Öffentliche Bekanntmachungen - Archiv

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Öffentliche Bekanntmachung
01.07.2020: Vierte Änderung der Geschäftsordnung der Friedrichsdorfer Jugendvertretung

Vierte Änderung der Geschäftsordnung der Friedrichsdorfer Jugendvertretung
 
Aufgrund des § 4c der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 7. Mai 2020 (GVBl. S. 318),
hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedrichsdorf durch Beschluss vom 25. Juni 2020
folgende Vierte Änderung der Geschäftsordnung für die Friedrichsdorfer Jugendvertretung vom
21. Juni 2012 beschlossen.
 
Artikel I
 
§ 2 Zusammensetzung und Wahlverfahren
 
3. Die Wahl wird nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl durchgeführt. Die Wahlhandlung wird
    nur eröffnet, wenn mindestens 5 Wahlbewerbungen mit der entsprechenden Zustimmungser-
    klärung, im Falle einer Wahl das Amt anzunehmen, fristgerecht eingegangen sind. Die Aufstel-
    lung von Listen ist nicht zulässig.
 
    Jede/jeder Wahlberechtigte hat so viele Stimmen wie Mitglieder zu wählen sind. Die Häufung
    von Stimmen ist unzulässig. Eine Stellvertretung bei der Stimmabgabe ist nicht zulässig.
    Briefwahl ist zulässig, wenn äußere Umstände die persönliche Stimmabgabe verhindern.
    Der Antrag auf Briefwahl kann bei dem Jugendbüro gestellt werden. Die Abgabe der Brief-
    wahlunterlagen muss spätestens am Tag der Wahl beim Jugendbüro erfolgen. 
 
    Gewählt sind die Bewerber und Bewerberinnen in der Reihenfolge der höchsten Stimmenzahl.
    Bei Stimmengleichheit entscheidet bei der Zuteilung des letzten Sitzes das Los. 
 
    Die Wahl findet tages- und zeitgleich dezentral in den Stadtteilen statt. Die Wahlberechtigten
    werden durch ein persönliches Schreiben zur Wahl eingeladen und die verschiedenen Wahl-
    lokale mitgeteilt. Die Stimmabgabe ist nicht an ein bestimmtes Wahllokal gebunden. Die Wahl-
    berechtigen können ein Wahllokal ihrer Wahl auswählen.
 
    Die Vorstellung der Kandidatinnen und Kandidaten erfolgt über Steckbriefe, die am Tag der 
    Wahl vor den Wahllokalen ausgehängt werden.
 
    Die Wahl findet vor Ablauf der Wahlzeit der amtierenden Jugendvertretung statt. Die Bewer-
    berinnen und Bewerber müssen sich mit dem entsprechenden Formular beim Jugendbüro
    melden. Sie werden spätestens zwei Wochen vor der Wahl auf der Seite des Friedrichsdorfer
    Jugendbüros und auf der Homepage der Stadt Friedrichsdorf bekannt gegeben.
 
    Die Stimmabgabe erfolgt geheim. Die Wählerin/der Wähler macht durch ein Kreuz oder auf
    andere Weise auf dem Stimmzettel eindeutig kenntlich, welcher Bewerberin oder welchem
    Bewerber sie oder er ihre oder seine Stimme geben will.
    Stimmen sind ungültig, wenn der Stimmzettel keine Kennzeichnung enthält, den Willen der
    Wählerin bzw. des Wählers nicht zweifelsfrei erkennen lässt, einen Zusatz oder Vorbehalt ent-,
    hält mehr Stimmen oder eine Häufung von Stimmen enthält.
 
    Die Wahlhandlung leitet die zuständige Dezernentin bzw. der zuständige Dezernent für Jugend
    und Soziales, im Falle einer Verhinderung die oder der für die Jugendvertretung zuständige
    Mitarbeiterin oder Mitarbeiter des Jugendbüros. Für die Durchführung der Wahl wird ein Wahl-
    ausschuss berufen, der aus der Wahlleiterin bzw. dem Wahlleiter und drei weiteren Mitglie-
    dern, die von der Wahlleiterin bzw. dem Wahlleiter benannt werden, besteht. Die Stimmen-
    auszählung erfolgt zentral im Rathaus, nachdem die Wahllokale geschlossen sind. Die Be-
    kanntgabe des Wahlergebnisses erfolgt auf der Homepage des Jugendbüros und weiteren
    aktuellen digitalen Plattformen. Gewählte Mitglieder sowie Nachrücker, die nicht persönlich
    anwesend sind, werden schriftlich benachrichtigt. Über die Wahlhandlung ist eine Niederschrift
    zu fertigen und durch die Mitglieder des Wahlvorstandes zu unterzeichnen.
 
