Rechtliche Grundlagen des Seniorenbeirates der Stadt Friedrichsdorf
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedrichsdorf hat in ihrer Sitzung am 4.5.1979 die Bildung eines Seniorenbeirates beschlossen, um die älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger am kommunalpolitischen Geschehen zu beteiligen und ihre Mitwirkungsmöglichkeiten auszudehnen. Damit sollen die älteren Bürgerinnen und Bürger in die Lage versetzt werden, auf die sie selbst betreffenden Entscheidungen Einfluss zu nehmen. Die Lebenserfahrung der älteren Generation soll weitergegeben und zur Lösung kommunalpolitischer Probleme genutzt werden.
Zur Durchführung der Aufgaben der Seniorenbeiratsmitglieder hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedrichsdorf in ihrer Sitzung am 17.09.2021 die Änderung der seit 01.01.2007 bestehenden Geschäftsordnung für den Seniorenbeirat der Stadt Friedrichsdorf beschlossen.