Friedrichsdorf digital - Onlinedienste der Stadtverwaltung
Hier finden Sie zentral alle aktuellen elektronischen Dienstleistungen der Stadt Friedrichsdorf alphabetisch sortiert.
Die digitalen Verwaltungsleistungen werden im Rahmen des OZG-Umsetzungskataloges stetig weiter ausgebaut.
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Sondernutzung von öffentlichen Verkehrsflächen nach § 16 Hess. Straßengesetz
Die Sondernutzung an öffentlichen Straßen und Plätzen, über den Gemeingebrauch hinaus, bedarf der Genehmigung der Straßenverkehrsbehörde.
Dies betrifft beispielsweise die Außengastronomie, das Anbieten von Waren und Leistungen auf öffentlichen Vekehrsflächen (Verkaufswagen), das Aufstellen von Werbeträgern und Informationsständen.
Sondernutzungserlaubnis / Ausnahmegenehmigung auf öffentlichen Straßen und Plätzen nach § 46 Abs.1 Nr. 8 StVO
Die Straßenverkehrsbehörde der Stadt Friedrichsdorf kann in bestimmten Einzelfällen oder allgemein für bestimmte Antragsteller Ausnahmen nach § 46 StVO (Straßenverkehrsordnung) genehmigen.
Ausnahmegenehmigung vom Verbot, Hindernisse auf die Straße zu bringen wie
- Aufstellen von Bau- oder Gerätewagen, Baugerüsten, Containern, Autokränen, Infoständen, Bauzäunen o.Ä.
- zum Einrichten von Haltverboten bzw. Sperrung von Gehwegen und Fahrbahnen oder Ähnliches zwecks Materialablagerungen.
Sondernutzungserlaubnis für Veranstaltungen
Eine Veranstaltung kann ein sehr komplexes Vorhaben sein. Genau wie Ihnen, ist uns daran gelegen, dass Ihre Veranstaltung auch ein Erfolg wird. Daher ist es notwendig diese so früh wie möglich bei uns anzumelden. Je nach Art und Komplexität der Veranstaltung sind weitere Genehmigungen und Arbeiten erforderlich. Melden Sie Ihre Veranstaltung mindestens 6 Wochen vor Termin bei uns an, wenn möglich auch früher.
Sperrmüll & Elektro-Schrott anmelden
Sperrmüll und Elektro-Schrott müssen Sie anmelden!
Sperrmüll ist alles, was wegen seiner Größe nicht in die Restmülltonne passt.
Achtung: Keine Entsorgung von gewerblichen Abfällen und Entrümpelungen!
Kontakt der Firma Knettenbrech + Gurdulic Service GmbH
Sperrgutrufnummer: 0611 696-481
E-Mail: sperrmuell-infoknettenbrech-gurdulic.de
Spielapparate Meldung/Steuererklärung
Über diesen Online-Service haben Sie die Möglichkeit zur Abgabe einer Steuererklärung nach § 4 Absatz 1 Nummer 4 a Gesetz über kommunale Abgaben (KAG) in Verbindung mit §§ 149 ff. Abgabenordnung (AO).
Die Steuererklärung ist bis zum 15. Tag nach Ablauf eines Kalendervierteljahres bei dem Magistrat der Stadt Friedrichsdorf, Finanzen, Steuern & Abgaben —einzureichen.
Bei Nichtabgabe der Erklärung können die Besteuerungsgrundlagen nach § 4 Absatz 1 Nummer 4 b KAG in Verbindung mit § 162 AO geschätzt und ein Verspätungszuschlag nach § 4 Absatz 1 Nummer 4 a KAG in Verbindung mit § 152 AO festgesetzt werden. Auch bei verspäteter Abgabe der Erklärung besteht die Möglichkeit, einen Verspätungszuschlag festzusetzen. Bei verspäteter Zahlung entstehen Säumniszuschläge (§ 4 Absatz 1 Nummer 5 b KAG in Verbindung mit § 240 AO).
Weitere Informationen finden Sie in unserer Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte im Gebiet der Stadt Friedrichsdorf - Download >>> Spielapparatesteuersatzung
Sportlerehrung - Vorschläge online melden
Friedrichsdorfer Sportlerinnen und Sportler können geehrt werden, die gemäß den Vereinsförderungsrichtlinien der Stadt Friedrichsdorf entsprechende Titel errungen haben.
Sportlerinnen und Sportler können geehrt werden, wenn sie in Friedrichsdorf wohnen oder einem Friedrichsdorfer Verein angehören und im vergangenen Jahr entweder als erster Sieger bei Kreis-, Gau- oder Bezirksmeisterschaften teilgenommen haben, der erste, zweite oder dritte Sieger bei Hessischen, Süddeutschen oder Deutschen Meisterschaften geworden sind, eine Berufung in die Nationalmannschaft erhalten haben oder Teilnehmer an Olympiaden, Welt- oder Europameisterschaften waren.
