.
§ 11 Wahl des Elternbeirates
1. Der Elternbeirat wird von der Elternversammlung für die Dauer eines Jahres gewählt.
2. Die Anzahl der Elternbeiratsmitglieder bestimmt sich nach der Anzahl der in der Kindertagesstätte vorhandenen Gruppen. Aus jeder Gruppe soll ein Personensorgeberechtigter in den Beirat gewählt werden. Für jedes Beiratsmitglied ist ein Vertreter zu wählen.
3. Wahlberechtigt und wählbar sind die Personensorgeberechtigten, deren Kinder die Einrichtung besuchen.
4. Zur Durchführung der Wahl wird ein aus zwei Wahlberechtigten bestehender Wahlausschuss gebildet, der sich aus einem Wahlleiter und einem Schriftführer zusammensetzt. Mitglied des Wahlausschusses kann nicht sein, wer für die Wahl zum Elternbeirat kandidiert. Die Bestellung der Mitglieder des Wahlausschusses erfolgt nach Zuruf durch Beschluss der Elternversammlung mit einfacher Mehrheit.
5. Jeder Wahlberechtigte kann Wahlvorschläge unterbreiten.
6. Die Personensorgeberechtigten haben für jedes, die Kindertagesstätte besuchende Kind eine Stimme. Das Wahlrecht kann nur persönlich ausgeübt werden.
7. Abwesende Wahlberechtigte sind nur dann wählbar, wenn sie sich zuvor schriftlich zur Annahme der Wahl bereit erklärt haben. Wiederwahl ist zulässig.
8. Gewählt wird schriftlich und geheim.
9. Gewählt ist, wer die meisten Stimmen der anwesenden Wahlberechtigten auf sich vereint. Zwischen Bewerbern/Bewerberinnen, welche dieselbe Stimmenzahl erhalten haben, findet eine Stichwahl statt. Ergibt sich bei der Stichwahl wieder Stimmengleichheit so entscheidet das von dem/der Wahlleiter/in im Anschluss an die Stichwahl zu ziehende Los.
10. Nach Abschluss der Auszählung gibt der Wahlleiter das Wahlergebnis bekannt und fragt die Gewählten, ob sie das Amt annehmen.
11. Über das Ergebnis der Wahl ist eine Niederschrift anzufertigen.
12. Als Elternbeirat scheidet aus, wer die Wählbarkeit verliert, das Mandat niederlegt oder durch die Elternversammlung mit 2/3 Mehrheit der Anwesenden abgewählt wird.
§ 12 Vorsitz, Sitzungen und Abstimmungen des Elternbeirats
1. Der Elternbeirat wählt in der ersten Sitzung nach der Wahl aus seiner Mitte eine/n Vorsitzende/n und eine/n Stellvertreter/in. Zur selben Sitzung des Elternbeirates lädt die Leitung der Einrichtung ein und führt den Vorsitz bis zur Wahl des/der Vorsitzenden.
2. Die Einberufung zu den Sitzungen des Elternbeirates erfolgt durch die/den Vorsitzende/n des Elternbeirates in Abstimmung mit der Leitung der Einrichtung. Dass gleiche gilt für die Aufstellung der Tagesordnung. Der Elternbeirat hält im Kindertagesstättenjahr mindestens zwei Sitzungen ab. An den Sitzungen des Elternbeirates soll die Leitung der Einrichtung oder die Stellvertretung teilnehmen. Im Bedarfsfalle kann auch ein Vertreter des Trägers, der Schule, Erziehungspersonal aus der Einrichtung und andere sachkundige Personen hinzugezogen werden.
3. Der Elternbeirat muss zusammentreten, wenn die Hälfte seiner Mitglieder oder die Leitung der Einrichtung dies beantragen.
4. Die Einladung zu den Sitzungen erfolgt schriftlich mit einer Frist von 10 Tagen. In begründeten Fällen kann diese Frist bis auf 3 Tage abgekürzt werden.
5. Die Sitzungen sind nicht öffentlich.
6. Der Elternbeirat ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder anwesend sind. Beschlüsse werden mit Stimmenmehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit ist ein Antrag abgelehnt.
7. Über den wesentlichen Inhalt der Beratungen und Bestimmungen ist eine Niederschrift zu fertigen.
8. Dem Elternbeirat werden für seine Sitzungen Räume in der Kindertagesstätte kostenlos zur Verfügung gestellt.
9. Nach Ablauf der Wahlzeit übt der Elternbeirat seine Tätigkeit bis zur Neuwahl des Elternbeirates durch die Elternversammlung aus.
