Öffentliche Bekanntmachungen - Archiv

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Öffentliche Bekanntmachung
16.03.2023: Erste Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Stadt Friedrichsdorf für die Benutzung des städtischen Freibades

                                Erste Satzung zur Änderung der Gebührensatzung
                                                    der Stadt Friedrichsdorf
                                      für die Benutzung des städtischen Freibades
 
Aufgrund der §§ 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz
vom 11. Dezember 2020 (GVBl. S. 915), des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben
(KAG) vom 24. März 2013 (GVBl. S. 134), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28. Mai 2018 (GVBl.
S. 247) sowie der Bestimmungen des Hessischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes (HessVwVG)
vom 12. Dezember 2008 (GVBI. I S 2), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. September 2018
(GVBI. S. 570) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedrichsdorf in ihrer Sitzung am
9. März 2023 nachstehende Erste Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Stadt
Friedrichsdorf für die Benutzung des städtischen Freibades vom 2. März 2022 beschlossen:
 
Artikel I
 
Die Gebührensatzung der Stadt Friedrichsdorf für die Benutzung des städtischen Freibades vom
2. März 2022 wird wie folgt geändert: 
 
§ 3 Abs. 1, 5 und 6 erhalten folgende Fassung: 
 
§ 3
Vergünstigungen für die Benutzung des Freibades
 
1. Eintrittsnachweise (Eintrittskarten und Punktekarten) zu den Konditionen für Kinder und
  Jugendliche (10 – 18 Jahre) können erwerben:
 
a) Schülerinnen und Schüler, Studentinnen und Studenten und Auszubildende über 18 Jahren,
    Bundesfreiwilligendienstleistende während der Erfüllung ihrer Dienstzeit, Inhaberinnen und
    Inhaber von Jugendleiterkarten und Inhaberinnen und Inhaber der Ehrenamts-Card.
b) Schwerbehinderte (ab GdB 50) gegen Vorlage des entsprechenden amtlichen Ausweises.
    Sollte eine Begleitperson im entsprechenden Ausweis eingetragen sein, erhält diese
    Begleitperson freien Eintritt. 
 
5.  Bei einem stattfindenden Vorverkauf für das städtische Freibad sind die in § 2 Absatz 2   
    genannten Vorverkaufsgebühren zu entrichten. 
 
6.  Es kann pro Eintrittsnachweis (Eintrittskarte und Punktekarte) nur eine in Frage kommende 
    Ermäßigung beansprucht werden. 
§ 4 erhält folgende Fassung: 
 
§ 4
Gebührenzahlung 
 
Die Gebühren sind vor dem Eintritt in das Freibad bzw. vor der Benutzung der Einrichtungen zu
entrichten. Gelöste Eintrittsnachweise (Eintrittskarten und Punktekarten) werden nicht zurückge-
nommen. Für abhandengekommene Eintrittsnachweise und Einlassmedien wird kein Ersatz
geleistet. 
 
Sollte es aufgrund behördlicher Auflagen erforderlich sein, behält sich der Betreiber vor, ein Online-
Buchungs- und Zahlungsportal zu schalten bzw. einzurichten. 
 
 
Nach § 4 Gebührenzahlung wird folgender § 5 Kurse neu eingefügt:
 
§ 5
Kurse 
 
Es werden Kurse im Freibad angeboten und folgende Gebühren festgesetzt: 
 
1. Anfänger-Schwimmkurs für Kinder (6-12 Jahre)
    12 Kursstunden zu je 40 Minuten 
 
    a) Pro Kind (6-12 Jahre)                                          200,00 €
 
    b) Pro Kind (6-12 Jahre) mit Friedrichsdorf Pass      50,00 €
 
Die Kursgebühr beinhaltet den Eintritt ins Freibad für das Anfänger-Schwimmkurskind und einer
Begleitperson während der jeweiligen Kursstunde. Die Kursgebühr wird mit der Anmeldung zum
jeweiligen Kurs fällig. Eine Erstattung der Kursgebühr kann nur aus triftigem Grund, z. B. länger
andauernder Erkrankung, welche eine Kursteilnahme unmöglich macht, nach Prüfung erfolgen. 
 
Artikel II 
 
Inkrafttreten
 
Diese Erste Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Stadt Friedrichsdorf für die
Benutzung des städtischen Freibades vom 2. März 2022 tritt am 1. April 2023 in Kraft. 
 
Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit dem hierzu ergangenen Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maß-
geblichen Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.
 
Friedrichsdorf, 13. März 2023 
 
Magistrat der
Stadt Friedrichsdorf
 
 
Lars Keitel
Bürgermeister

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