Schiedsamt
In Friedrichsdorf gibt es für jeden der vier Ortsbezirke ein zuständiges Schiedsamt. Zuständig ist das Schiedsamt, in dessen Bezirk die Gegenpartei (die/der Beschuldigte) wohnt:
- Friedrichsdorf 1
- Friedrichsdorf 2 - Köppern
- Friedrichsdorf 3 - Burgholzhausen
- Friedrichsdorf 4 - Seulberg
Jedes Schiedsamt besteht aus einem Schiedsmann/einer Schiedsfrau und einem stellvertretenden Schiedsmann/einer stellvertretenden Schiedsfrau.
In vielen Fällen muss zunächst ein Schiedsamt aufgesucht werden, bevor ein Zivilgericht angerufen werden darf. Das Schiedsamt führt Schlichtungsverhandlungen in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und in Strafsachen nach den Vorschriften des Hessischen Schiedsamtsgesetzes durch.
Schiedsämter arbeiten nach dem Grundsatz „schlichten statt richten“. Ziel ist es, eine gütliche Einigung zwischen den Parteien zu erreichen. Die Schiedspersonen arbeiten ehrenamtlich; die rechtsuchenden Bürger/innen haben lediglich geringe Verfahrens- und Sachkosten (Dokumentenpauschale, bare Auslagen usw.) zu zahlen.
Typische Aufgaben des Schiedsamts:
- vermögensrechtliche Streitigkeiten
- nachbarrechtliche Streitigkeiten
- Verletzung der persönlichen Ehre
Weitere Informationen zum Thema Schiedsamt erhalten Sie unter http://www.schiedsamt.de.
Friedrichsdorf 1
Schiedsfrau: |
Mary Schäfer |
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Stellvertreter: | Michael Pauly Wilhelmstraße 7 Tel. 06172 778223 Fax 06172 75340 Email: paulybust-online.de |
Friedrichsdorf 2 - Köppern
Schiedsmann: |
Werner Steuer
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Stellvertreterin: |
Ursula Annerfelt |
Friedrichsdorf 3 - Burgholzhausen
Schiedsfrau: |
Christina Quirin |
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Stellvertreter: |
Lothar Weinmann |
Friedrichsdorf 4 - Seulberg
Schiedsmann: |
Walter K. Mehlis |
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Stellvertreter: | Grimm, Karl-Heinz Berliner Str. 4 a Tel. 06172 74097 |