10. Die Mitglieder des Elternbeirates sind ehrenamtlich tätig. Vergütung oder Entschädigung für besonderen Aufwand wird nicht gewährt.
§ 13 Aufgaben, Rechte und Pflichten des Elternbeirates
1. Der Elternbeirat wirkt an der Erziehungs- und Bildungsarbeit in den Kindertagesstätten mit.
2. Aufsicht oder Weisungsbefugnis gegenüber dem Träger und dem Personal der Kindertagesstätte stehen dem Elternbeirat nicht zu. Die Rechte und Pflichten des Trägers und des Personals der Kindertagesstätte bleiben unberührt.
3. Der Elternbeirat vertritt die Interessen der Personensorgeberechtigten für die Arbeit der Kindertagesstätte und soll die Zusammenarbeit zwischen den Personensorgeberechtigten und den pädagogisch tätigen Mitarbeitern/innen fördern.
4. Der Elternbeirat kann in allen Angelegenheiten, die die Arbeit in der Kindertagesstätte betreffen, Anregungen geben. Der Elternbeirat soll gehört werden:
a) zu den Grundfragen der pädagogischen Arbeit (Änderungen oder
Überarbeitung der pädagogischen Konzeption einer Einrichtung),
b) zur Erweiterung oder Reduzierung der Kindertagesstätten und Änderung der Zweckbestimmung,
c) zur Festlegung der Öffnungszeiten der Kindertagesstätte.
5. Der Elternbeirat unterstützt die Leitung der Einrichtung bei der Vorbereitung der Elternversammlungen und bei der Organisation von Festen und sonstigen Veranstaltungen.
6. Der Elternbeirat kann von dem Träger und der Leitung der Einrichtung im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften Auskunft über die Kindertagesstätte betreffende Fragen verlangen.
7. Die Mitglieder des Elternbeirates haben über die ihnen bei der ehrenamtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten auch nach Beendigung ihrer Amtszeit Verschwiegenheit zu bewahren. Dies gilt nicht für offenkundige Tatsachen und Angelegenheiten, die ihrer Bedeutung nach keiner vertraulichen Behandlung bedürfen.
§ 14 Stadtelternbeirat
1. Aus den Elternbeiräten einer jeden Einrichtung soll ein/e Vertreter/in für den Stadtelternbeirat gewählt werden. Die Amtszeit der Mitglieder des Stadtelternbeirates beginnt mit der Wahl und dauert bis zur Wahl eines neuen Stadtelternbeirates. Die Einberufung des neuen Stadtelternbeirates erfolgt durch den amtierenden Stadtelternbeirat. Der Stadtelternbeirat wählt in der ersten Sitzung nach der Wahl aus seiner Mitte eine/n Vorsitzende/n und eine/n Stellvertreter/in. Für den Stadtelternbeirat gelten die Regelungen des § 12 Abs. 3 - 11 analog dieser Satzung.
2. Der Stadtelternbeirat vertritt die Interessen der Personensorgeberechtigten hinsichtlich der Arbeit in den Kinderbetreuungseinrichtungen und soll die Zusammenarbeit zwischen Eltern, den pädagogisch tätigen Mitarbeiter/innen und der Stadt fördern. Der Stadtelternbeirat kann in allen Angelegenheiten, die die Arbeit in den Kinderbetreuungseinrichtungen betreffen, Anregungen geben.
IV. Gebühren
§ 15 Benutzungsgebühren
1. Für die Benutzung der Kindertagesstätten und Betreuungsangebote an Grundschulen werden zur teilweisen Deckung der Kosten Gebühren erhoben.
Die Personensorgeberechtigten bestimmen durch schriftliche Erklärung (Buchung) gegenüber dem Magistrat für die Dauer eines Kindertagesstättenjahres die gewünschte Betreuungsform. Eine Kündigung/Änderung der gebuchten Tarife ist möglich zum 30.09., 31.12. und 31.03. eines Kalenderjahres.
Ein Wechsel innerhalb der Betreuungsangebote der Grundschulen ist jeweils zum 01.02. bzw. 01.09. eines Schuljahres möglich.
In Härtefällen kann im Einzelfall der Magistrat Ausnahmen zulassen.