Stadtbücherei - Medienwünsche abgeben
Hier haben Sie die Möglichkeit, einen Medienwunsch zu äußern und sich bei Anschaffung des Wunschtitels benachrichtigen lassen.
Stadtbücherei - OnleiheVerbundHessen digitale Medien herunterladen
OnleiheVerbundHessen ist ein Angebot hessischer öffentlicher Bibliotheken.
Dabei handelt es sich um eine Online-Bibliothek, in der Sie digitale Medien wie Bücher, Tageszeitungen, Zeitschriften, Hörbücher und Filme ausleihen können. Das heißt, Sie können ganz in Ruhe zu Hause in der Online-Bibliothek stöbern, sich Ihre Auswahl herunterladen und die Medien auf dem PC, Tablet, Smartphone, MP3-Player oder eBook-Reader nutzen - und das sieben Tage in der Woche rund um die Uhr.
Stadtbücherei Online-Katalog - suchen, reservieren und benachrichtigen lassen
Im Online-Katalog (kurz "OPAC" genannt) können Sie rund um die Uhr im gesamten Medienbestand der Bibliothek recherchieren, ihre ausgesuchten Medien reservieren und sich benachrichtigen lassen.
Stadtbücherei Online-Katalog - suchen, reservieren und benachichtigen lassen
Im Online-Katalog (kurz "OPAC" genannt) können Sie rund um die Uhr im gesamten Medienbestand der Bibliothek recherchieren, ihre ausgesuchten Medien reservieren und sich benachrichtigen lassen.
Standplatzgenehmigung Wochenmarkt Friedrichsdorf
Wenn Sie am Wochenmarkt auf dem Landgrafenplatz teilnehmen möchten, können Sie sich hier um einen Standplatz bewerben.
(Hinweis: Aktuell ist kein Standplatz frei, sodass wir Ihren Antrag auf die Warteliste setzen.)
Sterbefall anzeigen
Ein Sterbefall ist gem. § 30 i.V.m. § 20 PStG dem für den Sterbeort zuständigen Standesamt anzuzeigen.
Verstirbt eine Person in einem Alten- und Pflegeheim, wird der Sterbefall von der Alten- und Pflegeheimverwaltung dem Standesamt angezeigt.
Verstirbt eine Person nicht in einem Alten- und Pflegeheim, ist der Sterbefall von einer dazu verpflichteten Person persönlich anzuzeigen.
Dazu verpflichtet sind Personen, die mit der / dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt haben oder in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat. Ebenfalls verpflichtet ist jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder Kenntnis darüber hat. Ein bevollmächtigtes Bestattungsinstitut kann den Sterbefall auch anzeigen.
Sterbeurkunde anfordern
Wenn die Person in Friedrichsdorf verstorben ist, können Sie hier online eine Sterbeurkunde bestellen.
Sterbeurkunden enthalten persönliche Daten, die dem Datenschutz unterliegen und können deshalb nur von berechtigten Personen bestellt werden. Sie sind eine berechtigte Person, wenn Sie eine Sterbeurkunde von Ihren Eltern, Kindern, (Ur)Großeltern, (Ur)Enkelkinder (Verwandtschaft in gerader Linie), Ihren Geschwistern oder Ihrem Ehepartner/Lebenspartner bestellen wollen.
Wollen Sie eine Sterbeurkunde von einer sonstigen Person bestellen, dann wenden Sie sich bitte persönlich an das Standesamt Friedrichsdorf (Rathaus, Hugenottenstraße 57, 61381 Friedrichsdorf; Telefon 06172 731-1238 / -1237; Telefax 06172 731-5-1238 / -1237; E-Mail: standesamt
friedrichsdorf.de).
Straßenbeleuchtung - Störung online melden
Straßenbeleuchtung bringt klare Sichtverhältnisse im Straßenverkehr und gibt Sicherheit beim abendlichen Spaziergang.
Doch was tun, wenn eine Straßenlampe ausgefallen ist?
Das neue Online-Störungsportal der Syna bietet die Möglichkeit, Störungen schnell und unkompliziert zu melden.
Eine kurze Anleitung für das Meldeportal finden Sie hier >>>
Stundungsantrag für kommunale Abgaben
Sie haben einen Gebührenbescheid über kommunale Abgaben z. B. Grundbesitzabgaben von uns erhalten und wissen im Moment nicht, wie Sie das Geld aufbringen sollen?
Hier bieten wir Ihnen die Möglichkeit, einen Antrag auf Stundung Ihrer Kommunalabgaben (Steuern, Gebühren, Beiträge) bei uns zu stellen.
Zuständiges Amt:
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