    Für die einzelnen Wahllokale wird ein Wahlvorstand von mindestens 2 Personen benannt. Über
    die Wahl in den einzelnen Wahllokalen muss eine Niederschrift angefertigt werden.
 
§ 3 Sitzungen, Geschäftsführung
 
1. Die konstituierende Sitzung findet spätestens 4 Wochen nach der Wahl der Jugendvertretung
    im Rathaus statt. Die oder der Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung lädt zu der
    konstituierenden Sitzung ein und leitet diese bis zur Wahl einer oder eines Vorsitzenden. In der
    ersten Sitzung wählt die Jugendvertretung mit einfacher Stimmenmehrheit einen Vorstand aus
    ihrer Mitte.
    Der Vorstand besteht aus der/dem Vorsitzenden und mindestens einer/einem Beisitzer/in. Die
    Jugendvertretung kann sich im Rahmen dieser Geschäftsordnung eine weitere Ordnung geben
    und darin ihre inneren Angelegenheiten und ihre Arbeitsweise selbst bestimmen. Sie hat das
    Recht, die Zahl der Vorstandsmitglieder zu bestimmen und den Vorstand zu wählen sowie weitere
    Ausschüsse und/oder Arbeitskreise zu bilden.
 
    Die Jugendvertretung und ihre Arbeitskreise - soweit sie bestehen - tagen in ihnen von der
    Stadt zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten. Die Sitzungen sind öffentlich. Zeit, Ort und
    Tagesordnung werden rechtzeitig vor der Sitzung öffentlich bekannt gemacht. Die Jugend-
    vertretung tagt in der Regel monatlich, jedoch höchstens 10 Mal im Jahr. 
 
    Einberufen wird mit schriftlicher Ladung an alle Mitglieder der Jugendvertretung, die Bürger-
    meisterin bzw. den Bürgermeister und die zuständige Dezernentin bzw. den zuständigen
    Dezernenten. Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden, soweit der
    oder dem Vorsitzenden eine schriftliche Einverständniserklärung unter Angabe der E-Mail-
    Adresse vorliegt. Zwischen dem Zugang der Ladung und dem Sitzungstag müssen mindestens
    drei volle Kalendertage liegen. Auch die Mitglieder des Ausschusses für Jugend, Soziales Kultur
    und Sport sowie die Fraktionsvorsitzenden erhalten die Einladung. Hier ist für die Übersendung
    der Ladung in elektronischer Form maßgebend, ob gegenüber der oder dem Vorsitzenden der
    Stadtverordnetenversammlung eine Erklärung zur Zustellung von Einladungen in elektronischer
    Form vorliegt.
 
2. Die Jugendvertretung wird von dem Jugendbüro der Stadt Friedrichsdorf betreut. Für die Ge-
    schäftsstelle wird eine verantwortliche Mitarbeiterin/ein verantwortlicher Mitarbeiter des Ju-
    gendbüros benannt.
 
    Ein eigener Internetauftritt der Jugendvertretung wird auf der Homepage des Jugendbüros
    eingerichtet. Die Mitglieder der Jugendvertretung werden für die Bearbeitung ihrer Seite für diese
    Rubrik freigeschaltet. Weiterhin soll eine Seite in Sozialen Netzwerken erstellt werden.
 
    Für die Erreichbarkeit der Jugendvertretung wird eine allgemeine E-Mail-Adresse (jugendvertre-
    tung@friedrichsdorf.de) angelegt.
 
Artikel II
 
§ 9 Inkrafttreten
 
Diese Vierte Änderung der Geschäftsordnung tritt am Tag nach der Beschlussfassung in Kraft.
 
Jedes Mitglied der Friedrichsdorfer Jugendvertretung erhält eine Kopie der Geschäftsordnung sowie der Ersten, Zweiten, Dritten und Vierten Änderung der Geschäftsordnung. 
 
Friedrichsdorf, 26. Juni 2020
 
 
 
Karl Günther Petry                                               Horst Burghardt
Stadtverordnetenvorsteher                                  Bürgermeister

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