2. Die Gebühr für die Betreuung eines Kindes beträgt monatlich in
Kindergärten
Teilzeitplatz von 07:30 Uhr bis 12.00 Uhr (ohne Mittagstisch)
Tarif 1 ab 01.01.2013 113,00 EUR
ab 01.01.2014 116,00 EUR
Kindergärten Betreuungszeit bis 14:00 Uhr
ab 01.01.2013 ab 01.01.2014
Tarif 1.1 incl. 1x Essen/Woche 138,00 EUR 142,00 EUR
Tarif 1.2 incl. 2x Essen/Woche 163,00 EUR 168,00 EUR
Tarif 1.3 incl. 3x Essen/Woche 187,00 EUR 193,00 EUR
Tarif 1.4 incl. 4x Essen/Woche 212,00 EUR 218,00 EUR
Tarif 1.5 incl. 5x Essen/Woche 237,00 EUR 244,00 EUR
In Einrichtungen, die bis 15:00 Uhr geöffnet haben, wird für die Betreuung eines Kindes in der Zeit von 14:00 Uhr bis 15:00 Uhr pro Tag 1,00 Euro zusätzlich erhoben.
Kindergärten - Betreuungszeit bis 16:30 Uhr
ab 01.01.2013 ab 01.01.2014
Tarif 2.1 incl. 1x Essen/Woche 169,00 EUR 174,00 EUR
Tarif 2.2 incl. 2x Essen/Woche 194,00 EUR 200,00 EUR
Tarif 2.3 incl. 3x Essen/Woche 218,00 EUR 224,00 EUR
Tarif 2.4 incl. 4x Essen/Woche 243,00 EUR 250,00 EUR
Tarif 2.5 incl. 5x Essen/Woche 268,00 EUR 276,00 EUR
Freistellung nach dem Bambini-Programm:
Soweit das Land Hessen Zuweisungen für die Freistellung von Benutzungsgebühren für die Benutzung von Kindergärten gewährt, erhebt die Stadt Friedrichsdorf keine Gebühren nach dieser Satzung. Dies gilt für die letzten 12 Monate vor der Einschulung für eine tägliche Betreuungszeit von bis zu 5 Stunden für Halbtagsplätze. Erstreckt sich die Betreuungszeit für ein Kind über die Halbtagsbetreuung ohne Mittagstisch hinaus, so ist nur der Differenzbetrag zu Tarif 1 zu zahlen. Personensorgeberechtigte, deren Kinder vorzeitig eingeschult werden, sind die gezahlten Gebühren nach Vorlage einer Schulbescheinigung zu erstatten. Personensorgeberechtigten, deren Kinder von der Einschulung zurückgestellt werden und denen bereits Gebührenbefreiung gewährt wurde, sind bezüglich der weiteren Betreuung wieder gebührenpflichtig.
Kinderkrippen / Alterserweiterte Gruppen bis Vollendung 3. Lebensjahr
Tarif 3 ab 01.01.2013 299,00 EUR
ab 01.01.2014 308,00 EUR
In dem Tarif ist eine Pflegepauschale und das monatliche Verpflegungsentgelt enthalten. Bei Erstaufnahme eines Kindes wird im 1. Monat der Betreuung (Eingewöhnungsphase) der Tarif 3 um 50 % ermäßigt.
Kinderhorte
Tarif 4 ab 01.01.2013 237,00 EUR
ab 01.01.2014 244,00 EUR
In diesem Tarif ist das monatliche Verpflegungsentgelt enthalten.
Betreuungsgruppen Grundschule bis 13:30 Uhr (ohne Mittagstisch)
Tarif 5 ab 01.01.2013 62,00 EUR
ab 01.01.2014 64,00 EUR
Betreuungsgruppen Grundschule bis 15:00 Uhr (incl. Mittagstisch)
Tarif 6 ab 01.01.2013 165,00 EUR
ab 01.01.2014 170,00 EUR
Betreuungsgruppen Grundschule bis 16:00 Uhr (incl. Mittagstisch)
Tarif 7 ab 01.01.2013 185,00 EUR
ab 01.01.2014 191,00 EUR
Betreuungsgruppen Grundschule bis 17:00 Uhr (incl. Mittagstisch)
Tarif 8 ab 01.01.2013 205,00 EUR
ab 01.01.2014 211,00 EUR
Die Beträge nach Tarif 5 - 8 werden jeweils in den Monaten September bis Juni erhoben und sind in 10 Teilbeträgen zu entrichten. Der Elternbeitrag ist bis zum 15. des jeweiligen Monats fällig.
In den Schulferien findet in der Regel keine Betreuung statt. Richtet der Magistrat in den Ferienzeiten ein Betreuungsangebot ein, so werden hierfür gesondert Beiträge durch den Magistrat festgesetzt.
