Ortsbeiräte
Bei der Kommunalwahl werden die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung und der Ortsbeiräte für fünf Jahre (Wahlzeit) gewählt. Die Ortsbeiräte haben in den einzelnen Stadtteilen vor Ort ein offenes Ohr und setzen sich für die Bürger und Bürgerinnen ihres Bezirks ein.
Die Sitzungen der Ortsbeiräte sind öffentlich.
Nach der Hessischen Gemeindeordnung können in den Gemeinden und Städten durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung Ortsbeiräte gebildet werden. In Friedrichsdorf bestehen diese mit jeweils sieben Mitgliedern in folgenden Stadtteilen:
Die Ortsbeiräte werden zu allen wichtigen Angelegenheiten, die den jeweiligen Stadtteil betreffen, gehört. Dies erfolgt insbesondere zum Haushaltsplan, der jährlich von der Stadtverordnetenversammlung aufgestellt wird.