3. Für das 2. Kind einer Familie, das gleichzeitig eine Kindertagesstätte in Friedrichsdorf oder das Betreuungsangebot an einer Friedrichsdorfer Grundschule besucht, reduziert sich die für den Besuch der Einrichtung zu zahlende Gebühr um 50 %, für das 3. und für jedes weitere Kind reduziert sich bei gleichzeitigem Besuch die Gebühr um 100 %. Die Ermäßigung wird nicht für das Verpflegungsentgelt (Mittagstisch) gewährt. Die 50-prozentige Ermäßigung für ein 2. Kind einer Familie bei gleichzeitigem Besuch gilt jeweils für den niedrigeren Tarif der besuchten Einrichtung.
4. Randzukaufszeiten können in einzelnen Einrichtungen angeboten werden. Der Magistrat entscheidet über die Einrichtung bzw. die Einstellung der Randzukaufszeiten je nach Nachfrage. Die Gebühr für gebuchte Randzukaufszeiten beträgt unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme 3,00 EUR/je 1/2 Stunde.
5. In den Kindertagesstätten wird ein Essensgeld erhoben, das in den jeweiligen Tarifen pauschal enthalten ist. Kann ein Kind wegen krankheitsbedingter Abwesenheit für die Dauer von mind. 4 Wochen nicht am Mittagstisch teilnehmen, so wird bei Vorlage eines Attestes der pauschale Essensbeitrag erstattet.
6. Der Magistrat kann nach den örtlichen Gegebenheiten eine Höchstzahl der Mittagstischplätze in der jeweiligen Einrichtung festlegen. Ist die Höchstzahl der zu vergebenen Mittagstischplätze erreicht, müssen die Personensorgeberechtigten bei Bedarf auf andere Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet ausweichen.
6.1. Für Kinder nach dem vollendeten 3. Lebensjahr, bei denen ein erhöhter pflegerischer Aufwand anfällt, kann eine monatliche Zusatzgebühr in Höhe von 30,00 EUR berechnet werden. Die Gebühr hierfür wird, nach Feststellung durch die jeweilige Leitung, mittels gesondertem Bescheid erhoben.
6.2. Verbleibt ein Kind durch Gründe, die die Personensorgeberechtigten zu vertreten haben über die gebuchte Betreuungszeit hinaus in der Einrichtung, so entsteht neben dem gebuchten Tarif - im Wiederholungsfall - eine zusätzliche Betreuungsgebühr von 10,00 EUR je angefangener halbe Stunde an diesem Tag.
7. Zur Entrichtung der Benutzungsgebühren und des Essensgeldes sind die Personensorgeberechtigten des aufgenommenen Kindes als Gesamtschuldner verpflichtet.
8. Familien mit geringem Familieneinkommen können zwecks vollständiger Übernahme oder teilweiser Befreiung von den Betreuungsgebühren einen Antrag gem. §§ 2; 22 ff SGB VIII bei dem Jugend- und Sozialamt der Stadt Friedrichsdorf stellen.
Die Entscheidung hierüber obliegt dem Hochtaunuskreis als Träger der Kinder- und Jugendhilfe.
§ 16 Zeitraum und Umfang der Gebührenpflicht
1. Die Gebührenpflicht beginnt mit dem Tag, an dem das Kind in die Kindertagesstätte aufgenommen wird; die Gebühr wird nach vollen Monatssätzen berechnet.
2. Die Zahlungspflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem das Benutzungsverhältnis gemäß § 8 dieser Kindertagesstätten- und -gebührenordnung endet.
3. Kann ein Kind seinen Platz nicht in Anspruch nehmen, so bleibt dies ohne Einfluss auf die Gebührenpflicht. Dies gilt auch bei Krankheit oder Urlaub.
4. Eine vorübergehende Schließung der Kindertagesstätte gemäß § 4 Abs. 2 bringt die Gebührenpflicht nicht zum Ruhen. Das gilt auch für die Schließung der Kindertagesstätten aus Anlass der Schulferien.
§ 17 Fälligkeit der Gebühren
Die Benutzungsgebühr incl. Essensgeld wird am 15. eines Monats für den jeweils laufenden Monat zur Zahlung fällig.
§ 18 Inkrafttreten
Die Kindertagesstätten- und -gebührenordnung der Stadt Friedrichsdorf tritt zum 01.01.2013 in Kraft, gleichzeitig tritt die Kindertagesstätten- und -gebührenordnung der Stadt Friedrichsdorf vom 23.05.2003 mit Änderungen vom 15.07.2005, 15.12.2006, 12.06.2008, 13.09.2010 und 21.06.2012 außer Kraft.
Die Satzung wird hiermit ausgefertigt.
Friedrichsdorf, 12. November 2012
Magistrat der
Stadt Friedrichsdorf
Horst Burghardt
Bürgermeister